Begründung: Mit Beschluss eines Gerichtshofs erster Instanz, GZ 23 Nc 32/05m-2, wurde die bei einem Bezirksgericht anhängige Rechtssache 2 C 298/05t (Klage des nunmehrigen „Wiederaufnahmeklägers" gegen die „Wiederaufnahmsbeklagte") der beim Prozessgericht tätigen Richterin und dem Gerichtsvorsteher wegen deren Befangenheit abgenommen und einer gemäß § 77 Abs 2 RDG mit der Vertretung an erster Stelle betrauten Richterin eines anderen Bezirksgerichts unter Aufrechterhaltung der Zustä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des unehelich geborenen Klägers verstarb am 27. 5. 1998. Mangels eines 39.000 ATS übersteigenden Nachlassvermögens fasste das Verlassenschaftsgericht am 6. 8. 1998 den Beschluss, gemäß § 72 Abs 2 AußStrG aF keine Verlassenschaftsabhandlung einzuleiten. Der Versuch der Zustellung dieses Beschlusses an den Kläger an jener Adresse, welche dessen Halbbruder im Zuge der Todfallsaufnahme bekanntgegeben hatte, schlug fehl. Eine Meldeauskunft der (ehemaligen)... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der damals von Leopold B***** vertretenen Kinder 1. Felice L. B*****, geborene L*****, 2. Johanna Gisela L***** und 3. Erich Josef L***** erklärte das Erstgericht deren Vater Josef L***** mit Beschluss vom 6. 11. 1947 für tot; der Genannte sei am 9. 3. 1944 in Theresienstadt gestorben. Das Erkenntnis
Gründe: sich auf die glaubwürdigen Angaben der (Schwägerin des Verstorbenen) Maria S***** sowie auf die unbedenklichen Schreiben der Israelitischen Kultusgemein... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. 1. 2005 wurde der Ablehnungsantrag des Betroffenen gegen zwei Richter des Landesgerichts Wels nach meritorischer Prüfung zurückgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss am 30. 3. 2005 und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei, weil die in § 24 Abs 2 JN für das Rechtsmittelverfahren getroffene Sonderregelung auch im Außerstreitverfahren gelte. Gegen diese Entscheidung wendet sich der „Revisions - Rekurs" des u... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Parteien beantragten beim Erstgericht die Zwangsversteigerung einer Liegenschaftshälfte des Verpflichteten aufgrund eines schon rechtskräftig für Österreich für vollstreckbar erklärten Versäumnisurteils samt Kostenfestsetzungsbeschluss sowie eines Endurteils eines deutschen Amtsgerichts und die Vollstreckbarerklärung der zuletzt genannten Entscheidung. Das Erstgericht erklärte zunächst nur diesen Exekutionstitel für vollstreckbar. Die diesen Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 24 Abs 2 JN stellt eine Sonderregelung der Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern dar und verdrängt die allgemeinen Regelungen über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen (RIS-Justiz RS0098751; RS0007183; zuletzt 10 Ob 3/05x). Falls eine inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ablehnungsgründe erfolgte, bedeutet dieser Grundsatz, dass gegen die Zurückweisung der Ablehnung der Rekurs nur an da... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den vom Zweitantragsgegner am 30. 9. 2003 zur Post gegebenen Rekurs gegen den Sachbeschluss des Bezirksgerichtes Leopoldstadt vom 20. 7. 2003, ON 12, als verspätet zurückgewiesen, weil der Beschluss seinem Hausverwalter bereits am 31. 7. 2003 zugestellt worden war. Damit sei bei Erhebung des Rekurses die vierwöchige Rechtsmittelfrist des § 37 Abs 3 Z 17 lit b MRG bereits abgelaufen gewesen. Der Umstand, dass der Sa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den eingeschränkten Verzicht der betreibenden Partei auf die Drittschuldnererklärung als unzulässig zurück. Das Rekursgericht wies den Rekurs der betreibenden Partei als gemäß § 65 Abs 2 EO iVm § 517 ZPO unzulässig zurück, weil die betriebene Forderung 2.000 EUR nicht übersteige; es sprach aus, der Revisionsrekurs sei gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 1 ZPO jedenfalls unzulässig. Das Erstgericht wies den eingeschränkten Verzicht der betreibenden Parte... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. 7. 2002 verstorbene Erblasserin brachte in ihrem Testament vom 11. 9. 2001 den Erben ihren Wunsch zur Kenntnis, der Lebensgefährtin ihres Bruders, Siglinde L***** (im Folgenden Einschreiterin genannt) in ihren beiden (näher bezeichneten) Häusern ein "lebenslängliches, unentgeltliches Wohnrecht" einzuräumen, wobei sie ausdrücklich festhielt, dass dies "ein Wunsch und keine letztwillige Anordnung" sei. Die in Balingen, Deutschland, wohnhafte Einschreiterin wird v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hradil, Dr. Hopf, Dr. Schramm sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Sparkasse N*****, vertreten durch Dr. Kurt Lechner und Mag. Klaus Haberler, Rechtsanwälte in Neunkirchen, gegen die beklagten Parteien 1.) mj. Franz K***** 2.) mj. Martin K*****,... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Kindesmutter verpflichtete das Erstgericht den Vater, zusätzlich zu der ihm aufgrund des Scheidungsvergleiches auferlegten Unterhaltsleistung von bisher S 2.000 beginnend ab 1. 9. 1999 bis 31. 3. 2000 einen weiteren Betrag von monatlich S 1.700 und ab 1. 4. 2000 einen weiteren Betrag von monatlich S 2.000 an Unterhaltszahlungen zu leisten. Nachdem dieser Beschluss des Erstgerichtes an der zuletzt aktuellen Adresse des Vaters (B***** 4/2, *****) nicht z... mehr lesen...
Begründung: Die am 14. 9. 1991 geschlossene Ehe der Beklagten mit Ing. Herbert W***** wurde über gemeinsamen Antrag der Eheleute am 23. 5. 2001 mit einem in der Tagsatzung verkündeten Beschluss gemäß § 55a EheG geschieden. Die Parteien verzichteten damals auf Rechtsmittel, aber nicht auf Zustellung einer Beschlussausfertigung. Der Mann verstarb am 22. 6. 2001 noch vor Zustellung des Scheidungsbeschlusses. Die Eheleute hatten sich mit dem Erbvertrag vom 5. 6. 1998 für den Fall ihres... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der Vater als auch die Mutter werden im Pflegschaftsverfahren durch Rechtsanwälte vertreten. Die für sie bestimmten Ausfertigungen der Entscheidung des Rekursgerichts (ON 28) wurden ihnen jedoch persönlich zugestellt. Rechtliche Beurteilung Auch im Außerstreitverfahren kann bei aufrechtem Bevollmächtigungsverhältnis eine Zustellung aber wirksam nur an den Vertreter erfolgen (SZ 23/337, EvBl 1964/329, EFSlg 82.654 uva). Erst durch eine w... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Zustimmung des Beklagten zur Löschung eines Wohnrechtes sowie eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes hinsichtlich einer Liegenschaft und die Räumung dieser Liegenschaft samt Haus. Das Erstgericht schrieb nach durchgeführter erster Tagsatzung einen Termin zur mündlichen Streitverhandlung für den 22. 9. 2000 aus und verlegte diesen Termin später auf den 6. 10. 2000. Die Verständigung von dieser Verlegung wurde dem damaligen Rechtsvertreter des ... mehr lesen...
Begründung: Die rekursgerichtliche Entscheidung wurde dem Vertreter der Antragstellerin am 2. 10. 2001 zugestellt, eine Faxübermittlung des Revisionsrekurses erfolgte am 17. 10. und am 18. 10. langte eine vom Rechtsvertreter unterfertigte Ausfertigung des Revisionsrekurses bei Gericht ein. Rechtliche Beurteilung Zwar sind Eingaben mittels Telefax in analoger Anwendung des § 89 Abs 3 GeoG zulässig und fristenwahrend, wenn sie durch Beibringung einer gleichlau... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 21. März 2000 beim Erstgericht eingelangten Klage S 280.000,-- als Entgelt für an den Beklagten erbrachte Dienstleistungen. Der Kläger und auch der Beklagte halten sich ständig außerhalb Österreichs auf. Mit Beschluss vom 11. Juli 2000 hat das Erstgericht der klagenden Partei gemäß § 10 ZustG aufgetragen, binnen zwei Wochen für dieses Verfahren einen in Österreich wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen und außerdem ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle ändert, hat dies der Behörde unverzüglich mitzuteilen (§ 8 Abs 1 ZustG). Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche fehlt oder uneinheitlich... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 17. Juni 1997 eingebrachten Klage begehrte der Kläger von den Beklagten als den Käufern einer Liegenschaft wegen Nichtzahlung des vereinbarten Kaufpreises die Aufhebung des Kaufvertrages vom 29./30. 7. 1996 sowie die Übergabe der Liegenschaft und die Herausgabe eines Rangordnungsbeschlusses, wobei er sein Begehren mit insgesamt S 1,350.000 bewertete. Diese Klage wurde mit der Aufforderung, innerhalb einer vierwöchigen Frist die Klagebeantwortung zu erst... mehr lesen...
Norm: ABGB §276ZPO §116AußStrG 2005 §5 Abs2AußStrG §6
Rechtssatz: Die §§ 116 ff ZPO sind auch in Verfahren Außerstreitsachen anwendbar. Auch dort hat der Antragsteller bei konkurrierenden Voraussetzungen die Wahl, ob er die Bestellung eines Kurators nach § 116 ZPO durch das für das konkrete außerstreitige Verfahren zuständige Gericht oder eines Abwesenheitskurators nach § 276 ABGB durch das Pflegschaftsgericht begehrt. Entsc... mehr lesen...
Begründung: Nach der Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner aus dessen Alleinverschulden beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Der Antragsgegner, dem der Antrag zunächst nicht zugestellt werden konnte, gab am 4. 11. 1996 seine Adresse mit *****, bekannt. Unter dieser Anschrift wurden ihm am 18. 11. 1996 mehrere verfahrensgegenständliche Schriftstücke persönlich zugestellt. Am 13. 1. 1997 erstattete Dr. Wo... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 7. 7. 1997, GZ 31 Cgs 86/95v-25, wurde die Beklagte verpflichtet, dem Kläger ab 1. 11. 1990 eine Alterspension im gesetzlichen Ausmaß, ausgehend von einer Pensionsberechnung von 455 Versicherungsmonaten und unter Berücksichtigung einer 3 %igen Erhöhung wegen Aufschubes der Geltendmachung des Anspruches, zu gewähren. Das Mehrbegehren, dem Kläger eine über die Zugrundelegung ei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, über dessen Vermögen zu 3 S 297/95m des Handelsgerichtes Wien auch ein Konkursverfahren eröffnet worden war, hatte in beiden zwischenzeitlich zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Sozialrechtssachen 15 Cgs 67/94s und 15 Cgs 40/95x (beide des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien) auf seinen jeweils eigenhändig eingebrachten Klagen seine Adresse mit "*****, Postfach *****", im gleichzeitig überreichten Vermögensbekenntnis zur (zunächst rec... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr aufgrund des Versäumungsurteils des Landesgerichtes Wr.Neustadt vom 19.11.1993, 22 Cg 357/93p zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 232.012,40 sA gegen die Verpflichtete "P***** Gesellschaft mbH, ***** G*****" die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Forderung der Verpflichteten auf Einzahlung der Stammeinlage gegen den Drittschuldner "F*****" zu bewilligen. Für den Fall der Ergebnislosigkeit dieser Exek... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG 2005 §24ZPO §93MRG §37 Abs3 Z4MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z8WEG 2002 §52 Abs2 Z4
Rechtssatz: Jede Partei eines Msch-Verfahrens kann schon allein durch eine dem Gericht nachgewiesene Bevollmächtigung eines anderen (etwa des Ehegatten oder eines Nachbarn) zur Vertretung im Verfahren die individuelle Zustellung gerichtlicher Schriftstücke erzwingen. Es wäre ein Wertungswiderspruch, würde man dafür nicht auch ein bloßes Ersu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §87 Abs2
Rechtssatz: Die Abweisung eines Antrags auf Zustellung von Beschlussausfertigungen, ist von der gesetzlichen Rechtsmittelbeschränkung des § 87 Abs 2 ZPO nicht erfasst. Entscheidungstexte 1 Ob 632/95 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 1 Ob 632/95 10 Ob 79/06z Entscheidungstext OGH 20.03.2007 10 Ob 79/06z ... mehr lesen...