Norm
AußStrG §6Rechtssatz
Auch im Außerstreitverfahren haben Zustellungen, wenn eine Partei eine Bevollmächtigten bestellt hat, an diesen zu erfolgen. Eine daneben auch an die Partei selbst erfolgte Zustellung ist für den Lauf der Rechtsmittelfrist bedeutungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0006023Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2021