Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei G*****, Deutschland, gegen die verpflichtete Partei W*****, wegen 189.178 EUR sA, über den Revisionsrekurs der betreibenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt als Rekursgericht ... mehr lesen...
Begründung: Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 23. 4. 2009 ein Sachwalter bestellt, dessen Aufgabenkreis derzeit die Vertretung des Betroffenen gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern umfasst. Am 3. 6. 2009 stellte der Betroffene den Antrag auf Beendigung der Sachwalterschaft, den er am 9. 6. 2009 und am 10. 8. 2009 wiederholte. Das Erstgericht wies den Antrag auf Aufhebung der Sachwalterschaft ab. Das vom Betroffenen angerufene Rekursgericht best... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Ablehnungssache des Antragstellers Ing. Hans-Joachim S*****, über den „außerordentlichen“ Revisionsrekurs des Antragstellers gegen die Beschlüsse des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 18. Februar 2010, GZ 10 R 11/10k-9, womit der Rekurs des Antragstell... mehr lesen...
Begründung: Für den Kläger ist ein einstweiliger Sachwalter bestellt, dem als Aufgabenkreis die Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Behörden übertragen wurde. Der Betroffene beantragte zu 2 C 296/10d des Bezirksgerichts Kirchdorf an der Krems die Wiederaufnahme eines dort anhängig gewesenen Besitzstörungsverfahrens (2 C 1639/07z). Das Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems wies die Wiederaufnahmsklage am 18. März 2010 mit der
Begründung: zurück, dass eine Genehmigung durch den einstw... mehr lesen...
Begründung: Nach Einbringen der Scheidungsklage im Mai 1995 gaben die damals unvertretenen Parteien mit Schriftsatz vom 2. Februar 1996 bekannt, dass sie eine für den 8. Februar 1996 anberaumte Verhandlung nicht besuchen würden. Das Verfahren werde „nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Fristen auf gemeinsamen Antrag der Beteiligten fortzusetzen sein“. Mit Aktenvermerk vom 8. Februar 1996 hielt das Erstgericht fest, dass zur Verhandlung tatsächlich niemand erschienen sei und das V... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichts Wels vom 1. Juli 2009 wurde der Ablehnungsantrag des Antragstellers in Ansehung dreier namentlich genannter Richter des Landesgerichts ***** zurückgewiesen. Nach Beschlussfassung wurde über das Vermögen des Antragstellers mit Beschluss des Landesgerichts Wels vom 21. Juli 2009 Konkurs eröffnet und Mag. Alexandra Thomasberger zur Masseverwalterin bestellt. Am 22. Juli 2009 überreichte der Antragsteller einen Rekurs gegen den Beschluss vo... mehr lesen...
Begründung: Mit dem bekämpften Beschluss hat der Oberste Gerichtshof Rekurse und einen außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei in einem Verfahren zur Delegierung einer Besitzstörungssache als unzulässig zurückgewiesen. Die anwaltlich nicht vertretene klagende Partei bekämpft diesen Beschluss mit einem als „Wiederaufnahme-Klage gem § 530 Abs 1 Z 4 ZPO" bezeichneten Schriftsatz, in dem sie ausführt, ihr Rekurs richte sich gegen diesen Beschluss, und „Rekurs-Anträge" ste... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. 9. 2008 wies das Oberlandesgericht Linz den Antrag der Klägerin, die Besitzstörungssache an das Bezirksgericht Wels zu delegieren, ab. Eine schwerpunktmäßig im Sprengel des anderen Gerichts liegende Gerichtstätigkeit sei nicht zu erwarten. Deshalb sei die Delegierung nicht zweckmäßig. In dem gegen diesen Beschluss erhobenen, von einem Rechtsanwalt nicht unterfertigten Rekurs beantragte die Klägerin die Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht legte dem Obersten Gerichtshof den Akt zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen gegen den Beschluss des Rekursgerichts ON 50 vor. Einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bedarf es jedoch nicht mehr: Rechtliche Beurteilung 1. Die Betroffene wäre zwar selbst, also ohne Vertretung durch ihren bestellten (Verfahrens-)Sachwalter rechtsmittellegitimiert gewesen, und zwar sowohl hinsichtlich d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat im Aufteilungsverfahren zwei Sachverständige bestellt und deren Gebühren bestimmt. Mit dem beim Rekursgericht angefochtenen Beschluss hat es die beiden Gebührenbestimmungsbeschlüsse durch den Ausspruch ergänzt, dass die Verpflichtung zum Ersatz der aus Amtsgeldern berichtigten Gebühren dem Grunde nach den Antragsgegner trifft. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat diesen Beschluss bestätigt. Der diesen Beschluss be... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller lehnte den einerseits für den Zivilprozess über die Klage des Antragstellers gegen seine geschiedene Ehegattin wegen zuviel bezahlten Unterhalts zuständigen und andererseits das Pflegschaftsverfahren über die minderjährigen Kinder des Antragstellers führenden Richter des Erstgerichts ab. Dieser werde in einem Privatanklageverfahren gegen den Antragsteller als Zeuge geführt. Da es im Privatanklageverfahren um den vom Antragsteller behaupteten Missbrauch ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht entzog dem Kindesvater mit Beschluss vom 9. 5. 2007 die Obsorge im Teilbereich der Verwaltung der Waisenpension für die beiden im
Spruch: genannten minderjährigen Kinder und übertrug diese dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger. Einen vom Vater dagegen erhobenen Rekurs wies das Rekursgericht zurück, weil der Rekurswerber einem Verbesserungsauftrag nicht entsprochen hatte. Den ordentlichen Revisionsrekurs dagegen ließ das Rekursgericht mangels Vorliegens ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Manfred S*****, gegen die beklagte Partei Dagmar D*****, wegen 3.617,40 EUR sA, über den Revisionsrekurs der beklagten Parte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach in Punkt 2 seines Beschlusses vom 4. Juli 2008 (ON 77) aus, dass der Beschluss vom 2. November 2007 (ON 32; Bekanntgabe des Schätzwerts) über Antrag neuerlich dem Vertreter der Zweitverpflichteten zugestellt wird und schob in Punkt 3 über Antrag der Zweitverpflichteten in Ansehung ihres Hälfteanteils an der Liegenschaft das Zwangsversteigerungsverfahren gemäß § 42 Abs 1 Z 9 EO auf und beraumte den Versteigerungstermin ab. Das Rekursgericht gab dem ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Antragstellers, ihm im Verfahren zur Ablehnung eines Richters Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu gewähren, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Antragstellers ist unzulässig. Nach § 528 Abs 2 Z 4 ZPO können Entscheidungen über die Verfahrenshilfe unabhängig von der Art der Erle... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des gegen ihn geführten Scheidungsverfahrens stellte der Beklagte den Antrag auf Zuspruch von Schadenersatz und angemessene Entschädigung gegen die Klägerin und weitere Personen wegen Verfahrensverschleppung und unrichtiger Aussagen im Scheidungsverfahren. Mit Urteil vom 20. 1. 2004, GZ 6 C 124/02s-67, gab das Erstgericht dem Scheidungsbegehren der Klägerin statt. Mit Beschluss vom gleichen Tag, GZ 6 C 124/02s-68, wies das Erstgericht die Anträge des Beklagten au... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss verhängte das Landesgericht Innsbruck als Erstgericht in einem Ablehnungsverfahren über die Mutter der beiden Pflegebefohlenen eine Ordnungsstrafe von 400 EUR, weil sie in der von ihr persönlich verfassten Ablehnung des Erstrichters im Pflegschaftsverfahren, eines Gerichtsvorstehers, gegen diesen Beleidigungen, Unterstellungen wider besseres Wissen und Verleumdungen geäußert habe. Ihren (wieder von ihr selbst unterschriebenen und) an den... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde aufgrund des von ihr am 10. April 2008 erlassenen Rückstandsausweises zur Hereinbringung von 2.971,36 EUR samt Nebengebühren die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung an den dem Verpflichteten gehörenden Liegenschaftsanteilen bewilligt. Den gegen diesen Beschluss vom einstweiligen Sachwalter des Verpflichteten erhobenen Rekurs wies das Rekursgericht als verspätet zurück und führte darüber hinaus in der
Begründung: des Zurückweisun... mehr lesen...
Begründung: Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 30. Jänner 2008, AZ 3 Ob 268/07v, 282/07b, 31/08t (= ON 95 des Aktes) wurden mehrere Revisionsrekurse des Verpflichteten und der Verbots- und Fruchtgenussberechtigten zurückgewiesen. Damit wurden verschiedene Beschlüsse der Vorinstanzen, insbesondere auch die Exekutionsbewilligung ON 3 idF des Berichtigungsbeschlusses ON 25 rechtskräftig. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 30. Jänner 2008, AZ 3 Ob 268/07... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater mit Beschluss vom 3. Dezember 2007, U-15, für die beiden Kinder zusätzlich zur bisher auferlegten Unterhaltsleistung ab 1. Jänner 2005 einen weiteren Betrag von 98,26 EUR monatlich pro Kind an Unterhalt zu bezahlen. Mit Beschluss vom 24. Jänner 2008, U-20, wies das Erstgericht den Verfahrenshilfeantrag des Vaters ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem Rekurs des Vaters gegen den Beschluss vom 3. Dezem... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Peter G*****, gegen die beklagte Partei W***** AG, ***** wegen 12.763,41 EUR sA, über den „Rekurs" (Revisionsrekurs) des Klägers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Graz als Rekursgericht vom 31. März 2008, ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 5. November 2007 ON 250 bestimmte das Erstgericht ua die Entschädigung des Sachwalters für den Zeitraum 7. Juli 2006 bis 10. Oktober 2007 mit 3.000 EUR und ermächtigte den Sachwalter, diesen Betrag vom Konto der Betroffenen zu beheben. Wenige Tage später - am 8. November 2007 - verstarb die Betroffene. Wie deren Sohn (der Rekurswerber) selbst vorbringt, gelangte ihm der Beschluss des Erstgerichts erst am 8. Februar 2008 zur Kenntnis. Am 14. Februar 20... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Wiederaufnahme des Verfahrens 16 Cg 295/88 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz sowie Verfahrenshilfe. Das Erstgericht wies die Wiederaufnahmsklage wegen des Verstreichens der absoluten Klagefrist von zehn Jahren (§ 534 Abs 3 ZPO) zurück und den Verfahrenshilfeantrag wegen offenbarer Aussichtslosigkeit ab. Das Erstgericht wies die Wiederaufnahmsklage wegen des Verstreichens der absoluten Klagefrist von zehn Jahren (Paragraph 534, Absat... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hatte beim Erstgericht den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang zur Führung eines Schadenersatzprozesses gegen die im
Kopf: der Entscheidung angeführten Personen bzw Rechtsträger gestellt. Die Antragstellerin ist besachwaltert, das Pflegschaftsgericht hat die von ihr beabsichtigte Klageführung nicht genehmigt. Das Erstgericht wies den Verfahrenshilfeantrag wegen Aussichtslosigkeit der Prozessführung zurück. Das Rekursgericht best... mehr lesen...
Begründung: Zu Punkt 1. seines Beschlusses wies das Gericht zweiter Instanz den Rekurs der Zweitverpflichteten gegen die Abweisung ihres Einspruchs gegen die Exekutionsbewilligung „als verspätet" mit der
Begründung: zurück, sie habe den der Unterschrift eines Rechtsanwalts entbehrenden Schriftsatz nicht innerhalb der ihr gesetzten Frist verbessert. Zu Punkt 2. bestätigte es dagegen die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags der Zweitverpflichteten. Es sprach zu beiden Entscheidungen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Verlassenschaftssache des am 19. Juli 1913 geborenen und am 17. April 2004 verstorbenen Kaspar Ignaz ***** T*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Dr. Leo ***** T*****, vertreten durch Dr. Bertram Grass, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §6AußStrG 2005 §22AußStrG 2005 §62ZPO §26
Rechtssatz: Verhängt das Rekursgericht im Außerstreitverfahren eine Ordnungsstrafe, so ist dagegen der Rekurs an den Obersten Gerichtshof, unabhängig von der Höhe der Ordnungsstrafe oder vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage, zulässig. Es besteht keine absolute Anwaltspflicht. Entscheidungstexte 9 Ob 136/06z Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen Dr. Alois K***** und Dr. Karin K***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Wels, 4 C 50/03, geschieden, die Scheidung erwuchs am 22. 2. 2005 dem Grunde nach in Rechtskraft. Mit Antrag vom 7. 12. 2005 begehrte Dr. Karin K***** beim Bezirksgericht Wels die Aufteilung des eheliche Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß § 81 ff EheG. Nach der Geschäftsverteilung ist beim Bezirksgericht Wels die selbe Richterin zuständig, welche auch den Sche... mehr lesen...
Begründung: Die am 30. 7. 2003 geborene Milena P***** ist polnische Staatsbürgerin und lebt bei ihrer Mutter in 1210 Wien. Der Vater ist polnischer Staatsbürger und befand sich vom 3. 10. 2004 bis 3. 7. 2006 in Strafhaft in einer österreichischen Justizanstalt. Die Minderjährige begehrt Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 3 UVG in Höhe der Richtsätze des § 6 Abs 2 UVG. Die am 30. 7. 2003 geborene Milena P***** ist polnische Staatsbürgerin und lebt bei ihrer Mutter in 1210 Wien. Der Vate... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner und Dr. Prückner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen 1. Maximilian G***** und 2. Tizian G*****, beide in Obsorge der Mutter Eva G*****, aufgrund der vom Bezirksgericht Landeck verfügten Vorlage des Aktes AZ 1 P 41/00f, zur Entscheidung gemäß § 111 JN in nichtöffentlicher Sitzung ... mehr lesen...