RS OGH 1953/12/23 3Nd288/53, 3Ob708/52

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Veröffentlicht am 23.12.1953
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Norm

ABGB §1238
AußStrG §6
AußStrG §9

Rechtssatz

Im Falle eines gerichtlichen Widerspruches gegen die Verwaltung des freien Vermögens der Ehefrau durch den Ehemann beschränkt sich die Tätigkeit des Gerichtes auf die Zustellung des Widerspruches an den Ehemann. Ein weiteres Verfahren hat darüber überhaupt nicht stattzufinden und es ist auch ein Rechtsmittel gegen die Zustellung des Widerspruces als bloße Zustellungsverfügung nicht zulässig.

Entscheidungstexte

Schlagworte

§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0006074

Dokumentnummer

JJR_19531223_OGH0002_0030ND00288_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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