Norm
ABGB §1238Rechtssatz
Im Falle eines gerichtlichen Widerspruches gegen die Verwaltung des freien Vermögens der Ehefrau durch den Ehemann beschränkt sich die Tätigkeit des Gerichtes auf die Zustellung des Widerspruches an den Ehemann. Ein weiteres Verfahren hat darüber überhaupt nicht stattzufinden und es ist auch ein Rechtsmittel gegen die Zustellung des Widerspruces als bloße Zustellungsverfügung nicht zulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0006074Dokumentnummer
JJR_19531223_OGH0002_0030ND00288_5300000_001