Norm
AußStrG §6Rechtssatz
Im Falle der Geltendmachung einer Legalzession durch die Mag Abt 17 als Vertreterin des Fürsorgeverbandes gegenüber der Mag Abt 12 (mittelbare Bundesverwaltung) als Drittschuldnerin ersetzt die Zustellung eines Gerichtsbeschlusses an die Mag Abt 12 nicht die Zustellung an die Mag Abt 17.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0006067Dokumentnummer
JJR_19630418_OGH0002_0050OB00114_6300000_001