Norm
AußStrG §6Rechtssatz
Die bloße Akteneinsicht ersetzt die Zustellung nicht. In diesem Belange besteht auch für die Finanzprokuratur keine Ausnahme.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0006064Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2018