Begründung: 1.) Zur Zurückweisung des Revisionsrekurses gegen Punkt 2 der zweitinstanzlichen Entscheidung (5 Ob 1512/92): Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 31.1.1991, 24 Cg 21/90-40, wurde der nicht weiter begründete Antrag der Beklagten abgewiesen, "ihr die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen und eine ordentliche Verhandlung auszuschreiben." Dieser Beschluß wurde dem damaligen Beklagtenvertreter (einem im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsanwalt) am 6... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von 2.760 S und 2.300 S sA die Exekution gemäß § 294 a und wies den Antrag des Verpflichteten auf Gewährung der Verfahrenshilfe ab. Das Rekursgericht gab dem vom Verpflichteten gegen die Exekutionsbewilligung erhobenen Rekurs nicht Folge und wies dessen Rekurs gegen die Ablehnung der Verfahrenshilfe zurück. Die vom Verpflichteten gegen diese beiden Beschlüsse des Rekursgerich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Zahlung von S 3.016 sA gerichteten Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht wies mit Beschluß die Berufung der Beklagten wegen Fehlens der Unterschrift eines Rechtsanwalts zurück. Innerhalb offener Rechtsmittelfrist brachte die Beklagte einen nicht anwaltlich gefertigten Schriftsatz beim Erstgericht ein, dem unter anderem zu entnehmen ist, daß sie den Beschluß des Berufungsgerichtes bekämpft und seine Beseitigung im Rechtsmittelweg anstrebt... mehr lesen...
Norm: ABGB §245ABGB §269AußStrG §6ZPO §116 IZPO §117ZPO §118
Rechtssatz: Solange der Kuratorbestellungsbeschluss mangels ordnungsgemäßer Zustellung nicht wirksam geworden ist, kann der Kurator nicht rechtswirksam tätig werden. Entscheidungstexte 1 Ob 663/88 Entscheidungstext OGH 11.10.1988 1 Ob 663/88 10 Ob 2148/96x Entscheidungstext O... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksjugendamt für den 10.Bezirk wurde vom Erstgericht auf seinen Antrag mit Beschluß vom 5.3.1987 (ON 2) zum besonderen Sachwalter des Kindes zwecks Abschlusses eines Adoptionsvertrages namens der Minderjährigen mit den Eheleuten Anton und Christine S*** bestellt. Dieser Beschluß wurde nur dem Antragsteller zugestellt. Dem Antrag des Bezirksjugendamtes für den 10.Bezirk ist eine Niederschrift mit den Eheleuten S*** angeschlossen, die vorbrachten, die bolivianisc... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Magdalena M*** ist das eheliche Kind des Dipl.Ing. Kasimir M*** und der Barbara M***. Sowohl die Eltern als auch das Kind sind sowohl österreichische als auch polnische Staatsangehörige. Die Eltern haben ihren Wohnsitz in Österreich, das Kind derzeit in Polen. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht eine Entscheidung des Erstgerichtes betreffend den vom ehelichen Vater für das Kind zu zahlenden Unterhalt teils bestätigt und teils abgeändert. Am 5. ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 564.981,17 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner "Seraphin P*** & Söhne KG Bauunternehmen" angeblich zustehenden Bezüge bewilligt. Die Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner erfolgte am 15.9.1987. An diesem Tag äußerte sich die "Seraphin P*** & Söhne Ges.m.b.H." nach § 301 EO, daß der Verpflichtete schon... mehr lesen...
Begründung: Der am 7.2.1986 verstorbene Franz Josef W*** setzte für die mj.Michael und Nina M*** sowie für Hermine M*** seine Liegenschaften EZ 433 KG Mannersdorf und EZ 114 (vormals EZ 88 - siehe AS 41) KG Pischelsdorf als Vermächtnis aus; das Kodizill wurde am 15.11.1985 vor dem öffentlichen Notar Dr.Klaus W*** errichtet. Die Vermächtnisnehmer nahmen die Legate an; die erblasserische Schwester Marianne B*** gab aufgrund des Gesetzes die unbedingte Erbserklärung zum gesamten Nach... mehr lesen...
Begründung: Die C***-B***, Filiale Graz-Leonhard, erlegte beim Erstgericht zugunsten von Max K*** und Theresia K*** das Realisat eines Überbringersparbuches in Höhe von 195.707,94 S. Der Erlag wurde wegen Unklarheit der Rechtslage begehrt und zugleich beantragt, die Ausfolgung nur auf einverständlichen Antrag der Erlagsgegner oder aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung vorzunehmen. Der Erlag wurde angenommen. Wegen einer Abgabenschuld der Theresia K*** von 41.6... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 23.1.1986, 8 Ob 663/85, wurden die Akten dem Erstgericht mit dem Auftrag zurückgestellt, über den Antrag des Vaters Harry K*** auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Frist zur Stellungnahme zum Antrag der Mutter vom 5.2.1985 auf Erhöhung der Unterhaltsbeiträge des Vaters für die beiden Minderjährigen Bettina und Gabriele K*** zu entscheiden. Mit Beschluß vom 10.4.1986, ON 36, hat das Erstgericht den Wiedereinsetz... mehr lesen...
Begründung: Der uneheliche Vater beantragte die Herabsetzung des vergleichsweise festgesetzten Unterhaltsbetrages mit der
Begründung: , sein Einkommen habe sich vermindert. Am 28.6.1985 gab er in Gegenwart des Rechtsanwaltes Dr.J*** anläßlich einer Vernehmung zu Protokoll, er habe Dr.J*** für das Unterhaltsbemessungsverfahren Vollmacht erteilt (ON 59, AS 84). Auf die schriftliche Aufforderung des Erstgerichtes, die Vollmacht vorzulegen, erwiderte Dr.J*** mit Schriftsatz vom 16.10.19... mehr lesen...
Begründung: Die beiden pflegebefohlenen Geschwister kamen als eheliche Kinder zur Welt, das Mädchen am 14.März 1976, der Knabe am 23. Februar 1977. Nach dem Tode ihrer Mutter blieben die Kinder in der Obsorge ihres Vaters. Dieser ging eine neue Ehe ein. Das Erstgericht ordnete mit dem Beschluß vom 25.April 1985 (ON 8) in Ansehung beider Kinder gemäß § 26 Abs 3 JWG als Maßnahme der gerichtlichen Erziehungshilfe die Aufnahme der Kinder in die Kinderabteilung des Landeskrankenhauses ... mehr lesen...
Begründung: Im Außerstreitverfahren zur Bestimmung der Höhe der Enteignungsentschädigung entschied das Bezirksgericht Schwechat mit dem Beschluß vom 26.7.1983, GZ. Nc 109/74-226, daß die nunmehrige Klägerin dem Enteigneten Ing.Rudolf B die mit S 5,886.593,60 bestimmte weitere Entschädigung binnen vierzehn Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses und "für den Fall des Verzuges" mit der Bezahlung des Kapitalbetrages auch 4 % Zinsen aus dem Kapitalbetrag ab Zustellung dieses Beschlusse... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am ***** verstorbenen K***** wurde am 5. 7. 1984 in Gegenwart des Sachwalters des behinderten Sohnes des Erblassers W***** vor dem Gerichtskommissär das Inventar errichtet. Dabei wurde unter die Aktiven ein Sparbuch der CA-BV mit der Nummer *****, lautend auf den Namen H*****, aufgenommen. Ob irgendwelche Erhebungen darüber angestellt wurden, ob sich dieses Sparbuch im Zeitpunkt des Todes des Erblassers in dessen Besitz befand, ist ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §116 IIZustG §8
Rechtssatz: Als bisherige Abgabestelle iSd § 8 Abs 1 ZustG ist jene Abgabestelle anzusehen, die nach Kenntnis der Partei vom Verfahren der Behörde als deren Abgabestelle bekannt ist. Wird die Änderung der Behörde nicht unverzüglich mitgeteilt, darf nur nach § 8 Abs 2 ZustG hinterlegt werden; die Bestellung eines Prozeßkurators ist hingegen unzulässig; seine Bestellung und an ihn bewirkte Zustellungen sind nic... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater ab 20.11.1980 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 1.600 an die Minderjährige. Das Gericht zweiter Instanz wies den Rekurs des Vaters als verspätet zurück. Dieser habe, nachdem er im Verfahren 6 C 35/80 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien die Vaterschaft anerkannt hatte und das Unterhaltsverfahren an den Außerstreitrichter überwiesen worden war, nicht mehr zu weiteren Äußerungen aufgefordert werden können, weil er verzoge... mehr lesen...
Norm: ABGB §276AußStrG §6ZPO §108ZPO §117
Rechtssatz: Eine vor dem Anschlag liegende Aushändigung des Bewilligungsbeschlusses an einen Abwesenheits- oder Prozesskurator ist rechtsunwirksam. Wird das Edikt an der Gerichtstafel erst nach Zustellung angeschlagen, so gilt die Zustellung als im Zeitpunkt des Anschlages wirksam vollzogen. Entscheidungstexte 4 Ob 591/78 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §87 ffZPO §108
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren sind die Vorschriften der §§ 87 ff ZPO anzuwenden (Vgl 3 Ob 150/59 = RPfSlg 3173). Entscheidungstexte 5 Ob 573/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 5 Ob 573/76 6 Ob 560/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 6 Ob 560/77 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4 Abs3AußStrG 2005 §6AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG §9 A2dZPO §75 Z3ZPO §84 I
Rechtssatz: Der Formmangel des Fehlens der Unterschrift (hier der Partei) auf einem Rechtsmittel - Schriftsatz ist ohne wesentliche Bedeutung, wenn das Rechtsmittel jedenfalls (als unzulässig) zurückzuweisen ist (vergleiche 4 Ob 542/73). Entscheidungstexte 4 Ob 567/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §104 Abs4
Rechtssatz: § 104 Abs 4 ZPO ist gem § 6 AußStrG auch im Verfahren außer Streitsachen anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 580/72 Entscheidungstext OGH 20.10.1972 4 Ob 580/72 1 Ob 817/76 Entscheidungstext OGH 19.01.1977 1 Ob 817/76 Beisatz: §§ 101, 108 ZPO. (T1) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §93
Rechtssatz: Ein Beschluß ist der Partei selbst und nicht deren Bevollmächtigten zuzustellen, wenn dadurch Rechtsverhältnisse zwischen den genannten Personen geregelt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 82/67 Entscheidungstext OGH 24.05.1967 7 Ob 82/67 Veröff: EvBl 1968/3 S 17 8 ObA 237/00m Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §102
Rechtssatz: Einantwortungsurkunde und Endverfügung sind den Beteiligten nicht zu eigenen Handen zuzustellen (Ersatzzustellung genügt). Entscheidungstexte 5 Ob 93/67 Entscheidungstext OGH 10.05.1967 5 Ob 93/67 Veröff: EvBl 1968/80 S 137 Schlagworte § 102 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6
Rechtssatz: Grundsätzlich wird auch in Außerstreitsachen ein Beschluss den Parteien gegenüber erst mit der Zustellung rechtswirksam. Anders zu beurteilen sind nur Fälle, in denen auf die Zustellung verzichtet wird. Der im Zeitpunkt der Verzichtes bereits gefasste Beschluss wird mit dem Verzicht der Partei gegenüber rechtswirksam. Zugleich beginnt der Lauf der Rechtsmittelfrist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §102
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "erwachsen". Entscheidungstexte 1 Ob 290/66 Entscheidungstext OGH 24.11.1966 1 Ob 290/66 Veröff: EvBl 1967/231 S 273 = SZ 39/200 7 Ob 200/73 Entscheidungstext OGH 31.10.1973 7 Ob 200/73 Auch; Beisatz: Volljährigkeit nicht Voraussetzung (hier wurde an 18-... mehr lesen...