Begründung: Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer einer ca 30 ha großen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich unter anderem das als Ehewohnung genutzte Wohnhaus mit integriertem Zwischentrakt und Stallungen. Strittiger Punkt des Aufteilungsverfahrens ist insbesondere die Teilung der Liegenschaft durch Abschreibung einer Grundfläche samt der Ehewohnung, die jedenfalls in die Aufteilungsmasse einzubeziehen ist. Das Rekursgericht hielt diese, von der Antragstellerin begehrte, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der Antragstellerin und Antragsgegnerin W***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Josef Olischar, Dr. Johannes Olischar, Rechtsanwälte in Wien, wider die Antragsgegnerin und Antragstellerin Elfriede D*****, vertreten durch D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj M***** G*****, und des mj B***** G*****, beide wohnhaft bei ihrer Mutter Dr. U***** G*****, wegen Obsorge, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters DI M*... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Schramm und die Hofrätin Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj N*****, geboren am 18. August 1997, und der mj A*****, geboren am 13. September 1999, beide vertreten durch ihren Vater Dipl.-Ing. G*****, dieser vertreten durch Held Berdnik Astner Rechtsanwälte GmbH in Graz, über den außerordentlichen Revisionsrekurs de... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der B***** KG (kurz: Gemeinschuldnerin) wurde mit Beschluss des Landesgerichts Korneuburg vom 24. April 2006 das Konkursverfahren eröffnet und der nunmehrige Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die beklagte Partei verleaste der Gemeinschuldnerin zumindest seit 1992 Lastkraftfahrzeuge, seit 1998 nahezu den gesamten Fuhrpark. Ab 2002 kam es zu Zahlungsschwierigkeiten der Gemeinschuldnerin gegenüber der beklagten Partei und es baute sich kontinuierlich ein... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht forderte den Vater auf, eine Antrittsrechnung über das Vermögen der Minderjährigen zu erstellen und Mitteilung darüber zu machen, ob und gegebenenfalls seit wann näher bezeichnete, im Eigentum der Pflegebefohlenen stehende Liegenschaftsanteile vermietet seien, welche Mietzinseinnahmen für das jeweilige Kind erzielt würden und wie diese veranlagt oder sonst verwendet worden seien. Den Minderjährigen seien von ihrem Vater Miteigentumsanteile an einer Liegen... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 1 Cg 152/06s des Landesgerichts St. Pölten stellte die Klägerin unter anderem das Urteilsbegehren auf Verpflichtung der Beklagten, in die Übertragung ihres Höchstbetragspfandrechts von 120.000 EUR, haftend ob der Liegenschaft „EZ 401” der KG ***** R***** als „Haupteinlage“ und ob den 55/4347-stel Anteilen an der Liegenschaft EZ 616 der KG ***** G***** als „Nebeneinlage“, wegen teilweiser Einlösung in Ansehung eines Teilbetrags von 25.200 EUR auf die Klägerin... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 62 Abs 1 AußStrG ist gegen einen im Rahmen des Rekursverfahrens ergangenen Beschluss der Revisionsrekurs nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt. Eine solche Frage zeigt der Revisionsrekurs des Vaters nicht auf: Rechtliche Beurteilung 1. Nach stRs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras, Mag. Ziegelbauer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Dehn als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj A***** P*****, wegen Änderung eines Besuchsrechts, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Mag. C***** R*****, vertreten durch Hauser Milchrahm & Stadlmann Rec... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hoch, Dr. Kalivoda, Dr. Gitschthaler und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Heimaufenthaltssache der Bewohnerin M***** S*****, vertreten durch Mag. I***** B*****, als Bewohnervertreterin, über den Revisionsrekurs des Einrichtungsleiters E***** M*****, vertreten durch Mag. Christian Schönhuber, Rechtsanwal... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Maximilian F*****, wegen Regelung der Obsorge, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Sabine F*****, vertreten durch MMag. Dr. Stefan Günther, Rechtsanwalt in Wien, dieser vertreten dur... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob ein verbesserungsfähiger Mangel iSd § 82a Abs 2 GBG auch dann vorliege, wenn sich ein Antragsteller im Grundbuchsantrag nicht auf die spezifische, fehlende Urkunde berufen habe. Rechtliche Beurteilung Entgegen diesem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) - Au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Eveline K*****, und 2. Gerald K*****, beide vertreten durch Günter Schneider, Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs, 1100 Wien, Antonsplatz 22, gegen den Antragsgegner Christian K*****, vertreten durch M... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras, Mag. Ziegelbauer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Gustav ***** L*****, vertreten durch Friedl & Holler Rechtsanwalt-Partnerschaft in Gamlitz, gegen die Antragsgegnerin Ingrid L*****, vertreten durch Dr. Ralph Forcher, Rechtsanwalt in G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Außerstreitsache des Antragstellers Josef S*****, vertreten durch Dr. Longin Josef Kempf und Dr. Josef Maier, Rechtsanwälte in Peuerbach, gegen die Antragsgegnerin Elisabeth S*****, vertreten durch Gabl, Kogler, Papesch, Leitner Rechtsanwälte OG in Linz, wegen... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 3. Mai 2006 (ON 13) wurde für den Betroffenen seine Mutter M*****, geboren am 4. September 1933, zur Sachwalterin für sämtliche Angelegenheiten bestellt. Nachdem ursprünglich daran gedacht war, eine Umbestellung von der Mutter auf den Bruder des Betroffenen vorzunehmen, bestellte das Erstgericht - aufgrund verschiedener im Akt festgehaltener Umstände - mit Beschluss vom 13. Oktober 2010 (ON 40) anstelle der Mutter einen Rechtsanwalt zum Sachwalter. In d... mehr lesen...
Begründung: Die am 20. Mai 1911 geborene Frau Dr. Maria D***** ist am 8. Oktober 2008 verstorben. Gegenstand des nunmehrigen Verfahrens ist ein Erbrechtsstreit nach §§ 161 ff AußStrG. Die Erstantragstellerin hat aufgrund eines handschriftlichen Testaments vom 31. Jänner 2003 eine bedingte Erbantrittserklärung zum gesamten Nachlass abgegeben. Die Zweit- und die Drittantragstellerin haben aufgrund des Gesetzes unbedingte Erbantrittserklärungen je zur Hälfte des Nachlasses abgegeben. S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Abstammungssache des Antragstellers Walter D*****, vertreten durch Anwälte Mandl & Mitterbauer GmbH in Altheim, gegen die Antragsgegnerinnen 1. mj Johanna D*****, vertreten durch Maria Anna D***** als Kollisionskuratorin, *****, vertreten durch Weichselbaum H... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E*****, vertreten durch Dr. Christian Leskoschek, Rechtsanwalt in Wien als Verfahrenshelfer, gegen die beklagte Partei U***** AG, *****, vertreten durch Felln... mehr lesen...
Begründung: Die Steiermärkische Landesregierung hat, gestützt auf § 13a Abs 1 stmk Naturschutzgesetz (NschG) 1976 mit Verordnung vom 3. 4. 2006 die „Hochlagen der östlichen Wölzer Tauern und Seckauer Alpen“ zum Europaschutzgebiet Nr 39 sowie mit der Verordnung vom 29. 5. 2006 das Gebiet „Niedere Tauern“ zum Europaschutzgebiet Nr 38 erklärt. In dem zuletzt genannten Gebiet liegen fünf Liegenschaften der Erstantragstellerin, welche sie der Zweitantragstellerin verpachtet hat. Beide An... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft, der Erstbeklagte ist Notar in *****, die Zweitbeklagte eine bei ihm beschäftigte Notarsubstitutin. Mit der zu 4 Cg 243/09g des Landesgerichts ***** erhobenen Klage begehrt die Klägerin 1,6 Mio EUR Schadenersatz, da die Beklagten bei der notariellen Bekräftigung (Mantelung) einer Privaturkunde iSv § 54 NO entgegen § 53 NO nicht auf unwirksame Vertragsbestimmungen hingewiesen hätten; sollte keine Mantelung vorg... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 20. Mai 2003 miteinander verheiratet. Am 3. Februar 2010 teilte die Ehegattin (im Folgenden „Antragsgegnerin“) ihrem Ehemann (im Folgenden „Antragsteller“) mit, dass sie die Scheidung wolle, und verließ die Ehewohnung für einige Tage. Während ihrer Abwesenheit wurde dem Antragsteller ein Schreiben eines von der Antragsgegnerin beauftragten Rechtsanwalts mit dem Entwurf einer Scheidungsklage sowie eines Scheidungsvergleichs zugestellt. Nach ihrer... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 20. 5. 2003 miteinander verheiratet. Am 15. 2. 2010 brachte die Klägerin (Antragstellerin) beim Erstgericht die Scheidungsklage ein, mit der sie einen sowohl auf § 382 Abs 1 Z 8 lit c zweiter Fall EO als auch auf § 382h EO gestützten Sicherungsantrag verband. Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners, indem es diesem „zur einstweiligen Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und de... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsmittelwerberin macht als erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG die Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes iSd § 52 Abs 2 AußStrG geltend, weil das Rekursgericht ohne eigene unmittelbare Beweisaufnahme wiederum „ergänzende Feststellungen“ getroffen habe, obwohl der Oberste Gerichtshof bereits in seiner Vorentscheidung 10 Ob 102/08k eine solche Vorgangsweise für nicht zulässig erklärt habe. Rechtliche Beurteilung Der erkennende... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Dr. Andreas Konradsheim, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei O***** Limited, *****, vertreten durch Mag. Stefan Hotz, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Eltern der am 3. März 2006 unehelich geborenen Zwillinge Alfred ***** und Maxime *****. Der Vater ist französischer Staatsbürger, die Mutter besitzt ebenso wie die Kinder sowohl die französische als auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Die Kinder lebten bis Dezember 2008 mit ihren Eltern im gemeinsamen Haushalt in Frankreich, welchen gemäß Art 372 des französischen Code civil gemeinsam die elterliche Gewalt zukom... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache des Antragstellers P***** B*****, vertreten durch Rechtsanwaltspartner Haftner + Schobel in St. Pölten, gegen die Antragsgegnerin S***** B*****, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache des am 11. Jänner 1993 geborenen mj L***** P***** und des am 24. September 1998 geborenen mj F***** P*****, beide *****, vertreten durch die Mutter P***** P***** und diese durch Dr. Ingrid Bläumauer, Rechtsanwältin in Wien, über den Revisionsrekurs des Vaters Ing. A***... mehr lesen...
Begründung: A. Zum außerordentlichen Revisionsrekurs: I. Der außerordentliche Revisionsrekurs richtet sich einerseits gegen die Genehmigung von Klagsführungen der Verlassenschaft und andererseits gegen die Abweisung des Antrags der Rechtsmittelwerberin auf Abberufung des Verlassenschaftskurators. Rechtliche Beurteilung II. Gegen die Entscheidung über die Genehmigung von Klagsführungen macht die Revisionsrekurswerberin geltend, dass sie als erbserklärte Erbin... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr elfjährige L***** befindet sich in Pflege und Erziehung der Mutter C***** W*****. Der Vater war zuletzt zu monatlichen Unterhaltszahlungen in Höhe von 275 EUR verpflichtet. Seit 8. 8. 2006 wurde L***** mit Zustimmung der Mutter in Unterhaltsangelegenheiten durch das Land Oberösterreich (Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis) als Jugendwohlfahrtsträger vertreten (§ 212 Abs 2 ABGB). Seit 1. 11. 2006 werden ihm Unterhaltsvorschüsse gewährt. Der Vater begehrte ... mehr lesen...