RS OGH 2007/11/27 10Ob60/07g, 10Ob56/08w, 7Ob166/10b

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Veröffentlicht am 27.11.2007
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Norm

AußStrG 2005 §2 IA
AußStrG 2005 §15
BGB §§1896 ff
FGG §68a

Rechtssatz

Für die Wahrung des rechtlichen Gehörs des Einschreiters ist es auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass auf die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers bzw Sachwalters deutsches Recht anzuwenden ist, ausreichend, wenn ihm - entsprechend der Bestimmung des §68a FGG - Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122920

Im RIS seit

27.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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