Begründung: Das Erstgericht gab dem (inhaltlichen) Oppositionsklagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil über Berufung des Beklagten im klageabweisenden Sinn ab und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und die Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche" Revision der Klägerin, worin der Antrag gestellt wird, der Oberste Gerichtshof möge die außerordentliche Revision... mehr lesen...
Begründung: Auch auf das Rechtsmittelverfahren ist nach § 199 AußStrG, da keine der in den nachfolgenden Paragraphen angeführten Ausnahmen vorliegt, das neue Verfahrensgesetz anzuwenden. Auch auf das Rechtsmittelverfahren ist nach Paragraph 199, AußStrG, da keine der in den nachfolgenden Paragraphen angeführten Ausnahmen vorliegt, das neue Verfahrensgesetz anzuwenden. Das Rekursgericht sprach in seiner den erstgerichtlichen Beschluss über Unterhaltsherabsetzungs- und -erhöhungsbe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt Zahlung von 15.498,59 EUR an restlichem Werklohn. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes (nach einem behaupteten Betrug bzw Diebstahl) die Zahlung des Betrags von EUR 14.534,57 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Klägerin erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses vom 27. 11. 2002 (ON 29) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 700 EUR je Kind ab 1. 1. 2001 verpflichtet. Er beantragte mit Schriftsätzen vom 31. 12. 2002 und 2. 1. 2003 die Herabsetzung seiner Unterhaltsleistung auf 320 EUR je Kind ab dem 1. 1. 2002. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbücherte den Anmeldungsbogens GZ A-140/05 des Vermessungsamts W***** vom 11. Juli 2005 (Herstellung der Anlage L*****). Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Rechtsmittelwerberin nicht Folge; es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 Euro nicht übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Entscheidung erhob die Rechtsmittelwerberin einen „außerordentlichen Revisionsrekurs", welch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Hans D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Bernhard Ha... mehr lesen...
Begründung: Die klägerische Versicherungsnehmerin begehrt von der beklagten Kaskoversicherung Deckung ihres Schadens aus dem Diebstahl ihres PKWs in Zagreb am 1. 1. 2002 in Höhe von (zuletzt eingeschränkt) EUR 12.593,46 sA. Beide Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die hiegegen erhobene und auf die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Rückzahlung eines Betrages von S 150.000,-- = EUR 10.900,92 sA. Das Erstgericht wies die Klage im Umfang eines Teilbetrages von EUR 1.220,90 mit Beschluss vom 17. 6. 2003 zurück und das restliche Klagebegehren von EUR 9.680,02 (im zweiten Rechtsgang) mit Endurteil vom 4. 1. 2005 ab. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz und sprach aus, dass die ordentliche Revision mangels Vorlie... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung von EUR 22.767,42 sA und Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftige Nachteile aus einem Verkehrsunfall. Das Feststellungsinteresse wurde mit EUR 7.200 angegeben. Das Erstgericht sprach die Beklagte schuldig, der Klägerin EUR 15.178,28 sA zu bezahlen und wies das Mehrbegehren von EUR 7.589,14 sA ab. Es stellte fest, dass die Beklagte für alle zukünftigen Nachteile aus dem Verkehrsunfall im Ausmaß von zwei Drittel zu haften ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes EUR 9.716,06 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht änderte diese Entscheidung im klagestattgebenden Sinn ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Beklagten erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgan... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter beantragte, dem Vater, der der mj Judith monatlich EUR 259,59 an Unterhalt zu leisten hat, die (zusätzliche einmalige) Zahlung von EUR 717,94 für diversen Sonderbedarf des Kindes aufzutragen. Das Erstgericht verpflichtete den Vater, EUR 90,-- zu zahlen, und wies das Mehrbegehren von „EUR 717,94" ab. Das von der Mutter hinsichtlich des abweislichen Teiles der erstinstanzlichen Entscheidung angerufene Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichtes mi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten EUR 6.835,15 sA für die rechtsfreundliche Vertretung der Beklagten in einem Zivilverfahren. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht änderte das erstgerichtliche Urteil mit dem angefochtenen Urteil im gänzlich klagsstattgebenden Sinn ab. In seiner Entscheidung unterließ es zunächst den Ausspruch über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO. Mit Beschluss vom 30. 5. 2005 (O... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte für die Zeit vom 1. 5. 1995 bis 31. 12. 1998 einen vom Vater zu zahlenden Unterhaltsbeitrag von 12.773,96 EUR fest (P 1.). Es stellte weiters aufgrund bereits rechtskräftig gewordener Beschlüsse eine Unterhaltsverpflichtung für die Zeit vom 1. 1. 1999 bis 31. 7. 2003 von 24.858 EUR fest (P 2.) und ordnete an, dass vom gesamten Rückstand von 37.631,96 EUR bereits geleistete Teilzahlungen von zusammen 25.751,66 EUR und anrechenbare Naturalunterhal... mehr lesen...
Begründung: Im zweiten Rechtsgang (vgl 7 Ob 208/00i zum ersten Rechtsgang) stellte das Erstgericht die Klageforderung gegenüber den Beklagten mit je EUR 15.032,25 ohne Solidarverpflichtung als zu Recht bestehend fest, verneinte den Bestand ihrer Gegenforderungen, wies das Klagebegehren, soweit es die Solidarverpflichtung der Beklagten, EUR 60.128,99 sA zu bezahlen, zum Gegenstand hatte, sowie ein Zinsenmehrbegehren ab und erkannte die vier Beklagten schuldig, der Klägerin Beträge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei - deren Bezeichnung nunmehr laut Firmenbuch (FN ***** des Handelsgerichtes Wien) der aus dem Urteilskopf ersichtliche neue Wortlaut ist und die Miteigentümerin einer Liegenschaft in Klagenfurt, verbunden mit Wohnungseigentum, war - das Objekt "1.OG Top Nr 8" der Wohnanlage R*****straße Errichtungs- und Bauträger GesmbH (im Folgenden kurz: Bauträger GmbH) mit Vertrag vom 2. 2. 2001 angemietet; in Punkt X. di... mehr lesen...
Begründung: Die beiden aus dem
Kopf: dieser Entscheidung hervorgehenden minderjährigen Kinder wurden aufgrund einer im Zuge des Scheidungsvergleiches ihrer Eltern unter Beiziehung eines Kollisionskurators erfolgten schenkungsweisen Übertragung grundbücherliche Miteigentümer einer Liegenschaft samt Eigentumswohnung. Nach Vorlage der auf die Wohungseigentümergemeinschaft lautenden Versicherungspolizze (Gebäudeversicherung) wurde der Versicherer vom Erstgericht (formularmäßig) ersucht, ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 30. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Erhöhung des ihr laut Vergleich mit dem Beklagten anlässlich ihrer Scheidung festgesetzten Unterhaltes, und zwar an rückständigem Unterhalt in Höhe von EUR 2.023,14 samt 4 % Zinsen seit Klagstag für die Zeit vom 1. 1. 2001 (später - ON 4 - berichtigt auf 1. 1. 2002) bis 31. 12. 2002 sowie eines zusätzlichen laufenden Unterhaltes von EUR 168,60 monatlich ab 1. 1. 2003. Das Erstgericht verpflichtete den B... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Zahlung von 7.267,28 EUR. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene "außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 geltenden Rechtslage: Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat sich mit einer Unterhaltsvereinbarung zu einem Unterhaltsbeitrag von 1.350 S monatlich für den Sohn Moritz verpflichtet. Mit dem am 24. 6. 2003 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrten die Kinder zuletzt, den Unterhaltsbeitrag mit je 234 EUR monatlich festzusetzen. Das Erstgericht gab diesem Antrag mit Beschluss statt. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen den ... mehr lesen...
Begründung: Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG iVm § 126 Abs 2 GBG nicht zulässig sei. Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentli... mehr lesen...
Begründung: Der Vater stellt am 4. 3. 2003 den Antrag, die mit Beschluss vom 3. 7. 2000 bestimmte (Rekursentscheidung vom 6. 9. 2000) monatliche Unterhaltsverpflichtung von Euro 218,02 ab 1. 1. 2000 auf monatlich Euro 72 herabzusetzen. Die Mutter sprach sich gegen diesen Antrag aus. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 10. 7. 2003 wies dieses den Herabsetzungsantrag für den Zeitraum von 1. 1. 2000 bis 30. 9. 2000 zurück und für den Zeitraum ab 1. 10. 2000 ab. Dem gegen diesen Beschlu... mehr lesen...
Begründung: In der vorliegenden Unterhaltssache erkannte das Erstgericht mit Urteil vom 5. 6. 2001 den beklagten (und im vorangegangenen Scheidungsverfahren aus seinem Alleinverschulden geschiedenen) Mann schuldig, der Klägerin zu dem von ihm jeweils bereits geleisteten monatlichen Naturalunterhalt in Höhe von S 9.557 für den Zeitraum 1. 4. 1996 bis 30. 6. 1996 monatlich S 10.443, vom 1. 7. 1996 bis 31. 12. 1996 monatlich S 8.842, für den Jänner 1997 S 9.679,52, vom 1. 2. 1997 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren der Kläger auf Unterlassung des Ansetzens von Kletterpflanzen ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Kläger nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 4.000, nicht aber EUR 20.000 übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" der Kläger, welche das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Di... mehr lesen...
Begründung: Zur Chronologie der wechselseitigen Unterhaltsfestsetzungs- bzw -herabsetzungsanträge beider Elternteile (des damals noch minderjährigen Mädchens) bzw auch des vormaligen Unterhaltssachwalters und Jugendwohlfahrtsträgers (enthoben bereits mit Beschluss ON 348) wird auf die zusammenfassende Darstellung im Beschluss des Erstgerichtes ON 366 (Band III) verwiesen (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3, § 528a ZPO). Mit diesem Beschluss wurde der Vater verpflichtet, an seine ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Zahlung von insgesamt S 185.191,-- (EUR 13.458,35) als offenen Kaufpreis für verschiedene Warenlieferungen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision hinsichtlich der Rechnung Nr 14571 vom 11. 12. 1999 - betreffend einen Betrag von DM 13.544 (= EUR 6.924,94) - nicht zulässig, im Übrigen jedenfalls unzulässig sei. Dagegen richtet sich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, den Minderjährigen ab 13. 4. 2000 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrages einen vorläufigen Unterhalt von monatlich je 105,38 EUR zu zahlen. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, den Minderjährigen ab 13. 4. 2000 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrages einen vor... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Klagsforderung mit EUR 20.348,94 und die Gegenforderung mit EUR 811,93 als zu Recht bestehend, verurteilte den Beklagten zur Zahlung von EUR 19.536,46 sA und wies das Mehrbegehren von EUR 811,93 ab. Gegen dieses Urteil erhob (nur) der Beklagte Berufung, welcher das Berufungsgericht nicht Folge gab. Es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revisi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Klagebegehren ist auf Zahlung von 7.813,49 EUR und Feststellung gerichtet. Das Berufungsgericht hat anlässlich seiner Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene "außerordentliche" Revision des Klägers ist nach § 508 ZPO zu beurteilen. In den im § 508 Abs 1... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat sich mit einer Unterhaltsvereinbarung mit dem Unterhaltssachwalter zu einem Unterhaltsbeitrag von 213 EUR monatlich für die am 3. 1. 2002 geborene Minderjährige verpflichtet. Das Kind begehrt die Erhöhung des Unterhaltsbeitrags auf 300 EUR monatlich, der Vater die Herabsetzung auf 161 EUR. Die Vorinstanzen gaben dem Erhöhungsbegehren statt und wiesen das Herabsetzungsbegehren des Vaters ab. Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekur... mehr lesen...