Norm: FinStrG §11StGB §12 CStPO §281 Abs1 Z5StPO §281 Abs1 Z10 BStPO §290 Abs1
Rechtssatz: Die Art strafbarer Beteiligung nach § 12 StGB kann angesichts der rechtlichen Gleichwertigkeit der Täterschaftsformen weder aus Z 5 noch aus Z 10 des § 281 Abs 1 StPO angefochten werden. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallwei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ali P***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 11. Oktober 2001 in Hartberg und an anderen Orten zusammen mit dem gesondert verfolgten Tuncay Ü***** als Mittäter Dr. Kalbisen A***** mit schwerer gegen sie gerichteter Gewalt zur Duldung des Beischlafes genötigt, indem er ihr vor ihrer Wohnung auflauerte, sie gegen ihren Willen und trotz ihrer Gegenwehr durch Anwendung von Körperkraft i... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Entscheidung des Vorstehers des Erstgerichts, die der Betroffenen im Ablehnungsverfahren bewilligte Verfahrenshilfe für erloschen zu erklären und den Verfahrenshelfer seines Amts zu entheben. Zwar sei der Betroffenen darin beizupflichten, dass die irrtümliche Zuordnung der gegenständlichen Ablehnungssache zu den Justizverwaltungssachen keinen Grund für das Erlöschen der Verfahrenshilfe darstelle. Das Abl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Herbert J***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall und 15 StGB schuldig erkannt (B/1. und 2.a, b, c; C/1.a, b, 2.). Danach hat er, soweit im Rechtsmittelverfahren hier von Relevanz, C/2. am 5. September 2002 in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem rechtskräftig mitverurteilten Christian M***** gewerbsmäßig... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der beiden ehelichen, durch ihre Mutter vertretenen Kinder erhöhten die Vorinstanzen die monatlichen Unterhaltsbeiträge des Vaters ab 1. 10. 2001 auf jeweils 630 sfr monatlich. Das Rekursgericht sprach zunächst aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die Entscheidung des Rekursgerichtes wurde dem Vater am 22. 7. 2002 zugestellt. Sein mit 24. 8. 2002 datierter, an das Oberlandesgericht Innsbruck adressierter (erster) Revisionsrekurs langt... mehr lesen...
Begründung: Die Verlassenschaftssache war zunächst beim Bezirksgericht Irdning anhängig. Der Gerichtsvorsteher und einzige Richter des Bezirksgerichtes Irdning zeigte seine Befangenheit an. Gemäß § 23 JN entschied darüber das Landesgericht Leoben als Erstgericht in der Ablehnungssache. Es gab der Befangenheitsanzeige des Gerichtsvorstehers statt und übertrug die Verlassenschaftssache gemäß § 30 JN dem Bezirksgericht Gröbming zur Weiterführung. Den dagegen erhobenen Rekurs des Sohne... mehr lesen...
Begründung: In der eingangs bezeichneten Sozialrechtssache übermittelte das Prozessgericht erster Instanz mit Verfügung vom 13. 11. 2000 den Akt dem Bezirksgericht Tulln als zuständigem Pflegschaftsgericht gemäß § 6a ZPO zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Sachwalterbestellung, weil sich aus dem Akt Anhaltspunkte für das Fehlen der Prozessfähigkeit der Klägerin ergeben hätten. Die Genannte leistete bislang den Vorladungen des Bezirksgerichtes Tulln, bei dem das Sachwalterbestel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred W***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (I) und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred W***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG (römisch eins) und nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG (römisch II) schuldig erkannt. Danach hat er im Bereich des Finanzamtes Linz I. unter Verletzung ... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Erstgerichts, mit dem das auf Gewährung einer Invaliditätspension gerichtete Klagebegehren abgewiesen wurde, wurde dem Kläger am 24. 11. 2001 zugestellt. Gegen dieses Urteil erhob der Kläger eine mit einem Verfahrenshilfeantrag verbundene Berufung, die an die Beklagte adressiert war und am 16. 12. 2001 zur Post gegeben wurde. Die Sendung langte am 27. 12. 2001 bei der Beklagten ein und wurde an das Erstgericht weitergeleitet, wo sie am 16. 1. 2002 eintraf.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) Robert Martin H***** des Verbrechens der Geldfälschung nach § 232 Abs 1 StGB (I/A) und § 232 Abs 2 StGB (I/B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) Robert Martin H***** des Verbrechens der Geldfälschung nach Paragraph 232, Absatz eins, StGB (I/A) und Paragraph 232, Absatz 2, StGB (I/B) schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz und an anderen Orten I/A von Mitte bis Ende Februar 2001 Geld mit dem Vorsatz nachgemacht... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 834 GB 81113 Innsbruck steht im gemischten Miteigentum der Parteien dieses Verfahrens. Die Miteigentumsanteile, mit denen zum Teil Wohnungseigentum verbunden ist, verteilen sich so, dass 427/854 Anteile der Antragstellerin zukommen und ebenfalls 427/854 Anteile - zusammengerechnet - den Antragsgegnern. Es bestehen zwei Benützungsvereinbarungen aus den 80er Jahren. Die Antragstellerin strebt - soweit ihr Begehren noch Gegenstand des Verfahrens ist - ba... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurden Marcello Aldo Sp***** und dessen Mutter Hannelore Anita Sp***** des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs 2 erster Fall StGB als Beitragstäter nach § 12 - zweiter oder (auch) dritter - Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie mit dem Vorsatz, dass die Frauen in F***** gewerbsmäßige Unzucht treiben, Franz R***** durch Auffordern bestimmt, insgesamt sieben namentlich genannte Frauen rumänischer Staatsangehöri... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. Dezember 2001, GZ 5 Ob 288/01s-79, hat der erkennende Senat den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichtes Korneuburg als Rekursgericht vom 9. August 2001, GZ 25 R 130/01x-73, zurückgewiesen. Die
Begründung: ging dahin, dass das außerordentliche Rechtsmittel der Antragstellerin nach der Aktenlage verspätet war. Die Antragstellerin versucht nunmehr in ihrem Berichtigungsantrag vom 18. Februar 2002 nac... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung der zweiten Instanz wurde dem Vertreter des Revisionsrekurswerbers am 19. 12. 2001 zugestellt, sodass die gemäß § 11 Abs 1 AußStrG vierzehn Tage dauernde Rekursfrist, die auch für Revisionsrekurse gilt, am 2. 1. 2002 endete. Der außerordentliche Revisionsrekurs wurde aber erst am 7. 1. 2002 zur Post gegeben und ist daher verspätet (EvBl 1991/91; 9 Ob 136/97h; 9 Ob 311/97v; 9 Ob 29/98z ua). Die ... mehr lesen...
Begründung: Der Nachlass der Verstorbenen, die österreichische Staatsbürgerin war, wurde dem aufgrund des Gesetzes zum gesamten Nachlass unbedingt erbserklärten Erben Ing. Bernhard W*****, einem Cousin der Erblasserin, mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 29. 9. 1998 zur Gänze eingeantwortet. Das dagegen von Rosza Adrienn N***** geborene N*****, einer Cousine zweiten Grades der Erblasserin, erhobene Rechtsmittel wurde vom Rekursgericht (das irrtümlich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt aus dem Titel der Amtshaftung beim Landesgericht Linz zu AZ 31 Cg 19/00f S 453.000. Er stützt sein Begehren darauf, dass der Landeshauptmann von Oberösterreich im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung schuldhaft rechtswidrig einen Einzelgenehmigungsbescheid für einen Traktor erlassen habe, obwohl ein schwerer Konstruktionsmangel vorgelegen sei, der zu einem Unfall und damit zu einer Schädigung des Klägers als Eigentümers dieses Traktors geführt habe... mehr lesen...
Begründung: Die Betroffene richtete an das Landesgericht für ZRS Wien als dem für die Entscheidung über den Akt 2 P 196/99w des Bezirksgerichtes Fünfhaus zuständigen Rekursgericht den Antrag "auf vollständige kostenlose (im Rahmen der Verfahrenshilfe) Akteneinsicht und Aktenabschrift a) am 18. 6. 2000, 19. 6. 2001 (und später an den anderen Tagen) des derzeit beim Landesgericht für ZRS Wien (seit 11. Juni 2001) vorgelegten Sachwalterschaftsaktes des Bezirksgerichtes Fünfhaus 2 P... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser hinterließ eine Gattin, die aufgrund eines wechselseitigen Testaments zur Alleinerbin berufen ist, und einen Sohn. Der Erblasser war gemeinsam mit seiner Gattin Nutzungsberechtigter einer Genossenschaftswohnung, wobei sich im Verlassenschaftsverfahren herausgestellt hatte, dass die Witwe gemäß § 14 Abs 2 MRG in den Nutzungsvertrag eingetreten war, sodass Ansprüche aus diesem Nutzungsverhältnis nicht in den Nachlass fallen. Der erblasserische Sohn hat e... mehr lesen...
Begründung: Der angefochtene Beschluss - mit welchem einem Rekurs beider Kindeseltern betreffend die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines notariellen Schenkungsvertrages sowie Schenkungsvertrages auf den Todesfall keine Folge gegeben worden war - wurde deren Vertreter am Donnerstag, den 8. 3. 2001, zugestellt (Rückschein in ON 5). Letzter Tag der gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14-tägigen Frist des (außerordentlichen) Revisionsrekurses war sohin (unter Zugrundelegung der auch im... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters "auf Verfahrenshilfe und Beigebung eines Rechtsanwalts" und "dass die Frist für den außerordentlichen Revisionsrekurs gegen die Beschlüsse des Rekursgerichts vom 6. Oktober 2000 erst nach dem Zuspruch der Verfahrenshilfe beginne", ab. Der Beschluss, gegen den der Vater Revisionsrekurs erheben wolle, sei ihm am 6. 10. 2000 zugestellt worden. Erst am 4. 11. 2000 habe er mittels Telefax das nunmehr abgewiesene, aussichtslose B... mehr lesen...
Begründung: Gegen die in vom Kläger angestrengten Wiederaufnahmeverfahren ergangenen Beschlüsse des Landesgerichtes Wels, mit dem Verfahrenshilfeanträge des Klägers zwecks Einbringung von Rekursen abgewiesen wurde, erhob der Kläger Rekurse, in denen er zugleich auch Richter des Oberlandesgerichtes Linz als ausgeschlossen und befangen ablehnte. Diese Ablehnungsanträge wies der hiefür beim Oberlandesgericht Linz zuständige Senat zurück, weil der geltend gemachte Ablehnungsgrund ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist ehelicher Vater des am 15. 11. 1987 geborenen Paul und der am 14. 4. 1990 geborenen Lea. Er ist seit 15. 11. 1997 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 4.750 S für Paul und von 4.000 S für Lea verpflichtet. Am 3. 2. 1999 begehrte der Vater Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsleistungen ab 1. 9. 1998 auf 2.700 S für Paul und auf 2.450 S für Lea. Er habe sein Dienstverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber mit 15. 6. 1998 deshalb aufg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen der Kindesmutter zur mangelnden Zuständigkeit des Jugendgerichtshofes verkennen, dass § 23 Z 1 lit a JGG die Zuständigkeit des Jugendgerichtshofes zur Ausübung der Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit über Minderjährige nicht nur für die Dauer eines bestimmten Strafverfahrens festlegt, sondern immer dann, wenn aus einem bestimmten Anlass eine Gefährdung der persönlichen Entwicklung zu besorge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Klagebegehren, die Beklagten seien schuldig, den Klägerinnen Zutritt zu bestimmten Dachbodenräumen zu gewähren oder herzustellen, oder einen gleichwertigen Ersatzraum zur Verfügung zu stellen und in jedem Falle zwei passende Schlüssel auszufolgen (Punkt I.1.), in eventu einen Betrag von S 100.000,- s. A. für den Verlust ihres Benützungsrechts zu bezahlen (Punkt I.2.) "zurück- bzw abgewiesen". Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung führte es au... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht den Rekurswerber verpflichtet, ab 1. 7. 1995 für die im
Spruch: genannten Minderjährigen einen monatlichen Unterhalt von insgesamt S 1.260 zu zahlen. Das Mehrbegehren, den Vater zu einem monatlichen Unterhalt von S 4.200 zu verpflichten, wurde hinsichtlich des S 1.260 monatlich übersteigenden Betrages abgewiesen. Ferner wurde ausgesprochen, daß mit Rechtskraft dieses Beschlusses die einstweilige Verfügung, mit der der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen gingen - zusammengefaßt - von folgendem Sachverhalt aus: Der Kläger ist Rechtsanwalt und war als solcher langjähriger Vertreter des Wiener Künstlers Gerhard B*****. Dieser hat dem Kläger zur Abdeckung offener und den Klagsbetrag übersteigender Kostenforderungen seine Ansprüche gegen den Beklagten abgetreten. Gerhard B***** betrieb in der Wiener Innenstadt die sog "Fledermausbar". Am 1. 7. 1987 (von B***** unterfertigt am 28. 8. 1987) sch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Revisionsrekurs im Sinne des § 14 AußStrG ist nach ständiger Rechtsprechung jeder Rekurs an den Obersten Gerichtshof gegen eine Entscheidung des Rekursgerichtes, auch der gegen einen Zurückweisungsbeschluß (Fucik, AußStrG2 36 mwN). Das vorliegenden Rechtsmittel ist daher nach § 14 Abs 1 AußStrG nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, ... mehr lesen...
Begründung: Gegen die ihr am 15. 6. 1999 zugestellte Entscheidung des Rekursgerichtes, mit der die Enthebung der Dorothea N***** vom Amt der Sachwalterin und die Neubestellung der Dr. Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner als Sachwalterin bestätigt wurde, erhob die bisherige Sachwalterin am 28. 7. 1999 einen unmittelbar an den Obersten Gerichtshof gerichteten "Einspruch", mit dem sie sich gegen die Rekursentscheidung der zweiten Instanz wendet. Wenn auch dieser "Einspruch" als Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Erstgerichtes, mit dem die Klage wegen (örtlicher) Unzuständigkeit a limine zurückgewiesen wurde, wurde dem Kläger mit internationalen Rückschein zugestellt, der am 9. 10. 1998 vom Erstgericht abgefertigt worden war. Der unterfertigte Rückschein wies kein Zustelldatum aus; er langte am 10. 11. 1998 wieder beim Erstgericht ein. In dem gegen den Zürückweisungsbeschluß erhobenen, am 17. 11. 1998 in Nicaragua zur Post gegebenen Rekurs behauptete der Kläg... mehr lesen...
Begründung: Gegen die am 2. 3. 1999 durch Hinterlegung zugestellte Entscheidung des Rekursgerichtes gab der Betroffene am 18. 3. 1999 eine als "Einspruch" bezeichnete Eingabe zur Post. Der "Einspruch" wurde damit nicht innerhalb der 14-tägigen Rekursfrist erhoben und ist daher verspätet. Dabei kommt es nicht darauf an, daß der Betroffene nach seinen Angaben die Entscheidung des Rekursgerichtes erst am 9. 3. 1999 behoben hat. Damit wird die Rechtswirksamkeit des Zustellvorganges ... mehr lesen...