Norm: FinStrG §11
Rechtssatz: Es ist unerheblich, daß das Verhalten des Beschwerdeführers nach der Sachverhaltsgrundlage rechtsrichtig als "Beitragstäterschaft" zu beurteilen wäre, weil gemäß der durch § 11 FinStrG institutionalisierten Einheitstäterschaft die drei Täterschaftsformen rechtlich gleichrangig sind. Entscheidungstexte 15 Os 124/98 Entscheidungstext OGH 27.08.1998 15 O... mehr lesen...
Gründe: Albert M***** wurde - weitgehend anklagekonform - des teils als unmittelbarer Täter, teils als Bestimmungstäter begangenen Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 11 zweiter Fall FinStrG schuldig erkannt und hiefür zu einer Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Albert M***** wurde - weitgehend anklagekonform - des teils als unmittelbarer Täter, teils als Bestimmungstäter begangenen Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit sich das Rechtsmittel dagegen richtet, daß Punkt 7. des erstgerichtlichen Beschlusses vom Rekursgericht aufgehoben und dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung über den Exekutionsaufschiebungsantrag der Drittbeklagten aufgetragen wurde, ist es gemäß § 527 Abs 2 ZPO mangels eines Ausspruches des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des Rekurses jedenfalls unzulässig. Soweit sich das Rechtsmittel dagegen richt... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, Mieterin des im Erdgeschoß des im Haus der Antragsgegnerin in Wien ***** gelegenen Geschäftslokales top Nr.1a begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - wegen beabsichtigter Unternehmensveräußerung die Bestimmung des angemessenen Hauptmietzinses nach § 12a Abs 8 MRG. Dabei möge folgendes berücksichtigt werden: Die Antragstellerin, Mieterin des im Erdgeschoß des im Haus der Antragsgegnerin in Wien ***** gelegenen Gesch... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Den in der Folge zu behandelnden Revisionsrekurs überreichte der Klagevertreter am 17.12.1996 bei Gericht. Der damit angefochtene Beschluß war von ihm laut Rückschein am 2.12.1996 übernommen worden. Dieser Rückschein weist die Unterschrift eines Zustellers nicht auf. Mit dem angefochtenen Beschluß vom 13.1.1997 (ON 57) wies das Rekursgericht den Revisionsrekurs als verspätet zurück, weil die 14tägige Rekursfrist am 16.12.1996 geendet habe und ein Fall des §... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen sogleich in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Mitangeklagten Ing.Klaus W***** enthält, wurde Josef K***** des teils vollendeten, teils versuchten Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG als Beteiligter nach § 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt und unter Bedachtnahme auf eine Strafverfügung des Finanzamtes Bruck an der Leitha zu einer zusätzlichen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe ve... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte verkaufte dem Kläger ein mangelhaftes Kraftfahrzeug. Der Kläger ficht den Vertrag wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes an und stützt sein Zahlungsbegehren auch auf Schadenersatzrecht. Er verkündete ua dem Adolf L*****, Inhaber einer Kfz-Werkstätte in G*****, den Streit (ON 18). Das Erstgericht gab dem Klagebegehren teilweise statt und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 53.300 S. Der Beklagte erhob Berufung, ebenso auch ... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. Sie begehrt in der beim Bezirksgericht Mariazell zu C 74/97b anhängigen Rechtssache die Wiederaufnahme der Verfahren C 73/95b und C 94/95s je dieses Gerichtes. Mit Schriftsatz vom 21.11.1997 lehnte die Klägerin den "Senatsvorsitzenden Dr.Peter Ferstl, Dr.Gustav Krempl und Dr.Günther Kafrda als auch die anderen nach der Geschäftsverteilung hiefür zuständigen Landesgerichtsräte des L... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anh... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Verpflichtete und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. Das Oberlandesgericht Graz gab mit dem angefochtenen Beschluß gegen alle nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter des Landesgerichtes Leoben gerichteten Ablehnungsanträgen nicht statt und erwog in rechtlicher Hinsicht, ein Richter könne gemäß § 19 Z 2 JN nur abgelehnt werden, wenn ein zureichender Grund vorliege, seine Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. Die "genauen... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anh... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anhän... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung der zweiten Instanz wurde der Vertreterin der Revisionsrekurswerber am 30.12.1997 zugestellt, sodaß die gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14 Tage dauernde Rekursfrist, die auch für Revisionsrekurse gilt, am 13.1.1998 endete. Der außerordentliche Revisionsrekurs der erbserklärten Erben wurde aber erst am 16.1.1998 zur Post gegeben und ist daher verspätet (EvBl 1991/91; 9 Ob 136/97h; 9 Ob 311/97v ua).... mehr lesen...
Begründung: Der Anerbe bekämpft mit seinem außerordentlichen Revisionsrekurs die Zurückweisung seiner Rekurse gegen die vom Erstgericht erlassene Einantwortungsurkunde und die darin enthaltenen Verbücherungsanordnungen. Der angefochtene Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz wurde dem Rekurswerber und seinem Rechtsvertreter je am 22.12.1997 zugestellt. Der Revisionsrekurs wurde am 19.1.1998 zur Post gegeben, somit außerhalb der 14tägigen Frist des § 11 Abs 1 AußStrG. Die Bestim... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 7.4.1997 (ON 2) erklärte das Erstgericht das Urteil des Landgerichtes S***** vom 13.11.1996, GZ *****, für Österreich für vollstreckbar und bewilligte aufgrund dieses Exekutionstitels der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung ihrer Forderung von DM 70.000,-- sA, die Fahrnisexekution sowie die Lohnexekution nach § 294 a EO. Diese Entscheidung wurde dem Verpflichteten anläßlich des Vollzuges am 28.5.1997 zugestellt. Mit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Ing.Peter Sp***** des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten und teils (auch) als Beteiligter nach § 11 dritter Fall FinStrG begangenen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Ing.Peter Sp***** des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten und teils (auch) als Beteiligter nach Paragraph 11, dritter Fall FinStrG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch eines weiteren Angeklagten enthält - wurden Franz R***** des teils als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB begangenen und teils in der Entwicklungsstufe des Versuches nach § 15 Abs 1 StGB gebliebenen Verbrechens nach § 12 Abs 1 SGG sowie des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG und Waltraud F***** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SGG als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB sowie des Vergehens nach... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 11 Abs 1 AußStrG dauert die Rekursfrist im außerstreitigen Verfahren 14 Tage. Diese Frist gilt auch für Revisionsrekurse (9 Ob 136/97h). Da die angefochtene Entscheidung der zweiten Instanz am 4.8.1997 zugestellt wurde, endete sie hier - zumal in Außerstreitsachen die Gerichtsferien nicht zur Anwendung kommen (Art XXXVI erster Satz EGZPO; Ris-Justiz RS0006083) - am 18.8.1997. Der außerordentliche Revisionsrekurs... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Begründung: In der vorliegenden Firmenbuchsache begründet der Antragsteller die schriftlich erfolgte Ablehnung der Richterin Dr. A***** damit, daß diese Dr. G***** schon zu einem Zeitpunkt (zum Liquidator) bestellt habe, als er - der Antragsteller - noch gar nicht vernommen worden sei. Weiters habe sie eine Löschung des Genannten im April 1997 nicht vorgenommen, "offenbar schon wissend, daß dem Rekurs gegen die einstweilige Verfügung aufschiebende Wirkung zuteil werde." Schließl... mehr lesen...
Begründung: Der 1985 geborene, auch nach niederländischem Recht (Art 233 Burgerlijk Wetboek) Minderjährige ist das eheliche Kind eines holländischen, in Holland wohnhaften Vaters und einer österreichischen Mutter und besitzt gemäß § 7 Abs 1 StbG seit seiner Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft. Nach der Scheidung der Eltern (1989) und der Obsorgeübertragung an seine Mutter lebte der in Holland aufgewachsene Minderjährige weiter im gemeinsamen Haushalt mit seiner Mutter u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj.Christoph E*****, geboren am *****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Mag.Manfred E*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Linz als Rekursgerichtes vom 16.Jänner 1997, GZ 13 R 465... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 ÜbsAußStrG §11 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 11 AußStrG A § 11 Abs 1 AußStrG: Rekursfrist B § 11 Abs 2 AußStrG: 1) Allgemeines 2) Einzelfälle nach AußStrG 3) Einzelfälle nach anderen Gesetzen (GBG, EntmO, HGB usw) Informationen zu § 11 AußStrG Verweisungen: Zur materiellen Rechtskraft siehe Entscheidung zu § 18 AußStrG! Schlagworte Nunmehr siehe § 46 AußStrG 2005 Übs (RS0122... mehr lesen...