Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Angeklagten Nusret S***** enthaltenden Urteil wurden Avdija M***** und Abdulah N***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 161 Abs 1 StGB (A), Avdija M***** darüber hinaus des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligter nach §§ 12, 223 Abs 2 und 224 StGB (C) schuldig erkannt. Danach haben sie - soweit für die Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst M***** der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster und zweiter Fall, Abs 2 erster Fall StGB idF vor BGBl I 1998/153 (I 1 des Urteilssatzes) und des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 1998/153 (III) sowie der Vergehen der (tateinheitlich mit III als [richtig:] Beitragstäter begangenen) Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB (IV), der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche und einen Ausspruch nach § 263 StPO enthält, wurden Seda A*****, Temour A***** und Knarik A***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (I), die Erst- und der Zweitangeklagte auch des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (II), der Zweitangeklagte überdies des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG (III) schuldig erka... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht setzte mit Beschluss vom 21. 11. 2003 die Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber seiner Tochter Kathrin (die zum Zeitpunkt der betreffenden Antragstellung des Vaters am 6. 6. 2003 noch minderjährig gewesen war, weshalb über die im Zusammenhang damit erhobenen Rechtsmittel im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist [RIS-Justiz RS0047381 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen]) ab 1. 9. 2003 auf mon... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Hannes L***** und Karl H***** "des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (I) und des Verbrechens der Bestimmung zum versuchten gewerbsmäßigen schweren Betrug nach §§ 12, 15 Abs 2, 146, 147 Abs 3 und 148 zweiter Fall StGB (II)" sowie Peter B***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (I) und des Vergehens der Urkundenfälsch... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende Pflegschaftssache wurde zunächst vom Bezirksgericht (BG) Döbling geführt. Mit Beschlüssen vom 15. September 1999 setzte dieses die Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber seinem Sohn mit einem näher genannten Betrag fest, übertrug die alleinige Obsorge der Mutter des Minderjährigen und räumte dessen Vater ein Besuchsrecht ein. Ebenfalls mit Beschluss vom 15. September 1999 übertrug es die Zuständigkeit zur weiteren Führung der Pflegschaftssache an das BG ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Betreibende zeigt das Vorliegen erhebliche Rechtsfragen nicht auf. Dass (nicht das Datum der Behebung der hinterlegten Briefsendung, sondern) der Beginn der Abholfrist nach dem ZustG für den Beginn der Rekursfrist maßgebend ist, hat bereits das Rekursgericht dargelegt. Auch bei einer unvertretenen Partei könnte das behauptete Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung nichts an der Verspätung ihres gegen eine gerichtliche Entsch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden unter anderem Avto B***** und Scharyk M***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2 (Scharyk M***** auch Z 1), 130 zweiter Satz erster Fall StGB (A I), Avto B***** darüber hinaus (richtig:) einer unbestimmten Anzahl von Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (A II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden unter anderem Avto B***** und Scharyk M***** des Verbrechens des ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 B2AußStrG §247
Rechtssatz: Ist bei einem verspäteten außerordentlichen Revisionsrekurs des Betroffenen, auf den nicht § 247 AußStrG anzuwenden ist, bereits das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zu verneinen, so ist dieses Rechtsmittel - selbst unter grundsätzlicher Bedachtnahme auf §11 Abs2 AußStrG - wegen Verspätung zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 172/04x ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 5. März 2004 ordnete das Erstgericht die Ladung des Betroffenen zur Erstanhörung gemäß § 237 AußStrG an. Mit Beschluss vom 5. März 2004 ordnete das Erstgericht die Ladung des Betroffenen zur Erstanhörung gemäß Paragraph 237, AußStrG an. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Eine Ausfertigung diese... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) Gerhard S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren sowie als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 130 (richtig:) zweiter und dritter Fall StGB schuldig erkannt, weil er (zusammengefasst dargestellt) Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) Gerhard S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren sowie als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begangenen Diebstahls nach Paragrap... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das neben unbekämpft gebliebenen (Teil-)Freisprüchen der Angeklagten Renate T*****, Allaa E***** und Dr. Boris S***** auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Siegfried T*****, Frantisek Z*****, Allaa E*****, Rene D*****, Leopold Johann P*****, Herbert O***** und Martin W***** enthält, wurden - soweit im Rechtsmittelverfahren von Relevanz - die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: 1./ Marian F***** der Finanzvergehen des gewerbs- und... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluss des Rekursgerichtes, das die vom Erstgericht beschlossene Erweiterung der Sachwalterschaft auch auf die Verwaltung der von der Betroffenen bezogenen monatlichen Pension bestätigt und ausgesprochen hat, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, wurde der Betroffenen am 17. 2. 2004 zugestellt. Ihr handschriftliches, mit 6. 3. 2002 datiertes, an den Präsidenten des Rekursgerichtes (und Vorsitzenden des Rekurssenates) gerichtetes Schreiben, mit d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen Verfolgungsvorbehalt enthaltenden) Urteil wurden schuldig erkannt: Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Günther E*****: Obwohl von der Anfechtungserklärung auch der Schuldspruch FF. erfasst wird, finden sich hiezu keine Ausführungen in der Nichtigkeitsbeschwerde. Es mangelt somit insoweit an einer deutlichen und bestimmten Bezeichnung jener Tatumstände, die einen Nichtigkeitsgrund bilden ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien einen Ablehnungsantrag der Kläger zurückgewiesen, der gegen das gesamte Handelsgericht Wien (darunter gegen den nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter Dr. Heinrich T*****) gerichtet war. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die Ablehnung eines ganzen Gerichtes (als Institution) nicht möglich sei (RIS-Justiz RS004593, 0046005, 0045983; 3 Ob 250/02i; Ballon in Fasching², Rz 6 zu § 19 JN m... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die am 9. Jänner 1986 geborene Katrin P*****, um deren Obsorge gestritten wird, ist bereits volljährig (§ 21 Abs 2 ABGB idF BGBl I Nr. 135/2000). Gemäß § 172 ABGB ist damit die Obsorge erloschen; einem Rechtsmittel gegen die Obsorgerechtsentscheidung fehlt die Beschwer (RIS-Justiz RS0041770, RS0002495 und RS0006598). Die Zurückweisung des Rekurses der Ulrike P***** durch das Rekursgericht aus eben diesem Grund war demna... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht entzog der Kindesmutter die Obsorge über den mj. Nino H***** und übertrug dem Kindesvater die vorläufige Obsorge, wobei es aussprach, dass die Verfügung gemäß § 12 Abs 1 AußStrG sofort in Vollzug zu setzen sei und ein allfälliges Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung habe. Ferner trug das Erstgericht der Kindesmutter auf, alle die Person des Kindes betreffenden Urkunden und Nachweise dem Kindesvater zu übergeben. Den Antrag der Kindesmutter auf Einste... mehr lesen...
Gründe: Mit den angefochtenen Urteilen - die auch Teilfreisprüche enthalten - wurden Dr. Hans-Jürgen G*****, Herbert N*****, Dr. Friedrich D*****, Werner B*****, DVw. Helmut S*****, Georg Ge***** und Dr. Otto T***** jeweils wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG, teilweise als Beitragstäter nach 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Mit den angefochtenen Urteilen - die auch Teilfreisprüche enthalten - ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger strebt die Wiederaufnahme in dem beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zur GZ 26 Cg 743/87 geführten Verfahren an. Sein Verfahrenshilfeantrag wurde mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 10. 4. 2002 unter Hinweis auf den Ablauf der Klagefrist des § 534 Abs 3 ZPO abgewiesen. Dem dagegen erhobenen Rekurs gab das Oberlandesgericht Wien mit Beschluss vom 3. 6. 2002, 12 R 99/02w, nicht Folge. Der Kläger beantragte daraufhin am 5. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mieter einer unter der Wohnung des Beklagten gelegenen Wohnung. In dieser traten Wasserschäden auf, die der Kläger auf einen Wasseraustritt in der Wohnung des Beklagten zurückführt. Das Erstgericht wies die auf Schadenersatz gerichtete Klage ab. Es sei nicht feststellbar, ob der Wasseraustritt in der Wohnung des Beklagten oder in der daneben liegenden Wohnung des Hauseigentümers aufgetreten sei. Das Berufungsgericht wies die Berufung des Klägers wegen Vers... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Flossmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard P*****, vertreten durch Dr. Peter Lessky, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A*****, vertreten im Rahmen der Verfahrenshilfe durc... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber (in der Folge Antragsteller) beantragte am 11. März 2003, seinen am 4. Jänner 1944 geborenen, ledigen Onkel (im Folgenden Verschollener) für tot zu erklären. Für den Verschollenen ist seit 1988 - über Antrag seines (inzwischen verstorbenen) Vaters - eine Abwesenheitspflegschaft anhängig; ein Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB wurde bestellt. Der Verschollene ist Alleineigentümer einer Liegenschaft in Gampern und verfügte über Sparbücher und G... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Punkt I. seines Beschlusses wies das Rekursgericht den Rekurs der betreibenden Partei gegen den erstgerichtlichen Strafbeschluss ON 18 als verspätet zurück und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Da der erstinstanzliche Beschluss der betreibenden Partei am 2. Mai 2003 zugestellt worden sei, sei der erst am 19. Mai zur Post gegebene Rekurs verspätet. Mit... mehr lesen...
Norm: StGB §12 CFinStrG §11
Rechtssatz: Auch berufstypische (Alltagshandlungen) Handlungen können bei hinreichend konkreter Tatplankenntnis einen strafbaren Tatbeitrag begründen. Entscheidungstexte 12 Os 43/03 Entscheidungstext OGH 23.10.2003 12 Os 43/03 12 Os 21/06i Entscheidungstext OGH 22.06.2006 12 Os 21/06i ... mehr lesen...
Gründe: Andrej O***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das auch dessen rechtskräftigen Freispruch vom Anklagevorwurf des Vergehens der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1 StGB enthält und hinsichtlich der (gänzlichen) Freisprüche des Mitangeklagten Hermann R***** in Rechtskraft erwachsen ist, des Vergehens des (vollendeten) schweren Betruges als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Andrej O***** wurde mit dem angefochtenen... mehr lesen...
Gründe: Dusan J***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 vierter Fall und 15 StGB (I) sowie des teils vollendeten, teils versuchten Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG und 15 StGB (II) schuldig erkannt. Dusan J***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch des Mitangeklagten Werner C***** enthaltenden) angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Josef A*****, Hans Peter K***** und Günther L***** des Vergehens des schweren gewerbsmäßigen Schmuggels (richtig: des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels) nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG, Hans Peter K***** und Günther L***** "darüber hinaus" als Beteiligte gemäß § 11 dritter Fall FinStrG (in Ansehung des Hans P... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie durch die fachkundigen Laienrichter HR DI Roland Bauer und Ulrike Kargl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Betriebsrat Bord der Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG, Fontanastraße 1, 110... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ansfried Wilhelm L***** und Thomas W***** jeweils des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB sowie Robert W***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ansfried Wilhelm L***** und Thomas W***** jeweils des Verbrechens des versuchten sch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das neben rechtskräftigen Teilfreisprüchen der Angeklagten Johann S***** und Dr. Stefan M***** auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch des Mitangeklagten Dr. Axel F***** enthält, wurden Johann S***** (zu I.A.-D.) sowie Dr. Stefan M***** (zu I.A. und B.) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB sowie Dr. Stefan M***** überdies (zu II.) des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3... mehr lesen...