Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 16. 8. 1987 als Chorsängerin beim Landestheater S***** im Rahmen jährlich verlängerter Bühnendienstverträge beschäftigt gewesen. Der letzte dieser Verträge wurde am 9. 3. 2009 für den Zeitraum vom 1. 8. 2008 bis 31. 7. 2010 vereinbart. Der Klägerin, die seit geraumer Zeit unter gesundheitlichen Problemen leidet, war über ihren Wunsch ein mehrtägiger Urlaub genehmigt worden, weil sie erklärt hatte, sich in ihrem Heimatland medizinisch behand... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Manuela Majeranowski (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** P*****, vertreten durch Nusterer & Mayer Rechtsanwälte OG in St. Pö... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Helwig Aubauer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Peter Schleinbach (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** E*****, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rechtsanwalt in Schruns, wider die ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 2. Juni 2008 bis 31. Mai 2010 als Reinigungsarbeiterin beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger anzuwenden. In den letzten Monaten des Dienstverhältnisses erhoben zwei Kunden der Beklagten, bei denen die Klägerin eingesetzt war, Beschwerden über mangelhafte Qualität der Reinigungsleistungen; weil die Beklagte auf diese Beschwerden überhaupt nicht reagierte, kündigte e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Franz Kisling als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DI *****, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F*****, vertreten durch Dr. Robert Galler, Dr. Rudolf Höpflinger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Dehn sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** H*****, vertreten durch Dr. Josef Pfurtscheller, Dr. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten als Druckereihelfer beschäftigt. Am 31. 7. 2008 kam es im Betriebsgebäude im Zuge des Schichtwechsels zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und einer Arbeitskollegin. Der Streit schaukelte sich immer mehr auf, schließlich wandte sich die Kollegin vom Kläger ab und wollte eine Treppe hinuntergehen. Der Kläger, der ihr nachgefolgt war, versetzte ihr mit seinen flachen Händen von hinten im Schulterbereich einen St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab dem Jahr 2000 bei der Beklagten beschäftigt und erlernte bei ihr den Beruf des Ledertechnikers. Er war zuerst als Schichtführer, dann als Abteilungsleiterstellvertreter und schließlich als Abteilungsleiter für das Wasserwerk in beiden Werken der Beklagten im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Im Werk F***** benutzte der Kläger seinen Firmencomputer nicht alleine. Dieser PC stand in einem Großraumbüro, das Passwort war den Mitarbeitern des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Aus den wesentlichen Feststellungen hervorzuheben ist, dass der Kläger im Hinblick auf Einengungen bei Nervenwurzelaustrittskanälen eine verminderte Kraft- und Feinmotorik im rechten Arm hat, nur noch leichte körperliche Arbeiten ohne Zugluft-, Kälte- oder Nässeexposition sowie ohne häufiges Bücken nicht durchführen kann. Ferner sind Arbeiten auf Leitern und Gerüsten, in steilem oder unzugänglichem Gelände oder unzugänglichen Schächten sowie Überkopfarbeiten und häufige ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 10. 2001 bei der Beklagten als Metallarbeiter tätig. Vom 19. 3. 2008 bis 9. 5. 2008 befand er sich aufgrund subjektiv wahrgenommener Schmerzen im Schulter- und Rückenbereich im Krankenstand. Bei der erstmaligen Untersuchung des Klägers stellte ein Arzt die Diagnose Lumbago (= Lendenwirbelsäulenschmerzen) und bestätigte die Arbeitsunfähigkeit des Klägers im Ergebnis vom 19. 3. bis 18. 4. 2008. Ein weiterer Arzt folgte dieser Diagnose und ve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Michael Umfahrer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Helmut Tomek (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1. Doris K*****, 2. H***** K*****, ebendort, beide vertreten durch Dr. Karl Heinz Plankel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Michael Umfahrer und Helmut Tomek als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DI E***** B*****, wider die beklagte Partei S***** AG *****, vertreten durch Engelbrecht und Partner, Rechtsanwälte in Wien, we... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. T***** S*****, als Masseverwalter im Konkurs der W***** Gesellschaft m.b.H., ***** (3 S ***** des Handelsgerichts Wien), vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 2. 8. 2006 bis zu ihrer Entlassung am 27. 6. 2008 bei der Beklagten als Teilzeitbeschäftigte (25 Wochenstunden) mit einem Bruttomonatslohn von 914,63 EUR beschäftigt. Unstrittig anzuwenden ist der Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe in der Dienstleistung, in Information und Consulting. Bei der Einstellung hatte sie ihre Dienstzeugnisse vorgelegt. Sie arbeitete bei der Beklagten, die eine Karosseriefachwerkstätte mit Lac... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** K*****, Angestellter, *****, vertreten durch Mag. Wolfgang Kleinhappel, Rechtsanwalt in Wien, gegen di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei L***** J*****, vertreten durch Dr. Clemens Völkl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Pa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger führte zwischen August 1995 und April 2008 auf Basis des schriftlichen Pachtvertrags vom 8. 8. 1995 die *****-Tankstelle der Beklagten in ***** Der Vertrag enthält in Pkt 2 folgende Bestimmung: „2. Vertragszweck, Betriebspflicht des Pächters, Verbot der Überlassung an Dritte: … Der Pächter wird die Tankstelle während der zulässigen Betriebszeiten offen halten und sachgerecht mit entsprechendem Personal betreiben … . Betriebsurlaub und Sperrtage dürfen nur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** G*****, Angestellter, *****, vertreten durch die Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf, sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei KR Ing. K***** K*****, vertreten durch Dr. Teja Kapsch, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Parte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** S*****, gegen die beklagte Partei Gemeinde B*****, vertreten durch Dr. Alfons Klaunzer, Rech... mehr lesen...
Begründung: Der wesentliche Sachverhalt lässt sich dahin zusammenfassen, dass die Beklagte mit dem Kläger wegen Arbeitsmangels einen Urlaub ab 13. 2. 2009 im Ausmaß von etwa zwei bis drei Wochen vereinbarte, ohne dessen Ende näher festzulegen. Der Kläger war dann ab 3. 3. 2009 bis 13. 4. 2009 arbeitsunfähig. Am 3. 3. 2009 wurde er von der Beklagten aufgefordert, sein Stundenbuch abzugeben. Dem kam er am 4. 3. 2009 dadurch nach, dass er das Stundenbuch und auch eine Arbeitsunfähigkei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** R*****, Diplomkrankenschwester, *****, vertreten durch Dr. Anton Dierigl, Rechtsanwalt in Rum, gegen die b... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war zunächst als Lehrling und dann als Arbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Auf dem Betriebsgelände, auf dem die Beklagte angesiedelt ist, befindet sich unter anderem auch eine Tankstellenanlage. Im Juli 2007 beging der Kläger gegenüber einem Tankstellenmitarbeiter eine Körperverletzung. Im November 2007 beschädigte er bei der Beklagten im Zorn eine Türe. Bei der Weihnachtsfeier 2007 führte sein Verhalten zum E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Mag. KR Michaela Haydter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei N*****, vertreten durch Kreissl & Pichler & Walther, Rechtsanwälte GmbH in Li... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva Pernt und Mag. KR Michaela Haydter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** H*****, vertreten durch Mag. Wilfried Huber, Rechtsanwalt in Fügen, gegen die beklagte Partei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Josef Wild als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** M*****, Installateur, *****, vertreten durch Dr. Sabine Berger, Rechtsanwältin i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei I***** G*****, vertreten durch Dr. Max... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Zbigniew N*****, Kraftfahrer, *****, gegen die beklagte Partei Andreas W***** Transportgesel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Franz Boindl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. V***** D*****, Arzt, *****, vertreten durch Dr. Thomas Stampfer und Dr. Christoph Orgler, Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats der Beklagten vom 17. 6. 2002 für die Dauer von drei Jahren zu deren Vorstand bestellt. Am 31. 5. 2002 wurde ein Anstellungsvertrag abgeschlossen, der mit 1. 7. 2002 wirksam wurde. Der Kläger war für die Bereiche Verkauf/Inland, Marketing und Einkauf zuständig. Der Anstellungsvertrag lautet auszugsweise wie folgt: „Ihre Rechte und Pflichten regeln sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung unserer ... mehr lesen...