Norm
AngG §16Rechtssatz
Eine Wohlverhaltensprämie (hier: Zusage, die Finanzierung einer Küche für die Arbeitnehmerin) für Leistungen von über das gesetzlich Erlaubte hinausgehende Überstunden steht auch bei teilweiser Verhinderung des Erfolges durch unberechtigte Entlassung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117388Dokumentnummer
JJR_20030213_OGH0002_008OBA00145_02K0000_001