Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen übereinstimmend davon aus, dass bei Beendigung des Dienstverhältnisses der Geschäftsführerin der beschwerdeführenden Gesellschaft (letztere in der Folge: Beschwerdeführerin) mit 31. August 1999 ein nicht verbrauchter Urlaubsanspruch der Geschäftsführerin von 40 Arbeitstagen bestand. Die Beendigung des Dienstverhältnisses wurde im Geschäftsführeranstellungsvertrag vom 1. September 1999 geregelt. Dieser Vertrag lautet - soweit f... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §539;ASVG §539a;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §12;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Es gibt keine arbeitsrechtliche
Norm: , die eine Übertragung von Urlaubsansprüchen von einem Dienstgeber auf den nächsten Dienstgeber schlechthin verbietet. Vor allem in Betrieben, die durch eine Konzernstruktur miteinander verbunden sind, kann es... mehr lesen...
Mit Bescheid der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse vom 22. September 2000 wurde die mitbeteiligte Partei verpflichtet, S 163.565,73 an Beiträgen zu bezahlen. Im Zuge der Beitragsprüfung vom 20. Oktober 1999 sei festgestellt worden, dass die im Zeitraum vom 1. Mai 1996 bis zum 31. Dezember 1998 gewährten Urlaubsentschädigungen bzw. Urlaubsabfindungen ohne Einrechnung der gebührenden Sonderzahlungen abgerechnet und ausbezahlt worden seien. Im Sinne des Ausfallsprinzips verweise § ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §6;UrlaubsG 1976 §9;VBG 1948 §28a Abs2;VBG 1948 §8a Abs1;VBG 1948 §8a Abs2;
Rechtssatz: Das VBG kennt keine Bestimmung, die (wie § 6 UrlG) die Höhe des Urlaubsentgelts nach dem Ausfallsprinzip ausdrücklich regelt oder die (wie §§ 9 und 10 UrlG) zur Festlegung der Höhe der Urlaubsentschädigung bzw. der Urlaubsa... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §6;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Für einen Arbeitnehmer, auf den das Urlaubsgesetz 1976 (UrlG) anzuwenden ist, zählen zum Urlaubsentgelt iSd § 6 UrlG auch die nach dem Gesetz, nach einem Kollektivvertrag oder kraft einzelvertraglicher Regelung gebührenden Sonderzahlungen, auch wenn sie im Regelfall des Urlaubsverbrauches während des aufrecht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer ein Entschädigungsbetrag gemäß § 39 Abs. 2 und § 40 Heeresgebührengesetz 1992 - HGG 1992 in der Höhe von insgesamt S 165.059,-- für 76 Tage Kaderübungen und freiwillige Waffenübungen im Jahr 1996 zuerkannt. Die belangte Behörde führte zur Begründung: im wesentlichen aus, mit diesem Betrag, der sich aus dem Grundbetrag sowie aus Stundensätzen des Grundbetrages zur Abgeltung des aliquoten Teiles der sons... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag43/02 Leistungsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: EStG 1988 §67;HGG 1992 §40 Abs3;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §7;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Urlaubsabfindung (§ 10 UrlaubsG) und Urlaubsentschädigung (§ 9 UrlaubsG) stellen sonstige Bezüge iSd § 67 EStG 1988 dar, die in der Regel erst aufgrund der Beendigung eines Dienstverhältnisses entstehen (vgl das Ablöseve... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der beschwerdeführenden Landeshauptstadt Linz wurde gegenüber der mitbeteiligten Partei Kommunalsteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 1994 bis zum 31. Dezember 1995 in Höhe von 65,202.660 S festgesetzt, was gegenüber der erklärten Kommunalsteuer zu einer Nachforderung von 236.374 S führte. In der Berufung gegen diesen Bescheid brachte die mitbeteiligte Partei vor, die Nachforderung ergebe sich dadurch, daß die Behörde Urlaubsentschädigungen und Urlaubs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;KommStG 1993 §5 Abs1;KommStG 1993 §5 Abs2 litb;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §6;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Das Urlaubsentgelt, welches dem Arbeitnehmer bei aufrechtem Dienstverhältnis ohne weitere Gegenleistung seinerseits zusteht, gebührt aufgrund des § 9 UrlaubsG zur Gänze oder aufgrund des § 10 UrlaubsG zumin... mehr lesen...
Zwischen dem Beschwerdeführer und der belangten Behörde ist nicht strittig, daß der Beschwerdeführer nach Beendigung seines Dienstverhältnisses Urlaubsentschädigung im Ausmaß von 89,5 Werktagen erhalten hat. Das Arbeitsamt Versicherungsdienste hat mit Bescheid vom 20. Februar 1991 ausgesprochen, daß das Arbeitslosengeld des Beschwerdeführers vom 2. Jänner 1991 bis 11. April 1991 gemäß § 16 Abs. 1 lit. l AlVG 1977 ruhe. Der vom Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litl;AlVG 1977 §16 Abs4;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Wurde Urlaubsentschädigung und nicht etwa bloß Urlaubsabfindung iSd §10 UrlG in einem der tatsächlich zurückgelegten Dauer des Urlaubsjahres entsprechenden aliquoten Ausmaß gewährt, kommt bei der Ermittlung der Dauer des... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste (Wien) vom 23. Dezember 1991 wurde unter anderem ausgesprochen, daß der Anspruch der Beschwerdeführerin auf Arbeitslosengeld gemäß § 16 Abs. 1 lit. l ALVG vom 1. Dezember 1991 bis 24. Dezember 1991 ruhe. Der von der Beschwerdeführerin dagegen erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit dem angefochtenen Be... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litl idF 1987/615;AlVG 1977 §16 Abs4 idF 1987/615;AlVGNov 1987;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Ein Verbrauch des Urlaubs "durch Erbringen einer Arbeitsleistung beim Dienstgeber" stellt keinen Urlaubsverbrauch ("durch tatsächlichen Urlaub") iSd UrlaubsG dar. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litl idF 1987/615;AlVG 1977 §16 Abs4 idF 1987/615;AlVGNov 1987 Art3 Abs2;B-VG Art7 Abs1;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0132 E 25. April 1989 VwSlg 12910 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Hat ein Arbeitnehmer den ihm z... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ermittelt ihren Gewinn (gemäß § 5 EStG 1972) jeweils für das Kalenderjahr (Bilanzstichtag 31. Dezember). Das Arbeitsjahr (Urlaubsjahr, siehe § 2 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1976 betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und die Einführung einer Pflegefreistellung, BGBl. Nr. 390, im folgenden mit "UrlG" abgekürzt) berechnet sie ab dem jeweiligen Beginn der einzelnen Arbeitsverhältnisse. Außer Streit steht zwischen den Parteien des verwaltung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §6;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Rückstellungen für Lasten aus nicht konsumiertem Urlaub sind im Interesse einer periodengerechten Gewinnabgrenzung nur für jene nicht konsumierten Urlaubsanteile vorzunehmen, für die inn... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: HGHAngG §3 Abs2;HGHAngG §9 Abs2;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Im Falle eines unberechtigten vorzeitigen Austrittes eines Arbeitnehmers nach Konsumation (nur) eines Urlaubsteiles, wird der restliche Urlaubszuschuss verwirkt, weil das Urlaubsentgelt und der Urlaubszuschuss hier gleich zu behandeln sind. Ist aber im Zeitpunkt der Be... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litl idF 1987/615;AlVG 1977 §16 Abs4 idF 1987/615;AlVGNov 1987 Art3 Abs2;B-VG Art7 Abs1;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Hat ein Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer Kündigun... mehr lesen...