Norm: StGG Art5
Rechtssatz: Art 5 StGG hatte aber gerade den Zweck, Enteignungen nur mehr auf Grund (oder durch) besondere Gesetze zuzulassen (siehe VfGH E v 03.10.1980, B 206/75, JBl 1981,305 ff (309); auch VfGH vom 16.12.1983, Pkt 2.2.2.2.). Entscheidungstexte 4 Ob 513/84 Entscheidungstext OGH 15.10.1985 4 Ob 513/84 Beisatz: Anrufung des VfGH. (T1) Veröff: NZ 1987,342 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7StGG Art5
Rechtssatz: Ein Verbot der Inbetriebnahme von Atomkraftwerken, gegen das der Bauherr eines Kraftwerkes eine verfassungswidrige entschädigungslose Eigentumsbeschränkung behauptet, verletzt weder das Gleichheitsrecht noch das Eigentumsrecht. Das "Atomsperrgesetz" (BGBl 1978/676) ist nicht verfassungswidrig: In ihm ist keine Enteignung, sondern nur eine - den Wesenskern des Grundrechtes auf Eigentum (Art 5 StGG) nicht berü... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. 8. 1977 wurde im Wege der Enteignung das dauernde lastenfreie Eigentum an den Grundstücken der Antragsteller 47/1, 47/2 und 934 der EZ 43 KG E für die Republik Österreich zum Ausbau der Wiener-Straße B 1 im Baulos E in Anspruch genommen. Die Verwaltungsbehörde bestimmte den Entschädigungsbetrag mit 1 231 500 S, der sich aus dem Grundwert von 254 700 S für die Liegenschaft im Ausmaß von 283 m2, dem Wert des Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Nebengebäuden und der Einf... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 Abs1 AEisbEG §5StGG Art5
Rechtssatz: Alle vermögenswerten Privatrechte sind als geschütztes Eigentum im Sinne des Art 5 StGG zu werten. Bei ihrem Entzug liegt jeweils ein selbständiger Enteignungstatbestand vor. Dies gilt nicht nur, wenn der hoheitliche Eingriff allein auf dieses Privatrecht gerichtet ist, sondern auch dann, wenn es ohne formelle Enteignung - ohne also Gegenstand eines Verfahrens gegen den Berechtig... mehr lesen...
Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung hat zum Zwecke des Ausbaues der Rohrbacher Bundesstraße nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes eine Teilfläche von insgesamt 3 000 m2 der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 178 des Grundbuches über die KG P zugunsten der Antragsgegnerin enteignet, und zwar das Grundstück 10 Baufläche mit Wohnhaus und Gaststättenbau im Ausmaß von 964 m2 zur Gänze und von dem Grundstück 36/4 Garten eine Teilfläche von 2 036... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AStGG Art5
Rechtssatz: Eine Enteignung eines Privatrechts liegt nicht nur dann vor, wenn der hoheitliche Eingriff allein auf dieses Recht gerichtet ist, sondern auch dann, wenn es ohne formelle Enteignung, dh ohne selbst Gegenstand eines Verfahrens gegen den Berechtigten zu sein, durch einen Verwaltungsakt ( Bescheid ) oder unmittelbar durch Gesetz ( "Legalenteignung" ) gänzlich aufgehoben oder zumindest wesentlich beschränkt wi... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7KO §25StGG Art5
Rechtssatz: § 25 KO verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch greift er in das verfassungsgesetzlich geschützte Eigentumsrecht im Sinne des Art 5 StGG ein, da er als Ganzes betrachtet, eine sehr erhebliche Besserstellung der Arbeitnehmer gegenüber anderen Gläubigern der Konkursmasse bringt. Entscheidungstexte 4 Ob 5/82 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: DP §21DP §24 Abs1DP §35 Abs1MRK Art6 VI2MRK Art6 Abs1 II1aMRK Art6 Abs1 II1bStGG Art5
Rechtssatz: 1. Die privatrechtliche Handlungsfreiheit fällt nicht unter die Eigentumsgarantie des Art 5 StGG. 2. Die Standes - und Berufspflichten eines öffentlichen Beamten sind keine Einschränkungen des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Eigentumsrechtes. 3. Art 6 Abs 1 der MRK enthält nicht die Anordnung, daß jede "Sache" öffentlich und von einem u... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs1 AABGB §365 DForstG 1975 §15NÖ ForstausführungsG §1StGG Art51.ZPMRK Art1 Abs2 IV11.ZPMRK Art1 Abs2 V8
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des § 1 NÖ ForstausführungsG, wonach die aus einer Teilung von Waldgrundstücken entstehenden Teile ein Mindestausmaß von ein Hektar und eine Mindestbreite von fünfzig Meter aufweisen müssen, im Hinblick auf die Unverletzlichkeit des Eigentums, da diese Ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs1 AStGG Art51.ZPMRK Art1 I1
Rechtssatz: Dem Eigentum sind soziale Schranken immanent. Der Eigentumsbegriff des österreichischen Rechts begreift Eigentumsbeschränkungen, die durch Gesetz aus Gründen des öffentlichen Wohls verfügt werden, in sich. Entscheidungstexte 5 Ob 739/80 Entscheidungstext OGH 19.05.1981 5 Ob 739/80 Veröff: EUGRZ 1982,64 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AEisbEG §22MRG §16 Abs1 Z2MRG §16 Abs2StGG Art51.ZPMRK Art1 III3
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VfGH verletzt das Mietengesetz keine verfassungsrechtlichen Bestimmungen und ist nicht einmal eine Legalenteignung, sondern nur eine Eigentumsbeschränkung; dem durch solche Beschränkungen Betroffenen steht kein Enteignungsentschädigungsanspruch nach den §§ 22 ff EisbEG zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AStGG Art5
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 365 ABGB bildet nicht den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentumsrechtes. Entscheidungstexte 7 Ob 30/76 Entscheidungstext OGH 03.06.1976 7 Ob 30/76 JBl 1977,37 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0010816 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DStGG Art51.StVDG allg1.ZPMRK allg
Rechtssatz: Der Vorbehalt Österreichs zum Zusatzprotokoll zur MRK umfaßt auch die Bestimmungen des 1.StVDG. Entscheidungstexte 7 Ob 30/76 Entscheidungstext OGH 03.06.1976 7 Ob 30/76 Veröff: JBl 1977,37 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0038530 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DB-VG Art7StGG Art51.StVDG allg
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das 1.StVDG wegen des Fehlens von Entschädigungsbestimmungen oder wegen Verstosses gegen den Gleichheitssatz. Entscheidungstexte 7 Ob 30/76 Entscheidungstext OGH 03.06.1976 7 Ob 30/76 Veröff: JBl 1977,37 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AStGG Art5
Rechtssatz: Die Widmung einer Liegenschaft als Sonderfläche mag zwar formell keine Enteignung darstellen, weil damit noch nicht das Eigentumsrecht durch eine hoheitliche Maßnahme auf ein anderes Rechtssubjekt übertragen wird. Damit wird aber doch das Rechtsinstitut des Eigentums durch Beschränkung auf jeweils eine behördlich vorgeschriebene Nutzungsmöglichkeit praktisch aufgehoben. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7MG §17 Abs1 litc B3StGG Art5
Rechtssatz: Keine Verfassungswidrigkeit des § 17 Abs 1 lit c MG. Entscheidungstexte 11 Os 1/74 Entscheidungstext OGH 18.11.1974 11 Os 1/74 Veröff: JBl 1975,552 = EvBl 1975/256 S 575 = SSt 45/25; hiezu kritische Bemerkungen von Liebscher in JBl 1975,522 und ImmZ 1975,327 European Case ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ffStGG Art5
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der §§ 15 ff LiegTeilG. Entscheidungstexte 5 Ob 113/72 Entscheidungstext OGH 13.06.1972 5 Ob 113/72 7 Ob 238/74 Entscheidungstext OGH 05.12.1974 7 Ob 238/74 Beisatz: "Allgemeines Beste" ist rasche und billige Herstellung der Grundb... mehr lesen...
Norm: AO §53AO allgMRK Art1 ZP1StGG Art5
Rechtssatz: Den Bestimmungen der AO, insbesondere § 53 Abs 1 AO, ist durch Art 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl 1958/210) nicht derogiert worden. Entscheidungstexte 5 Ob 346/71 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 5 Ob 346/71 Veröff: SZ 45/3 ... mehr lesen...
Norm: AO allgAO §53StGG Art51.ZPMRK Art1 Abs2 IV21.ZPMRK Art1 Abs2 III4
Rechtssatz: Den Bestimmungen der AO, insbesondere § 53 Abs 1 AO, ist durch Art 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl 210/1958) nicht derogiert worden. Entscheidungstexte 5 Ob 346/71 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 5 Ob 346/71 Veröff: SZ 45/3 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AStGG Art5
Rechtssatz: Beeinträchtigungen des Gewerbebetriebes eines Straßenanliegers infolge des Baus einer Untergrundbahn können enteignenden Charakter haben. Über die Berechnung einer Enteignungsentschädigung für vorübergehende Eingriffe in einen Gewerbebetrieb. Veröff: VersR 1972,537 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1971:RS0103067 ... mehr lesen...
Norm: StGG Art5
Rechtssatz: Gesetzesänderungen, welche ausschließlich dazu führen, daß künftige Verhaltensweisen von Rechtsträgern andere Rechtsfolgen als bisher nach sich ziehen, sind verfassungsrechtlich unbedenklich (hier § 36 Abs 2 WBFG 1968). Entscheidungstexte 7 Ob 202/71 Entscheidungstext OGH 24.11.1971 7 Ob 202/71 Veröff: ImmZ 1972,27 ... mehr lesen...
Norm: Wr BauO §129bStGG Art5
Rechtssatz: Die Schutzbestimmung des § 129 Abs 6 Wr BauO kommt nur dem Liegenschaftseigentümer, nicht aber auch mit der Stadt Wien konkurrierenden Pfandgläubigern zugute. Keine Bedenken des OGH gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 129 b Wr BauO. Entscheidungstexte 3 Ob 87/71 Entscheidungstext OGH 15.09.1971 3 Ob 87/71 Veröff: ImmZ 1972,119 = MietS... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AStGG Art5
Rechtssatz: Enteignungen ohne Entschädigungen zulässig und nicht verfassungswidrig. Entscheidungstexte 7 Ob 356/65 Entscheidungstext OGH 21.12.1965 7 Ob 356/65 Veröff: EvBl 1967,49 7 Ob 238/74 Entscheidungstext OGH 05.12.1974 7 Ob 238/74 Veröff: SZ 47/144 = EvBl 1975/197 S 435 = JBl 1975,433 = RZ 1975/2... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DB-VG Art140JN §1StGG Art5
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rechtsweges für Anspruch auf Rückgabe einer enteigneten Liegenschaft nach Aufhebung des Enteigungsgesetzes als verfassungswidrig ( NEWAG-BEWAG ). Entscheidungstexte 7 Ob 170/65 Entscheidungstext OGH 23.06.1965 7 Ob 170/65 Veröff: SZ 38/104 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: MG §18 A4StGG Art5MRG §30 Abs1 AMRG §32 Abs2
Rechtssatz: Der Schutz des Art 5 StGG "das Eigentum ist unverletzlich", erstreckt sich auf alle Privatrechte, also nicht nur auf das Eigentumsrecht des Vermieters, sondern auch auf das Bestandrecht des Mieters (Erk d VfGH Slg 1906). Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 18 MG bestehen daher keine Bedenken. Entscheidungstexte 5 Ob 290/6... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 BStGG Art5StV 1955 Art23
Rechtssatz: Art 23 StV spricht keine Verpflichtung zur Entschädigung der betroffenen Personen aus. Bei einer durch das Gesetz selbst verfügten Enteignung steht dem Enteigneten ein Entschädigungsanspruch nur dann zu, wenn dieses oder ein anderes Gesetz eine Entschädigungspflicht ausspricht. Entscheidungstexte 3 Ob 500/60 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AStGG Art5
Rechtssatz: Die Entschädigung ist kein wesentliches Merkmal der Enteignung. Entscheidungstexte 2 Ob 109/51 Entscheidungstext OGH 13.06.1951 2 Ob 109/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0012625 Dokumentnummer JJR_19510613_OGH0002_0020OB00109_5100000_001... mehr lesen...
Norm: StGG Art5VeranstaltungsbetriebeG §3
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 3 VeranstaltungsbetriebeG bestehen keine Bedenken. Entscheidungstexte 2 Ob 109/51 Entscheidungstext OGH 13.06.1951 2 Ob 109/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0072923 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...