Norm
MG §18 A4Rechtssatz
Der Schutz des Art 5 StGG "das Eigentum ist unverletzlich", erstreckt sich auf alle Privatrechte, also nicht nur auf das Eigentumsrecht des Vermieters, sondern auch auf das Bestandrecht des Mieters (Erk d VfGH Slg 1906). Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 18 MG bestehen daher keine Bedenken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0067982Zuletzt aktualisiert am
02.06.2009