Norm
ABGB §365 ARechtssatz
Beeinträchtigungen des Gewerbebetriebes eines Straßenanliegers infolge des Baus einer Untergrundbahn können enteignenden Charakter haben. Über die Berechnung einer Enteignungsentschädigung für vorübergehende Eingriffe in einen Gewerbebetrieb.
Veröff: VersR 1972,537
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1971:RS0103067Dokumentnummer
JJR_19711220_AUSL000_0030ZR00079_6900000_001