RS Vwgh 1989/1/24 87/04/0048

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1989
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z1;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
GewO 1973 §91 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/04/0247 E 10. Juni 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Ob eine Straftat im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes erfolgte, ist für die Beurteilung des Vorliegens eines Ausschlussgrundes von der Ausübung eines Gewerbes nach § 13 Abs 1 Z 1 GewO ohne rechtliche Relevanz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040048.X03

Im RIS seit

05.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten