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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die Frage des Absehens vom Entziehen der Gewerbeberechtigung nach § 87 Abs 2 GewO ist nicht entscheidungsrelevant, dass die Bemühungen des Gewerbeberechtigten im Konkursverfahren zu einer Befriedigung eines großen Teiles der Konkursforderungen geführt haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040159.X04Im RIS seit
16.10.2006