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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Tatsache, dass am Weiterbestand eines Gewerbebetriebes zur Arbeitsplatzsicherung ein öffentliches Interesse besteht, ist kein Grund, von der Entziehung einer Gewerbeberechtigung abzusehen, da ein solcher Ausnahmetatbestand im Gesetz nicht vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040107.X05Im RIS seit
20.02.2006