RS Vwgh 1988/11/22 87/04/0107

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §87 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Tatsache, dass am Weiterbestand eines Gewerbebetriebes zur Arbeitsplatzsicherung ein öffentliches Interesse besteht, ist kein Grund, von der Entziehung einer Gewerbeberechtigung abzusehen, da ein solcher Ausnahmetatbestand im Gesetz nicht vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040107.X05

Im RIS seit

20.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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