Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §18 Abs1;GewO 1994 §175 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 94/04/0176 4 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit nach § 175 GewO 1994 ist nicht der Eintritt tatsächlicher, konkreter Verletzungen oder eines bestimmten Erfolges, sondern die aus den Arbeitnehmerschutzvorschriften sich ergebe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/19 94/04/0193 1 Stammrechtssatz Durch die Einschränkung auf "schwerwiegende" Verstöße im § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 soll sichergestellt werden, daß nicht schon jede geringfügige Verletzung der bei Ausübung des Gewerbes zu beachtenden Rechtsvorschriften zur Entziehung der Gewerbeberechtigung führen kann. So liegt ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug die ihr zustehende Gewerbeberechtigung "Gastgewerbe in der Betriebsart eines Kaffee-Restaurants mit den Berechtigungen nach § 189 Abs. 1 GewO 1973 Z. 2 Verabreichung von Speisen jeder Art und Verkauf von warmen und angerichteten kalten Speisen; Z. 3 Ausschank von alkoholischen Getränken und der Verkauf dieser Getränke in unverschlossenen Gefäßen; Z. 4 Ausschank von nichtalk... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug die ihr zustehende Gewerbeberechtigung "Gastgewerbe in der Betriebsart eines Kaffee-Restaurants mit den Berechtigungen nach § 189 Abs. 1 GewO 1973 Z. 2 Verabreichung von Speisen jeder Art und Verkauf von warmen und angerichteten kalten Speisen; Z. 3 Ausschank von alkoholischen Getränken und der Verkauf dieser Getränke in unverschlossenen Gefäßen; Z. 4 Ausschank von nichtalk... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §78 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit iSd § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 ist eine Verurteilung wegen Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides selbst dann zu berücksichtigen, wenn diese Auflagen in der Folge in Anwendung der Bestimmung des § 78 Abs 2 GewO 1994 beseitigt wurden. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/19 94/04/0193 1 Stammrechtssatz Durch die Einschränkung auf "schwerwiegende" Verstöße im § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 soll sichergestellt werden, daß nicht schon jede geringfügige Verletzung der bei Ausübung des Gewerbes zu beachtenden Rechtsvorschriften zur Entziehung der Gewerbeberechtigung führen kann. So liegt ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §78 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit iSd § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 ist eine Verurteilung wegen Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides selbst dann zu berücksichtigen, wenn diese Auflagen in der Folge in Anwendung der Bestimmung des § 78 Abs 2 GewO 1994 beseitigt wurden. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/19 94/04/0193 1 Stammrechtssatz Durch die Einschränkung auf "schwerwiegende" Verstöße im § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 soll sichergestellt werden, daß nicht schon jede geringfügige Verletzung der bei Ausübung des Gewerbes zu beachtenden Rechtsvorschriften zur Entziehung der Gewerbeberechtigung führen kann. So liegt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 die Gewerberechtigung für die Ausübung des Gewerbes "Gärtner" im näher bezeichneten Standort entzogen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, nach der Aktenlage sei mit Beschluß des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 12. Oktober 1992 ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses übe... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 21. März 1996 wurden dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigungen "Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit Kraftfahrzeugbereifung aller Art aufgrund der Nachsicht von der Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040115.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040115.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 21. März 1996 wurden dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigungen "Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit Kraftfahrzeugbereifung aller Art aufgrund der Nachsicht von der Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §87 Abs1;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Stützt sich die belBeh im angefochtenen Bescheid in Ansehung des gem § 87 Abs 2 GewO 1994 relevanten Sachverhaltes durchwegs auf Feststellungen, die bereits über ein Jahr zurückliegen, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, daß die Verfügung der Sachlage zum Zeitpunkt ihrer Erlassung entspricht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 14. November 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 GewO 1994 die Konzession zur Ausübung des Steinmetzmeistergewerbes in einem näher bezeichneten Standort entzogen. Zur Begründung: führte der Bundesminister im wesentlichen aus, mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 7. September 1992 sei der Beschwerdeführer wegen Vergehens der Abgabe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde am 13. Jänner 1994 im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN n1 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen. Gleichzeitig wurde F als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Beschwerdeführerin in das Firmenbuch eingetragen. Des weiteren ist Ing. R - der zufolge einer auf das Stammkapital von S 500.000,-- übernommenen Einlage von S 260.000,-- Mehrheitsgesellschafter der Beschwerdeführerin ist - als gemeinsam mit dem genannten F zur... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 14. November 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 GewO 1994 die Konzession zur Ausübung des Steinmetzmeistergewerbes in einem näher bezeichneten Standort entzogen. Zur Begründung: führte der Bundesminister im wesentlichen aus, mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 7. September 1992 sei der Beschwerdeführer wegen Vergehens der Abgabe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde am 13. Jänner 1994 im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN n1 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen. Gleichzeitig wurde F als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Beschwerdeführerin in das Firmenbuch eingetragen. Des weiteren ist Ing. R - der zufolge einer auf das Stammkapital von S 500.000,-- übernommenen Einlage von S 260.000,-- Mehrheitsgesellschafter der Beschwerdeführerin ist - als gemeinsam mit dem genannten F zur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §175 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Auslegung und Wertung des Begriffes "Zuverlässigkeit" gem § 175 Abs 1 GewO 1994 kann auf das vom Gesetzgeber im § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 gleichlautend gebrauchte Merkmal mit der darin in negativer Umschreibung zum Ausdruck kommenden Legaldefinition zurückgegriffen werden. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gerade der Umstand, daß der Gewerbeinhaber die Straftaten in dem Bestreben begangen hat, das im Zusammenbruch befindliche Unternehmen so lange als möglich zu halten, birgt die Gefahr in sich, daß der Gewerbeinhaber, sollte er neuerlich in vergleichbare finanzielle Schwierigkeiten geraten, wieder seinen Ausweg in ähnlichen Straf... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/19 94/04/0193 1 Stammrechtssatz Durch die Einschränkung auf "schwerwiegende" Verstöße im § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 soll sichergestellt werden, daß nicht schon jede geringfügige Verletzung der bei Ausübung des Gewerbes zu beachtenden Rechtsvorschriften zur Entziehung der Gewerbeberechtigung führen kann. So liegt ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §127 Z4;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/28 94/04/0076 2
(hier: Baumeistergewerbe) Stammrechtssatz Verstößt ein Inhaber des Gewerbes "Arbeitsvermittler" WIEDERHOLT gegen die sich aus dem Arbeitsrecht einschließlich des Arbeitnehmerschutzes ergebenden Verpflichtungen eines Arbeitgebers bzw gegen das hier der Ausübung des gegenständlic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §175 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Auslegung und Wertung des Begriffes "Zuverlässigkeit" gem § 175 Abs 1 GewO 1994 kann auf das vom Gesetzgeber im § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 gleichlautend gebrauchte Merkmal mit der darin in negativer Umschreibung zum Ausdruck kommenden Legaldefinition zurückgegriffen werden. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gerade der Umstand, daß der Gewerbeinhaber die Straftaten in dem Bestreben begangen hat, das im Zusammenbruch befindliche Unternehmen so lange als möglich zu halten, birgt die Gefahr in sich, daß der Gewerbeinhaber, sollte er neuerlich in vergleichbare finanzielle Schwierigkeiten geraten, wieder seinen Ausweg in ähnlichen Straf... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/19 94/04/0193 1 Stammrechtssatz Durch die Einschränkung auf "schwerwiegende" Verstöße im § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 soll sichergestellt werden, daß nicht schon jede geringfügige Verletzung der bei Ausübung des Gewerbes zu beachtenden Rechtsvorschriften zur Entziehung der Gewerbeberechtigung führen kann. So liegt ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §127 Z4;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/28 94/04/0076 2
(hier: Baumeistergewerbe) Stammrechtssatz Verstößt ein Inhaber des Gewerbes "Arbeitsvermittler" WIEDERHOLT gegen die sich aus dem Arbeitsrecht einschließlich des Arbeitnehmerschutzes ergebenden Verpflichtungen eines Arbeitgebers bzw gegen das hier der Ausübung des gegenständlic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegenüber der Beschwerdeführerin die Ausstellung eines Taxilenkerausweises im Grunde des § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994, BGBl. Nr. 951/1993, versagt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: Als eine der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Taxilenkerausweises sieht § 6 Abs. 1 Z. 3 BO 1994 vor, daß der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegenüber der Beschwerdeführerin die Ausstellung eines Taxilenkerausweises im Grunde des § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994, BGBl. Nr. 951/1993, versagt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: Als eine der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Taxilenkerausweises sieht § 6 Abs. 1 Z. 3 BO 1994 vor, daß der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §37;AVG §52;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1 impl;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ist einer ärztlichen Begutachtung von vornherein nicht zugänglich, da die "Vertrauenswürdigkeit" ein Rechtsbegriff ist und wie jeder andere R... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §37;AVG §52;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;GelVerkG §10 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1 impl;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ist einer ärztlichen Begutachtung von vornherein nicht zugänglich, da die "Vertrauenswürdigkeit" ein Rechtsbegriff ist und wie jeder andere R... mehr lesen...