Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995040068.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/04/0053 E 19. Dezember 1995
95/04/0059 E 19. Dezember 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0038 2 Stammrechtssatz Die Gerichtsbeschlüsse betreffend die Eröffnung des Konkurses bzw die Abweisung des Antrages auf Konkurseröffnung mangels... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/04/0053 E 19. Dezember 1995
95/04/0059 E 19. Dezember 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 4 Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberecht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs3;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/04/0053 E 19. Dezember 1995
95/04/0059 E 19. Dezember 1995
Rechtssatz: Für das iSd § 91 Abs 2 GewO 1994 abgeführte Entziehungsverfahren ist nicht entscheidungserheblich, ob die natürliche Person, der ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. Jänner 1995 wurde der Beschwerdeführerin die ihr im Standort N zustehende Gewerbeberechtigung für 1. Vermieten von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers sowie 2. Gewerbliche Vermietung von beweglichen Anlagen gemäß § 91 Abs. 2 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Z. 2 sowie § 13 Abs. 3 und 5 Gewerbeordnung 1994 entzogen und die Rückstellung der Gewerbescheine aufgetragen. Zur Begründung: führt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 31. August 1977 die Konzession für das Baumeistergewerbe im Standort Wien, M-Straße 5, und die Genehmigung der Bestellung des Dipl.-Ing. DDr. J zum Geschäftsführer für die Ausübung dieses Gewerbes erteilt. Seit Eintragung der Beschwerdeführerin in das Handelsregister (nunmehr Firmenbuch) am 4. Februar 1977 ist Dipl.-Ing. DDr. J handelsrechtlicher Geschäftsführer derselben. Mit Beschluß des Handelsgerichte... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/04/0053 E 19. Dezember 1995
95/04/0059 E 19. Dezember 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0038 2 Stammrechtssatz Die Gerichtsbeschlüsse betreffend die Eröffnung des Konkurses bzw die Abweisung des Antrages auf Konkurseröffnung mangels... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/04/0053 E 19. Dezember 1995
95/04/0059 E 19. Dezember 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 4 Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberecht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs3;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/04/0053 E 19. Dezember 1995
95/04/0059 E 19. Dezember 1995
Rechtssatz: Für das iSd § 91 Abs 2 GewO 1994 abgeführte Entziehungsverfahren ist nicht entscheidungserheblich, ob die natürliche Person, der ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. Oktober 1994 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin keine Folge gegeben und damit die gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 i.V.m. den §§ 87 Abs. 1 Z. 2 und 13 Abs. 3 GewO 1994 ausgesprochene Entziehung ihrer Gewerbeberechtigung für das Baumeistergewerbe im Standort W, M-Straße 5, bestätigt. Dieser Ausspruch wurde im wesentlichen damit begründet, daß die Beschwerdeführerin der Aufforder... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerberechtigung wegen Ablehnung des Konkurseröffnungsantrages mangels kostendeckenden Vermögens - Die im Aufschiebungsantrag - mit Rücksicht auf den zur Erlangung der Verfahrenshilfe im Vermögensbekenntnis angegebenen Vermögensstatus der Bf wohl zu Un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/05/09 AW 95/04/0014 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Entziehung einer Gewerbeberechtigung - Daß der Teilnahme einer juristischen Person am Wirtschaftsleben, bei der ein mit einem Entziehungsgrund (bzw Gewerbeausschlußgrund) belasteter Geschäftsführer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. Oktober 1994 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin keine Folge gegeben und damit die gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 i.V.m. den §§ 87 Abs. 1 Z. 2 und 13 Abs. 3 GewO 1994 ausgesprochene Entziehung ihrer Gewerbeberechtigung für das Baumeistergewerbe im Standort W, M-Straße 5, bestätigt. Dieser Ausspruch wurde im wesentlichen damit begründet, daß die Beschwerdeführerin der Aufforder... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerberechtigung wegen Ablehnung des Konkurseröffnungsantrages mangels kostendeckenden Vermögens - Die im Aufschiebungsantrag - mit Rücksicht auf den zur Erlangung der Verfahrenshilfe im Vermögensbekenntnis angegebenen Vermögensstatus der Bf wohl zu Un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/05/09 AW 95/04/0014 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Entziehung einer Gewerbeberechtigung - Daß der Teilnahme einer juristischen Person am Wirtschaftsleben, bei der ein mit einem Entziehungsgrund (bzw Gewerbeausschlußgrund) belasteter Geschäftsführer... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 16. November 1994 wurden der Beschwerdeführerin die ihr in einem näher bezeichneten Standort zustehenden Gewerbeberechtigung für 1. fabrikmäßige Erzeugung von Gerbemitteln und einschlägigen Hilfsmitteln sowie fabriksmäßige Erzeugung chemisch-technischer Hilfsstoffe wi... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 1 Stammrechtssatz Zweck der Bestimmung des § 13 Abs 3 GewO 1994 ist es, im öffentlichen Interesse den Kridatar von der Gewerbeausübung fernzuhalten, um so die Entstehung weiteren wirtschaftlichen Schadens durch Schädigung weiterer Gläubiger hintanzuhalten. Ein... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 16. November 1994 wurden der Beschwerdeführerin die ihr in einem näher bezeichneten Standort zustehenden Gewerbeberechtigung für 1. fabrikmäßige Erzeugung von Gerbemitteln und einschlägigen Hilfsmitteln sowie fabriksmäßige Erzeugung chemisch-technischer Hilfsstoffe wi... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 1 Stammrechtssatz Zweck der Bestimmung des § 13 Abs 3 GewO 1994 ist es, im öffentlichen Interesse den Kridatar von der Gewerbeausübung fernzuhalten, um so die Entstehung weiteren wirtschaftlichen Schadens durch Schädigung weiterer Gläubiger hintanzuhalten. Ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Oktober 1994 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin keine Folge gegeben und damit die gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 in Verbindung mit den §§ 87 Abs. 1 Z. 2 und 13 Abs. 3 GewO 1994 ausgesprochene Entziehung ihrer Gewerbeberechtigung für das Baumeistergewerbe im Standort W, M-Straße, bestätigt. Dieser Ausspruch wurde im wesentlichen damit begründet, daß die Beschwerdeführerin der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung einer Gewerbeberechtigung - Daß der Teilnahme einer juristischen Person am Wirtschaftsleben, bei der ein mit einem Entziehungsgrund (bzw Gewerbeausschlußgrund) belasteter Geschäftsführer maßgebenden Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte hat, zwingende öffen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Oktober 1994 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin keine Folge gegeben und damit die gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 in Verbindung mit den §§ 87 Abs. 1 Z. 2 und 13 Abs. 3 GewO 1994 ausgesprochene Entziehung ihrer Gewerbeberechtigung für das Baumeistergewerbe im Standort W, M-Straße, bestätigt. Dieser Ausspruch wurde im wesentlichen damit begründet, daß die Beschwerdeführerin der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung einer Gewerbeberechtigung - Daß der Teilnahme einer juristischen Person am Wirtschaftsleben, bei der ein mit einem Entziehungsgrund (bzw Gewerbeausschlußgrund) belasteter Geschäftsführer maßgebenden Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte hat, zwingende öffen... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. April 1993, modifiziert mit dem Schreiben vom 30. September 1993, beantragte der Beschwerdeführer bei der Gewerbebehörde erster Instanz die Erteilung der Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes "Masseur" im Standort B, A-Straße 5 gemäß § 26 Abs. 1 GewO 1973. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 18. Juli 1994 wurde diesem "Ansuchen gemäß § 26 Abs. 1 und 4 GewO 1994" keine ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in den Beschwerden im Zusammenhang mit dem Inhalt der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 2. Jänner 1995, Zl. Ge-213112/2-1994/Pan/Neu, entzog der Landeshauptmann von Oberösterreich der Erstbeschwerdeführerin unter Bezugnahme auf § 91 Abs. 2 i.V.m. § 87 Abs. 1 Z. 2, § 13 Abs. 3 und 5 und § 361 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für den Groß- und Einzelhandel mit Leder, Rohleder, Gerbstoffen, Leder... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 6. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführerin das Gewerbe: "Gastgewerbe in der Betriebsart einer Imbißstube" mit den Berechtigungen nach § 142 Abs. 1 Z. 2, 3 und 4 GewO 1994 im dort näher genannten Standort gestützt auf § 91 Abs. 2 GewO 1994 i.V.m. § 87 Abs. 1 Z. 1 und 13 Abs. 1 leg. cit. entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann aus, der handelsrechtliche Geschäftsführer der Beschwerdeführerin F w... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/04/0067
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, daß mögl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Der Gesichtspunkt einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Gewerbeinhabers hat im Entziehungsverfahren keine rechtliche Relevanz (Hinweis E 21.12.1993, 93/04/0078). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994040237.X04 Im RIS seit 23.05.2001 ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/04/0067
Rechtssatz: Die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs 2 GewO 1994 erfordert nicht, daß sich der bei der "natürlichen Person, der ein maßgebender Einfluß auf... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht auf Grund der Erfüllung eines Zwangsausgleiches davon aus, daß nunmehr vom Gewerbetreibenden in Hinkunft die Einhaltung der mit der Gewerbeausübung verbundenen Zahlungspflichten jedenfalls erwartet werden kann. Dadurch wird auch keine über das Anlaßverfahren hinausreich... mehr lesen...