RS Vwgh 1996/6/18 95/04/0240

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1994 §87 Abs1;
GewO 1994 §87 Abs2;

Rechtssatz

Stützt sich die belBeh im angefochtenen Bescheid in Ansehung des gem § 87 Abs 2 GewO 1994 relevanten Sachverhaltes durchwegs auf Feststellungen, die bereits über ein Jahr zurückliegen, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, daß die Verfügung der Sachlage zum Zeitpunkt ihrer Erlassung entspricht (Hinweis E 2.12.1983, 83/04/0205).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995040240.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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