Begründung: Der Kläger war im Betrieb des Beklagten „Der K*****" vom 1. 10. 1997 bis 17. 6. 2005 beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Beim Eintritt wurde zwischen den Streitteilen folgender Dienstvertrag geschlossen: „Auf das gegenständliche Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des Handelsarbeiter-Kollektivvertrages Anwendung. Das Dienstverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen .... 1. Dienstverwendung Der Arbeitnehmer wird vornehmlich zur Verrich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger (geb 1957) ist seit dem 18. 12. 1991 Vertragslehrer des Bundes. Ab 1998 unterrichtete er an der Bundeshandelsakademie/Bundeshandelsschule (BHAK/BHAS) I***** die Unterrichtsgegenstände Rechnungswesen (RW) und Betriebswirtschaftslehre (BWL). Ab 1999 war er als Personalvertreter Mitglied des Dienststellenausschusses (DSA) dieser Schule. Im Schuljahr 2002/2003 übernahm er die Klasse 2IT2 in BWL und die Klasse 3SKF in RW von seinen Vorgängern ohne Rückstände im Leh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162cAngG §32GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Trifft den Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer wegen Arbeitsverweigerung entlässt, an der Nichtkenntnis eines gegebenen Rechtfertigungsgrundes (hier: Krankheit) kein oder nur ein vernachlässigbares Verschulden, hätte der Arbeitnehmer aber den rechtfertigenden Grund leicht nennen können, kann die Verschuldensabwägung auch dazu führen, dass das Mitverschulden des Arbeitnehmers an der objektiv... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter KommR Mag. Paul Kunsky und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Tasa N*****, Schuhinstandsetzer, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Gustav Teicht, Dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. 2. 2000 beim Beklagten als Installateur beschäftigt. Da er ursprünglich seinen Wohnsitz im ***** hatte, war der Beklagte damit einverstanden, dass der Kläger das im Ersturteil näher bezeichnete Firmenfahrzeug auch privat für die Fahrten vom Wohnsitz zum Betrieb und retour verwenden darf. Der Umgang des Klägers mit diesem Fahrzeug ließ allerdings insbesondere in Bezug auf dessen Pflege zu wünschen übrig. Als im Winter 2003/2004 ein Leck im Kü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter DI Walter Holzer und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Susanne S*****, vertreten durch Dr. Herwig Liebscher ua, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter DI Walter Holzer und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Sargin S*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Puttinger, Vogl & Partner, Rechtsanwälte in... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Evelyn T*****, Sachbearbeiterin, ***** , vertreten durch Held Berdnik Astner &... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis der Klägerin als Außenhandelsangestellte des Beklagten begann am 3. 5. 2004. Die Klägerin verdiente 1.500 EUR brutto monatlich 14 x jährlich. In dem zwischen den Streitteilen geschlossenen Handelsangestelltendienstvertrag wurde ausdrücklich vereinbart, dass der Klägerin für den Außendienst ohne Anspruch auf eine bestimmte Marke ein Handy zur Verfügung gestellt wird. Es ist festgehalten, dass die Privatnutzung des Telefons nicht gestattet ist... mehr lesen...
Begründung: Die entscheidungswesentlichen Feststellungen können dahingehend zusammengefasst werden, dass der langjährig bei der Beklagten zuletzt in der Fleischerei beschäftigte Kläger entgegen verschiedenen Dienstanweisungen das abgelaufene und für die Beklagte wertlose Fleisch nicht in der vorgesehenen Weise der Vernichtung zuführte, sondern an Mitarbeiter - was üblich war - aber auch andere verschenkte bzw als Tierfutter zur Verfügung stellte bzw fallweise, wenn ihm - was erlaubt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dipl. Ing. Morteza M*****, Techniker, *****, gegen die beklagte Partei I***** GmbH, ***... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Frage, ob ein konkretes Verhalten einen Entlassungsgrund verwirklicht, muss immer nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und stellt damit regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO (8 ObA 10/05m uva). Das gilt auch für die Beurteilung, ob der Entlassungsgrund des § 133 Abs 2 Z 2 des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (LGBl 29/200... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und ADir. Reg.Rat Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Bertram C*****, vertreten durch Dr. Ingo Riss, Rechtsanwalt in Wien, wider d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war als Maschinist im Seilbahnbetrieb der beklagten Partei tätig. Während des Dienstes besteht nach dem Kollektivvertrag und einer bescheidmäßig vom Bundesministerium für Verkehr genehmigten Betriebsvorschrift ein striktes Alkoholverbot. Zusätzlich werden die Bediensteten über die einschlägigen Vorschriften zumindest vierteljährlich belehrt und geprüft. Der Kläger wurde nachweislich im Dezember 1999, im Juli 2001 und am 26. 4. 2004 unter anderem auf das Alkoh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0028875; Arb 10.004; 9 ObA 206/94; 9 ObA 19/95; 8 ObA 2302/96d uva) ist das Fernbleiben eines objektiv arbeitsfähigen Arbeitnehmers dann gerechtfertigt, wenn ein zur Feststellung seiner Arbeitsunfähigkeit berufener Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigte, obwohl objektiv dazu keine Veranlassung bestand, der Arbeitnehmer aber auf die Richtigkeit der ausgestellten ärztlichen Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 7. 1991 bei den Verkehrsbetrieben, einen Teilbetrieb der damaligen Klagenfurter Stadtwerke, als Autobuslenker beschäftigt. Er unterliegt als sogenannter „Vertragsbediensteter" der als Vertragsschablone geltenden VBO der Stadt Klagenfurt (im Folgenden: VBO genannt). Die als Wirtschaftsbetrieb der Stadt Klagenfurt geführten Stadtwerke gingen mit 30. 9. 2000 an die Beklagte „Stadtwerke Klagenfurt AG" über, der Betriebsübergang hinsichtlich ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Peter Schönhofer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Alfred R*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Mag. Georg Streit, Rechtsanwalt in Wien, gegen ... mehr lesen...
Norm: GewO §82 litf
Rechtssatz: Unter das Tatbestandsmerkmal der Ehrverletzung fallen alle Handlungen (insbesondere Äußerungen), die geeignet sind, das Ansehen und die soziale Wertschätzung des Betroffenen durch Geringschätzung, Vorwurf einer niedrigen Gesinnung, üble Nachrede, Verspottung oder Beschimpfung herabzusetzen und auf diese Weise das Ehrgefühl des Betroffenen, wenn er davon erfährt, zu verletzen. Die Begehungshandlung muss objektiv g... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Mag. Johann Ellersdorfer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Josef R*****, vertreten durch Dr. Andrea Eisler, Sekretär der Gewerkschaft öffent... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Glawischnig sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Mag. Johann Ellersdorfer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Alfred***** G*****, vertreten durch Held Berdnik Astner & Partner, Rech... mehr lesen...
Begründung: Der mehr als 8 Jahre bei der Beklagten beschäftigte Kläger wurde am 14. 6. 2004 entlassen, weil er sich weigerte, am folgenden Tag eine Decke auszumalen. Diese Weigerung gründete sich darauf, dass sich der Kläger wegen seiner dem Prokuristen der Beklagten bekannten Probleme mit der linke Hand außerstande sah, Malerarbeiten mit einer ausgefahrenen Teloskopstange - einer Tätigkeit, die des kraftvollen Einsatzes beider Arme bedarf - durchzuführen. Der Kläger wies den Prokur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 9. 10. 1972 bis 17. 5. 2004 bei der beklagten Partei als Arbeiter im Bereich der Radiatorenreparatur und -herstellung beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Der Kläger begehrte - der Höhe nach außer Streit stehend - den Zuspruch von EUR 43.405,54 brutto sA (für anteilige Sonderzahlungen, Abfertigung, Kündigungsentschädigung sowie Urlaubsersatzleistung unter Abzug eines Eigenverdienstes). Er brachte vor, dass er keinen En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1998 als Dreherlehrling im Betrieb der beklagten Kommanditgesellschaft beschäftigt, das Lehrverhältnis sollte am 31. 8. 2001 enden. Am 11. 6. 2001 tauchte beim Kläger anlässlich dessen Stellungsuntersuchung der Verdacht einer Tuberkulosekrankheit auf, was durch Folgeuntersuchungen bestätigt wurde. Der Kläger begab sich deshalb sofort in den Krankenstand, welcher bis zum 30. 9. 2001 andauerte. Er unterzog sich zunächst einer stationäre... mehr lesen...
Begründung: Die Geschäftsführerin der Beklagten sprach am 16. 1. 2004 gegenüber dem Kläger zunächst mündlich die Entlassung aus. Zusätzlich verfasste sie mit Datum vom selben Tag auch ein Entlassungsschreiben, welches dem Kläger am 20. 1. 2004 zuging. Mit seiner Klage vom 21. 1. 2004 begehrte der Kläger, die durch die Beklagte mit Schreiben vom 16. 1. 2004 ausgesprochene Entlassung für rechtsunwirksam zu erklären. Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 3. 3. 1997 bis 1. 4. 2004 als Arbeiter bei der Beklagten beschäftigt, das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Mit seiner Klage begehrte er den Zuspruch von Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung und Abfertigung im Gesamtbetrag von EUR 11.048,65 brutto sA. Die Entlassung sei nicht berechtigt gewesen. Er habe sich vom 26. 3. 2004 bis 1. 4. 2004 wegen einer mit hohem Fieber verbundenen Erkältungskrankheit im Krankenstand befunden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 2. 12. 2002 beim Beklagten, der Pächter einer Ankerbrot-Filiale ist, als Verkäuferin angestellt. Anfang Jänner 2003 ging der Beklagte so knapp an der Klägerin vorbei, dass er an ihr streifte. Sie ging zunächst von einem Versehen aus. In weiterer Folge kam es jedoch wiederholt zu eindeutigen sexuellen Übergriffen, und zwar sowohl verbaler als auch körperlicher Art. So forderte der um 15 Jahre ältere Beklagte die damals 23-jährige Klägerin au... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Entlassung: Zum Entlassungsgrund des § 82 lit f zweiter Tatbestand GewO 1859 gehört auch die Nichtbefolgung oder nicht gehörige Befolgung einer durch den Gegenstand der Arbeitsleistung und die Besonderheit des Betriebes gerechtfertigten Anordnung des Arbeitgebers. Zur Erfüllung der Tatbestandsmäßigkeit ist es notwendig, dass die Vernachlässigung der Pflichten beharrlich erfolgt ist. Darunter ist die Nachhaltigkeit, ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 lite 2.Fall
Rechtssatz: Auch das Abwerben vron Kunden des Dienstgebers für ein zu gründendes Konkurrenzunternehmen verwirklicht den Entlassungsgrund des § 82 lit e 2.Fall GewO dann nicht, wenn dadurch während aufrechten Dienstverhältnisses für den Dienstgeber keine Nachteile eintreten oder eintreten sollen. Entscheidungstexte 9 ObA 36/05t Entscheidungstext OGH 06... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 4. 1981 bis 17. 6. 1998 als Arbeiter, zuletzt als technischer Betriebsleiter, bei der Beklagten beschäftigt. Nachdem er sein Dienstverhältnis mit Schreiben vom 12. 6. 1998 zum 24. 7. 1998 aufgekündigt hatte, wurde er von der Beklagten am 17. 6. 1998 schriftlich wegen „Vertrauenbruchs" entlassen. Dem lag zugrunde, dass der Kläger, der Produktionsleiter der Beklagten sowie ein früherer Mitarbeiter im Frühjahr 1998 beschlossen hatten, eine GmbH zu gr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21. 12. 1953 geborene Kläger ist seit 3. 3. 1978 bei der Beklagten beschäftigt. Zuletzt war er der I*****-B*****-GesmbH zur Dienstleistung zugewiesen, deren Geschäftsführer auch die Beklagte vertritt. Auf das Dienstverhältnis des Klägers ist die Dienst- und Besoldungsordnung österreichischer Privatbahnen zum Stand 1. 1. 2003 (in der Folge: DBO) anzuwenden. Der Kläger ist iS der DBO kündigungsgeschützt. Nach § 38 Abs 5 DBO können kündigungsgeschützte Bedi... mehr lesen...