Norm
GewO 1859 §82 litdRechtssatz
Die Frage der "Strafbarkeit" ist nicht davon abhängig, dass bereits im Zeitpunkt der Entlassung die Verurteilung erfolgt ist, sondern nur, dass die Straftat vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116692Dokumentnummer
JJR_20020613_OGH0002_008OBA00124_02X0000_001