RS OGH 2002/6/13 8ObA124/02x, 8ObA27/03h, 8ObA32/03v

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Veröffentlicht am 13.06.2002
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Norm

GewO 1859 §82 litd

Rechtssatz

Die Frage der "Strafbarkeit" ist nicht davon abhängig, dass bereits im Zeitpunkt der Entlassung die Verurteilung erfolgt ist, sondern nur, dass die Straftat vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116692

Dokumentnummer

JJR_20020613_OGH0002_008OBA00124_02X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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