1 1. Aus dem angefochtenen Erkenntnis ergibt sich folgender unstrittiger Sachverhalt: 2 Die H Abfallzentrum GmbH (in der Folge: Mitbeteiligte) war Betreiberin einer genehmigten Betriebsanlage zur Abfallbehandlung an einem näher genannten Standort. Sie war an diesem Standort Untermieterin des von der H Recycling GmbH in Bestand genommenen Betriebsgeländes. 3 Die Betriebsliegenschaft stand im Eigentum der D Betriebs GmbH. Das zwischen der Liegenschaftseigentümerin u... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §80 Abs1 GewO 1973 §83 GewO 1994 §80 Abs1 GewO 1994 §83 GewO 1973 § 80 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 80 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 399/1988 GewO... mehr lesen...
1 1.1. Mit gewerbebehördlichem Bescheid vom 29. Oktober 1990 wurde den Rechtsvorgängern der mitbeteiligten Parteien für einen Speditionsbetrieb die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Betriebsanlage in Form einer LKW-Abstellfläche für 33 Lastkraftwagen und -anhänger, eines Werkstättengebäudes samt Nebenräumen, eines Bürogebäudes samt Nebenräumen, eines Speditionsgebäudes, einer Dieseltreibstoffeigentankstelle mit zwei Zapfsäulen und eines LKW-Waschplatzes auf näher... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §80 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/04/0155Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/04/0013 E 06.07.2020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/04/0099 B 23. Oktober 2017 RS 2 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die in § 80 Abs. 1 GewO 1994 vorgesehene Rechtsfolge des Erlöschens der Ge... mehr lesen...
1 1. Mit gewerbebehördlichem Bescheid vom 29. Oktober 1990 wurde den Rechtsvorgängern der mitbeteiligten Parteien die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer LKW-Abstellfläche für 33 Lastkraftwagen und -anhänger, eines Werkstättengebäudes samt Nebenräumen, eines Bürogebäudes samt Nebenräumen, eines Speditionsgebäudes, einer Dieseltreibstoffeigentankstelle mit zwei Zapfsäulen und eines LKW-Waschplatzes auf näher bezeichneten Liegenschaften erteilt. 2 1.1. Mit Schrift... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360;GewO 1994 §80 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 80 Abs. 1 GewO 1994 vorgesehene Rechtsfolge des Erlöschens der Genehmigung der Betriebsanlage tritt mit Ablauf der dort genannten Frist ipso iure ein, ohne dass es dafür eines behördlichen Ausspruches bedarf (vgl. VwGH 11.9.2013, 2010/04/0032, mit Verweis auf VwGH 23.5.1995, 94/04/0251). Im Falle des Erlöschens einer Genehmig... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 14. Mai 1997 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung, sein Imbißstand an einem näher bezeichneten Standort unterliege nicht der Genehmigungspflicht im Sinne des § 74 GewO 1994, wegen Offenkundigkeit der Bewilligungspflicht gemäß § 358 Abs. 1 GewO 1994 zurückgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides ging der Bundesminister davon aus, am gegenständlichen Standort s... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §80 Abs1;
Rechtssatz: Unter dem "Betrieb der Anlage" iSd § 80 Abs 1 GewO 1994 ist der konsensgemäße Betrieb der genehmigten Anlage zu verstehen (Hinweis E 2.7.1992, 92/04/0080). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997040127.X03 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am... mehr lesen...
An den Beschwerdeführer erging eine mit 1. August 1994 datierte Erledigung, in der es (auszugsweise) heißt: "Sie betreiben im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe beschränkt auf den Handel mit Altwaren seit 26.3.1991 bis zum heutigen Tage im Standort W, Parz. 385/3, KG W, einen Abstellplatz für Gebrauchtfahrzeuge, Altautos und Kfz-Wracks. Weiters führen sie auch die Autoverwertung (Altauto- und Wrackausschlachtung) durch. Für diesen Kraftfahrzeugabstellp... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §80 Abs1;
Rechtssatz: ISd § 360 Abs 1 GewO 1994 kommt es nicht darauf an, daß die angeordneten Maßnahmen geeignet sind, allfällige nachteilige Einwirkungen des Gewerbebetriebes (hier: auf die Beschaffenheit der Gewässer oder die Kontaminierung des Erdreiches) zu verhindern (Hinweis: E 29.3.1994, 93/04/0225). European Case Law I... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 17. Mai 1993 wurde die dem Beschwerdeführer mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 31. Jänner 1983 rechtskräftig erteilte gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung eines Garagengebäudes mit Werkstätte, Betriebstankstelle und Nebenräumen an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 80 Abs. 1 GewO 1973 für erloschen erklärt. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann nach Darst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1973 §80 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994040251.X01 Im RIS seit 25.01.2001 mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 7. April 1994 hob der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten über Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 29. Dezember 1992 diesen Bescheid sowie den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Mai 1992 im Grunde der §§ 77 Abs. 1 und 81 Abs. 1 GewO 1973 auf und wies das dem Verfahren zugrundeliegende Ansuchen der Beschwerdeführerin vom 16. Dezember 1991 um eine gewerbebehördliche Genehmigung für die Err... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §80 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §81 Abs1 idF 1993/029;
Rechtssatz: Änderungen einer bestehenden Betriebsanlage, die im Zuge eines geplanten Neubaues erfolgen, sind - sofern die sonstigen Voraussetzungen des § 81 GewO 1973 zutreffen - im Wege des § 81 GewO 1973 einer Genehmigung zuzuführen (Hinweis E 19.10.1981, 04/2678/78). ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §80 Abs1 idF 1993/029;
Rechtssatz: Die Genehmigung einer Betriebsanlage erlischt nicht schon dann, wenn die dem Anlagenzweck dienenden Einrichtungen untergehen, sondern erst nach Ablauf von fünf Jahren nach Unterbrechung des Betriebes der Anlage (Hinweis E 15.9.1987, 85/04/0050). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. Oktober 1993 trug der Landeshauptmann von Wien "für die Auflassung der Tankstelle im Standort Wien, K-Straße 4 - 6", gemäß § 83 GewO 1973 mit dem Ziel, das Ausmaß der Verunreinigung des Bodens durch Kohlenwasserstoffe im Bereich einer aufgelassenen Tankstelle festzustellen, vier Vorkehrungen hinsichtlich Bodenuntersuchungen auf. Dieser Bescheid war laut Zustellverfügung an die Beschwerdeführerin und an F gerichtet. Sowohl die Beschwerdeführerin als auch F erhoben ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §863 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1973 §80 Abs1;GewO 1973 §83;
Rechtssatz: Um in einem Fall, in dem der Betrieb einer Betriebsanlage faktisch eingestellt ist, beurteilen zu können, ob es sich um eine bloße Unterbrechung des Betriebes iSd § 80 Abs 1 GewO 1973 oder um eine Auflassung derselben iSd § 83 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §863 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1973 §80 Abs1;GewO 1973 §83;
Rechtssatz: Während eine Betriebsunterbrechung, wie sich schon aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ergibt, die Möglichkeit der Fortsetzung des Betriebes in sich schließt und dementsprechend auch nicht sofort zu einem Erlöschen der Betriebsa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 15. Oktober 1993 wurde gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1992, BGBl. Nr. 29/1993, die Stillegung der beiden für die Abgabe von Superbenzin bleifrei und Superbenzin plus verwendeten Zapfsäulen sowie die Entleerung der beiden zugehörigen, je 10.000 l fassenden unterirdischen Lagertanks (Wr. Dampfkesselfabrik, Bau Nr. 11907 u. 11908), die Stillegung der in der vom Eingang aus... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §80 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/02 92/04/0080 3 Stammrechtssatz Zur Vermeidung der Rechtsfolge des § 80 Abs 1 GewO 1973 ist es erforderlich, daß die Anlage innerhalb der im Gesetz genannten Frist wenigstens in einem wesentlichen Teil konsensgemäß betrieben wurde (Hinweis E 1.10.1985, 85/04/0032). ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §80 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/04/0103 1 Stammrechtssatz Nach dem diesbezüglich eindeutigen Wortlaut des § 80 Abs 1 GewO 1973 kann von einem Betrieb der Anlage nur dann die Rede sein, wenn Tätigkeiten entfaltet werden, die der Erfüllung jenes Zweckes dienen, für den die Anlage ursprünglich genehmigt wurde. Tätigkeiten, die zw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1973 §80 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Betriebsanlage durch die geänderte Betriebsweise erloschen ist, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die zum Zeitpunkt der geänderten Betriebsweise in Geltung stand, weil ein nach dieser Rechtslage - bereits ex lege - eingetretenes Erlöschen der Genehmigu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §80 Abs1 idF 1988/399;VwRallg;
Rechtssatz: Dient eine als Tankstelle mit Servicestation genehmigte Betriebsanlage in einem bestimmten Zeitraum der Lagerung und dem Verkauf von Petroleum, sowie dem Handel mit Petroleumöfen so erlischt - unabhängig davon, welche betrieblichen Einrichtungen in diesem Zeitraum i... mehr lesen...
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten erteilte mit Bescheid vom 16. Dezember 1991 der Beschwerdeführerin im Instanzenzug die Genehmigung zur Änderung ihrer Betriebsanlage "Bauhof in der Sandgrube in X", genehmigt mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 14. Oktober 1958, bestehend aus einem langgestreckten Gebäude (umfassend einen großen und einen kleineren Arbeitsraum) und der Verwendung einer Schleifmaschine (Antrieb E-Motor mit ca. 3,5 PS) und einer H... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §80 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Nach dem diesbezüglich eindeutigen Wortlaut des § 80 Abs 1 GewO 1973 kann von einem Betrieb der Anlage nur dann die Rede sein, wenn Tätigkeiten entfaltet werden, die der Erfüllung jenes Zweckes dienen, für den die Anlage ursprünglich genehmigt wurde. Tätigkeiten, die zwar mit den von der ursprünglichen Genehmigung umfaßten Anlageteilen ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Mai 1991 wurde die Änderung der Betriebsanlage im Standort W, X-Straße 18, in welcher die mitbeteiligte Partei dieses Beschwerdeverfahrens das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Restaurants auszuüben beabsichtige, nach Maßgabe der Pläne und der Betriebsbeschreibungen, auf die sich dieser Bescheid bezieht, gemäß § 81 GewO 1973 genehmigt. In der mit rechtskräftigen Bescheiden vom 5. Oktober 1966, vom 9. Juni 1983 und vom 6. August 19... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §80 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §81 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/02 92/04/0080 2 Stammrechtssatz Ein Abspruch nach § 81 Abs 1 GewO 1973 setzt voraus, daß für die zu ändernde Betriebsanlage eine weiterhin aufrechte, also noch nicht erloschene gewerberechtliche Genehmigung besteht (Hinweis E 17.3.1987, 86/04/0118) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 16. Dezember 1991 wurde der mitbeteiligten Partei die Genehmigung zur Änderung der Betriebsanlage Bauhof in der Sandgrube in X bei R, genehmigt mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 14. Oktober 1958, bestehend aus einem langgestreckten Gebäude (umfassend einen großen und einen kleineren Arbeitsraum) und der Verwendung einer Schleifmaschine (Antrieb E-Motor mit ca. 3... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §80 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Zur Vermeidung der Rechtsfolge des § 80 Abs 1 GewO 1973 ist es erforderlich, daß die Anlage innerhalb der im Gesetz genannten Frist wenigstens in einem wesentlichen Teil konsensgemäß betrieben wurde (Hinweis E 1.10.1985, 85/04/0032). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992040080.X03 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §80 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §81 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Ein Abspruch nach § 81 Abs 1 GewO 1973 setzt voraus, daß für die zu ändernde Betriebsanlage eine weiterhin aufrechte, also noch nicht erloschene gewerberechtliche Genehmigung besteht (Hinweis E 17.3.1987, 86/04/0118) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:19920... mehr lesen...