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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Frage, ob eine Betriebsanlage durch die geänderte Betriebsweise erloschen ist, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die zum Zeitpunkt der geänderten Betriebsweise in Geltung stand, weil ein nach dieser Rechtslage - bereits ex lege - eingetretenes Erlöschen der Genehmigung durch eine spätere, die Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen für ein solches Erlöschen betreffende Gesetzesänderung mangels anders lautender Übergangsbestimmungen nicht rückgängig gemacht wurde.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040225.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009