RS Vwgh 1994/3/29 93/04/0225

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Veröffentlicht am 29.03.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1973 §80 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Frage, ob eine Betriebsanlage durch die geänderte Betriebsweise erloschen ist, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die zum Zeitpunkt der geänderten Betriebsweise in Geltung stand, weil ein nach dieser Rechtslage - bereits ex lege - eingetretenes Erlöschen der Genehmigung durch eine spätere, die Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen für ein solches Erlöschen betreffende Gesetzesänderung mangels anders lautender Übergangsbestimmungen nicht rückgängig gemacht wurde.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040225.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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