RS Vwgh 1993/3/30 92/04/0216

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Veröffentlicht am 30.03.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §80 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §81 Abs1 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/02 92/04/0080 2

Stammrechtssatz

Ein Abspruch nach § 81 Abs 1 GewO 1973 setzt voraus, daß für die zu ändernde Betriebsanlage eine weiterhin aufrechte, also noch nicht erloschene gewerberechtliche Genehmigung besteht (Hinweis E 17.3.1987, 86/04/0118)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040216.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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