RS Vwgh 1992/7/2 92/04/0080

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Veröffentlicht am 02.07.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §80 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §81 Abs1 idF 1988/399;

Rechtssatz

Ein Abspruch nach § 81 Abs 1 GewO 1973 setzt voraus, daß für die zu ändernde Betriebsanlage eine weiterhin aufrechte, also noch nicht erloschene gewerberechtliche Genehmigung besteht (Hinweis E 17.3.1987, 86/04/0118)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040080.X02

Im RIS seit

02.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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