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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §80 Abs1 idF 1988/399;Rechtssatz
Ein Abspruch nach § 81 Abs 1 GewO 1973 setzt voraus, daß für die zu ändernde Betriebsanlage eine weiterhin aufrechte, also noch nicht erloschene gewerberechtliche Genehmigung besteht (Hinweis E 17.3.1987, 86/04/0118)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040080.X02Im RIS seit
02.07.1992