RS Vwgh 1993/3/9 AW 93/04/0003

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Veröffentlicht am 09.03.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 86/04/0033 B 29. Juli 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Vorschreibung von Auflagen gemäß § 79 GewO 1973 - Ein im Rahmen eines amtwegigen Verfahrens nach § 79 GewO 1973 ergangener angefochtener Bescheid, mit dem die Bescheide der Vorinstanzen behoben wurden, ist als solcher einem Vollzug nicht zugänglich. Andere Folgen der Rechtskraft des angefochtenen Bescheides aber, die nicht aus dem Vollzug des normativen Bescheidabspruches ergehen, können aber die Zulässigkeit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht zur Folge haben (Hinweis auf B 22.4.1985, AW 85/12/0007).

Schlagworte

VollzugBesondere Rechtsgebiete Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993040003.A01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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