RS Vwgh 1991/3/19 90/04/0336

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Anordnung einer Maßnahme iSd

§ 360 Abs 1 GewO 1973 ist die eindeutige Feststellung der gesetzwidrigen Gewerbeausübung in einem Strafverfahren, die nicht etwa durch ergänzende Feststellungen in dem nach § 360 Abs 1 erster Satz GewO 1973 durchgeführten Administrativverfahren ersetzt werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040336.X02

Im RIS seit

19.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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