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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0173 B 8. November 1984 RS 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Maßnahme gemäß § 360 Abs 1 GewO 1973 - In Ansehung von Anträgen auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ergibt sich das Erfordernis, dass ein derartiges Begehren den normativen Bescheidabspruch als solchen, d. h. entweder diesen zur Gänze oder aber einen sich aus dem Bescheidabspruch ergebenden gesonderten Abspruchsteil zum Gegenstand hat, und zwar insoweit dieser einem Vollzug zugänglich ist oder die Ausübung einer Berechtigung durch einen Dritten in Betracht kommt.
Schlagworte
VollzugBegriff der aufschiebenden WirkungBesondere Rechtsgebiete GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991040047.A01Im RIS seit
05.08.1991Zuletzt aktualisiert am
16.09.2010