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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §360 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0235 1Stammrechtssatz
Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO in ihrem Zusammenhang ergibt sich, daß unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde. Darauf, daß als normativer Gehalt der verba legalia der der Rechtsordnung entsprechende Zustand lediglich der contrarius actus der (festgestellten) Zuwiderhandlung aufzufassen ist, weisen auch die zu seiner Herstellung zu verfügenden, im Gesetz demonstrativ aufgezählten Maßnahmen hin
(Hinweis E 23.5.1989, 88/04/0350).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040336.X01Im RIS seit
19.03.1991