Mit dem im Devolutionsweg ergangenen Bescheid vom 19. April 2006 hat der Unabhängige Verwaltungssenat Wien den Antrag der C. Gesellschaft mbH vom 7. Oktober 2004 auf Verlängerung der Betriebszeit eines zu einem gastgewerblichen Betrieb gehörenden Gastgartens über den gesetzlich geregelten Betriebsschluss von 23.00 Uhr hinaus bis 24.00 Uhr gemäß §§ 112 und 359a GewO 1994 (im Folgenden: GewO) als unzulässig zurückgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 3. August 2006, die Errichtung und den Betrieb eines Gastgartens gemäß § 81 Gewerbeordnung (GewO) 1994 zu genehmigen, abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Gastgarten solle im Innenhof einer sehr ruhig und abgeschirmt gelegenen Wohnhausanlage im kleinstädtischen Bereich errichtet werden. Die nächstgelegenen Nachbarn wohnten bloß 6 m vom Mittelpunkt des Gastgarten... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §112 Abs3 idF 2005/I/134;GewO 1994 §148 Abs1;GewO 1994 §74;GewO 1994 §77;
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung des (im vorliegenden Erkenntnis teilweise wiedergegebenen) Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Juni 1996, G 211/94 u.a. (VfSlg. 14551/1996) muss davon ausgegangen werden, dass § 112 Abs. 3 GewO 1994 (ebenso wie die Vorgängerbestimmung des § 148 Abs.... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140;GewO 1994 §112 Abs3 idF 2005/I/134;GewO 1994 §148 Abs1;
Rechtssatz: Mit Erkenntnis vom 9. Juni 2005, G 4/05, VfSlg. 17559/2005, hat der Verfassungsgerichtshof § 112 Abs. 3 dritter Satz GewO in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2002 als verfassungswidrig aufgehoben. In dieser Bestimmung war die Verordnungsermächtigung des Landeshauptmannes... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 29. März 2000, mit welchem gemäß § 359b Abs. 1 und 2 GewO 1994 i.V.m. § 1 Z. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 850/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 19/1999 und i.V.m. den §§ 93 und 99 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz festgestellt wurde, dass di... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §148 Abs1;GewO 1994 §148 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/04/0219 E 21. Mai 1996 RS 2 Stammrechtssatz § 148 Abs 1 GewO 1994 und § 148 Abs 2 GewO 1994 betrifft lediglich die tägliche Betriebszeit in Gastgärten, bietet aber keine Rechtsgrundlage für den Betrieb eines genehmigungspflichtigen, aber nicht genehmigten Gastgartens. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: BetriebsanlagenV vereinfachte Genehmigung 1994 §1 Z1 idF 1999/II/019;GewO 1994 §142 Abs2 Z2;GewO 1994 §142 Abs2 Z3;GewO 1994 §142 Abs2 Z4;GewO 1994 §148 Abs1 letzter Satz;GewO 1994 §359b Abs1;
Rechtssatz: § 148 Abs. 1 letzter Satz GewO 1994 bezieht sich auf ein Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage oder zur Genehmigung der Änderung einer Betriebsanlage, das sich auch oder... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 8. Oktober 1996, Zl. 96/04/0174, verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren erging der nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtene Bescheid, mit dem (neuerlich) im Instanzenzug in Ansehung der Gastgewerbebetriebsanlage der mitbeteiligten Partei gemäß § 79 GewO 1994 vorgeschrieben wurde, dass der Gastgarten vom 15. Juni bis einschließlich 15. September jeweils von 08.00 Uhr bis 23.00 Uhr und während des übrigen Jahres von 0... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §148 Abs1 idF 1998/I/016;VwRallg;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung von Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur GewO, Ergänzungsband, Anm. 2 zu § 148, wonach Eingrenzungen durch Zaun, Hecke oder Mauer definitionsgemäß zu einem Gastgarten zählen. Auch wenn daher eine derartige Eingrenzung vorliegt, ändert dies nic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 1. September 1999 hob der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 29. Jänner 1998, mit welchem in Abänderung des erstbehördlichen Bescheides vom 7. April 1997 der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Genehmigung der Änderung ihrer gastgewerblichen Betriebsanlage durch Errichtung und Betrieb eines Gastgartens abgewiesen wurde, auf und bestätigte gleichzeitig... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §148 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999040188.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Jänner 1995 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land gemäß "§§ 74, 334 Z. 7 und 335a GewO 1994 BGBl. Nr. 194/1994 i.d.g.F., Verordnung des Landeshauptmannes von OÖ. vom 7.6.1993, LGBl. Nr. 57/1993, § 27 Abs. 2 Arbeitnehmerschutzgesetz, BGBl. Nr. 234/1972 i.d.g.F." im Namen des Landeshauptmannes von Oberösterreich der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Restaurants mit Drive-In-Spur, Terrasse und 34 Pkw... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §148 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/08 96/04/0175 2 Stammrechtssatz Ein dem § 148 Abs 1 GewO 1994 unterliegender Gastgartenbetrieb ist unter den Voraussetzungen des § 74 GewO 1994 genehmigungspflichtig und daher gem § 77 Abs 1 GewO 1994 "erforderlichenfalls" - wenn auch nicht hinsichtlich der durch § 148 Abs 1 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 9. August 1993 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der L.-Gastronomie- und Handelsges.m.b.H. in L, welche Betreiberin des Lokals "Cafe A." an einem näher beschriebenen Standort sei, somit als gemäß § 370 Abs. 3 GewO 1973 gewerberechtlich Verantwortlicher zu vertreten, daß 1) in diesem Lokal die im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheid unter P... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 13. Mai 1996 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 81 iVm § 148 Abs. 1 GewO 1994 unter Anwendung des § 93 Abs. 2 ASchG die gewerbebehördliche Genehmigung zur Änderung ihrer gastgewerblichen Betriebsanlage durch Hinzunahme eines Gastgartens unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann im wesentlichen aus, der Gesetzgeber habe die Bestimmung des § 148 Abs. 1 GewO 1994... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §153 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1994 §148 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/08 96/04/0175 2 Stammrechtssatz Ein dem § 148 Abs 1 GewO 1994 unterliegender Gastgartenbetrieb ist unter den Voraussetzungen des § 74 GewO 1994 genehmigungspflichtig und daher gem § 77 Abs 1 GewO 1994 "erforderlichenfalls" - wenn auch nicht hinsichtlich de... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §148 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/08 96/04/0175 2 Stammrechtssatz Ein dem § 148 Abs 1 GewO 1994 unterliegender Gastgartenbetrieb ist unter den Voraussetzungen des § 74 GewO 1994 genehmigungspflichtig und daher gem § 77 Abs 1 GewO 1994 "erforderlichenfalls" - wenn auch nicht hinsichtlich der durch § 148 Abs 1 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck als Bezirksverwaltungsbehörde vom 17. Oktober 1994 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 81, 77, 148 Abs. 1 und § 359 Abs. 1 GewO 1994 unter Anwendung des § 27 Abs. 2 Arbeitnehmerschutzgesetz, BGBl. Nr. 234/1972, nach Maßgabe der einen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Pläne und Projektunterlagen die gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung für die Änderung und Vergrößerung des Gastgartens und die Änderung der Öffnungszeiten des... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §148 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/08 96/04/0175 2 Stammrechtssatz Ein dem § 148 Abs 1 GewO 1994 unterliegender Gastgartenbetrieb ist unter den Voraussetzungen des § 74 GewO 1994 genehmigungspflichtig und daher gem § 77 Abs 1 GewO 1994 "erforderlichenfalls" - wenn auch nicht hinsichtlich der durch § 148 Abs 1 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland vom 7. August 1995 wurde der Beschwerdeführer als gewerberechtlicher Geschäftsführer der O-Ges.m.b.H. schuldig erkannt, eine näher bezeichnete und betriebsanlagenrechtlich genehmigte Gastgewerbebetriebsanlage nach der Änderung durch Errichtung von 40 Verabreichungsplätzen im Freien (Hof) zu bestimmten Zeiten durch die Bewirtung von Gästen an diesen Verabreichungsplätzen betrieben z... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art139 Abs6 impl;B-VG Art140 Abs7;GewO 1994 §148 Abs1;VStG §5 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/04/0172 E 25. Februar 1997
96/04/0185 E 25. Februar 1997
Rechtssatz: Der (für den Anlaßfall) durch die rückwirkende Aufhebung der Begünstigungsregel des § 148 Abs 1 zweiter Satz GewO 19... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs7;GewO 1994 §148 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/04/0172 E 25. Februar 1997
96/04/0185 E 25. Februar 1997
Rechtssatz: Mit Erkenntnis vom 27.6.1996, G 211/94, hob der VfGH § 148 Abs 1 zweiter Satz GewO 1994 als verfasssungswidrig auf. Im Anlaßfall ist darum... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 1. Dezember 1993 wurde der mitbeteiligten Partei in Ansehung ihrer Gastgewerbebetriebsanlage gemäß § 79 GewO 1973 folgende weitere Auflage vorgeschrieben: "Der Gastgarten darf vom 15. Juni bis einschließlich 15. September jeweils von 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr, während des übrigen Jahres von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr betrieben werden." In der Begründung: dieses Bescheides führte d... mehr lesen...
Hinsichtlich der Verfahrensvorgänge bis zur Erlassung des hg. Erkenntnisses vom 25. Mai 1993, Zlen. 93/04/0013, 0014, wird auf die diesbezüglichen Darlegungen in diesem Erkenntnis verwiesen. Mit dem nunmehr als Ersatzbescheid für den mit dem genannten Erkenntnis aufgehobenen Bescheid vom 9. November 1992 ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 1. Juni 1995 wurde der mitbeteiligten Partei neuerlich die gewerbebehördliche Bewilligung zur Erric... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art140 Abs7;GewO 1973 §153 Abs1 idF 1993/029;GewO 1994 §148 Abs1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 153 Abs 1 letzter Satz GewO 1973 idF 1993/29 (numehr § 148 Abs 1 GewO 1994) wurde mit VfGH E 27.6.1996, G 211/94, (unter anderem) aus Anlaß des vorliegenden Falles als verfassungswidrig aufgehob... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §148 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/04/0176
96/04/0177
Rechtssatz: Ein dem § 148 Abs 1 GewO 1994 unterliegender Gastgartenbetrieb ist unter den Voraussetzungen des § 74 GewO 1994 genehmigungspflichtig und daher gem § 77 Abs 1 GewO 1994 "erforderlichenfalls" -... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §148 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/04/0176
96/04/0177
Rechtssatz: Bei einer zu einer Betriebsanlage gehörenden Terrasse handelt es sich um einen Gastgarten iSd § 148 Abs 1 GewO 1994. Daran vermag auch die Tatsache, daß die Terrasse in das Betriebsobjekt mit teilweiser Überdachung integriert ist,... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Juni 1989 beschränkte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratische Bezirksamt für den 16. Bezirk, gemäß § 7 Abs. 4 des Wiener Buschenschankgesetzes, LGBl. Nr. 4/1976 (BG), die tägliche Ausschankzeit in dem von der Beschwerdeführerin für die Ausübung des Buschenschankes benützten Standort in Wien, L-Straße 16-18, dahin, daß nach 22.00 Uhr bei der Ausübung des Buschenschankes an Gäste im Gastgarten keine Speisen mehr verabreicht oder verkauft und keine Getränke mehr ... mehr lesen...
Index: L70459 Buschenschank Wien50/01 Gewerbeordnung
Norm: BuschenschankG Wr §7 Abs1;BuschenschankG Wr §7 Abs4;GewO 1994 §148 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, ein Gastgarten könne aufgrund der erteilten Konzession für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Heurigenbuffets gemäß § 148 Abs 1 GewO 1994 im Sommer (15. Juni bis inkl 15. September) bis 23 Uhr offengehalten werden, wird die Rechtswidrigkeit eines ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Mai 1995 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung gemäß § 360 Abs. 1 und § 333 GewO 1994 hinsichtlich der Gastgewerbebetriebsanlage (Gasthaus) der Beschwerdeführerin an einem näher bezeichneten Standort folgende Zwangsmaßnahme: "Die nichtgenehmigten Verabreichungsplätze im Hof sind sofort außer Betrieb zu nehmen und zu entfernen." In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging die Bezirkshauptmannschaft davon aus, der Beschwerdeführerin sei die gewerbebehördl... mehr lesen...