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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §148 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/04/0176 96/04/0177Rechtssatz
Bei einer zu einer Betriebsanlage gehörenden Terrasse handelt es sich um einen Gastgarten iSd § 148 Abs 1 GewO 1994. Daran vermag auch die Tatsache, daß die Terrasse in das Betriebsobjekt mit teilweiser Überdachung integriert ist, nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040175.X01Im RIS seit
03.04.2001