RS Vwgh 1996/10/8 96/04/0175

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Veröffentlicht am 08.10.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §148 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/04/0176 96/04/0177

Rechtssatz

Bei einer zu einer Betriebsanlage gehörenden Terrasse handelt es sich um einen Gastgarten iSd § 148 Abs 1 GewO 1994. Daran vermag auch die Tatsache, daß die Terrasse in das Betriebsobjekt mit teilweiser Überdachung integriert ist, nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040175.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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