1 1.1. Mit am 12. September 2017 beschlossenem und mit 20. September 2017 datiertem Bescheid setzte die belangte Behörde den Beitrag der Revisionswerberin zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2014 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im Folgenden: Beitragsordnung) mit EUR 4.508,76 fest. Mit am 24. April 2018 beschlossenem und mit 7. Mai 2018 datiertem Bescheid setzte die belangte Behörde diesen Beitrag für ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs1ÄrzteG 1998 §109 Abs3BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn1BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn1 Abs1BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn1 Abs4BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn4 Abs5
Rechtssatz: Als Bemessungsgrundlage für den Fondsbeitrag wird gemäß Pkt. IV. Abs. 5 der Beitragsordnung für den ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis wurden, soweit es durch die Revision bekämpft wird, mit Spruchpunkten II. und III. die Beiträge des Revisionswerbers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für die Jahre 1999 bis 2018 (teils durch Bestätigung und teils durch Abänderung näher bezeichneter Bescheide der erstbelangten Behörde aus dem Jahre 2018) und mit Spruchpunkt III. die vom Revisionswerber zu leistenden Kammerum... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3ÄrzteG 1998 §2 Abs2ÄrzteG 1998 §2 Abs2 Z5ÄrzteG 1998 §2 Abs3ÄrzteG 1998 §91 Abs3
Rechtssatz: Die im Erkenntnis VwGH 22.2.2007, 2005/11/0139 beurteilten Tätigkeiten bestanden in der Abhaltung von - jeweils den Fachbereich Biochemie betreffenden - Vorlesungen, Laborkursen, Prüfungen und diesbezüglicher Forschung. Diese Tätigkeiten, die weder kl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beitrag der Beschwerdeführerin zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Wien für das Jahr 2010 mit EUR 2.654,03 festgesetzt (und gleichzeitig ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin von diesem Betrag durch ihre vorläufigen Fondsbeiträge bereits EUR 2.620,35 entrichtet habe, sodass ein offener Beitragsrückstand von EUR 33,68 verbleibe). Begründend führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin habe in ihrer Bes... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ASVG §338;
Rechtssatz: Die Ärztin hat im Rahmen der Vertragspartnerkontrolle gemäß § 338 ASVG (diese Bestimmung betrifft in ihrem Abs. 2 die Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der Versicherten mit u.a. medizinischen Leistungen) die Leistungen der freiberuflich tätigen Är... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs3;
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs. 3 ÄrzteG 1998 zählt die Erstattung ärztlicher Gutachten zu den ärztlichen Tätigkeiten im engeren Sinne (Hinweis E vom 18. Dezember 2006, 2003/11/0292). Die Beurteilung im Rahmen der Vertragspartnerkontrolle, ob die Leistungen der freiberuflich tätigen Ärzte ordnungsgemäß erbracht werden, stellt... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;
Rechtssatz: Wenn organisatorische Tätigkeiten (Koordinationstätigkeiten, Auskunftserteilung, Teilnahme an Arbeitskreisen, usw.) ohne inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsbereich "Vertragspartnerkontrolle", also ohne Konnex mit einer ärztlichen Tätigkeit, zu verrichten sind, sind diesbezügliche Gehaltsbestandteile nur dann... mehr lesen...
Mit drei Bescheiden vom 14. September 2005 setzte der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien jeweils den Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für die Jahre 2001, 2002 und 2003 zuzüglich Säumniszuschlägen in der Höhe von 10 % fest. Mit Bescheid vom 19. Oktober 2005 setzte der Verwaltungsausschuss seinen Beitrag zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2004 gemäß Abschnitt I. der Beitragsordnung mit EUR 9.382,86 fest. Gegen d... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 Abschn1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/11/0103 E 27. Jänner 2009 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0275 E 6. Juli 2004 RS 1(Hier: Zweiter bis vierter Satz: "Typische" ärztliche Tätigkeit als Betriebsarzt, Aufgaben des "Gesundheitsmanagements... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen zur hg. Zl. 2003/11/0292 angefochtenen Bescheid wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2002 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung mit EUR 14.539,29 festgesetzt. Mit dem ebenfalls im Instanzenzug ergangenen zur hg. Zl. 2004/11/0106 angefochtenen Bescheid wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2001 gemäß Abschnitt I der Beitra... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §109 Abs5;ÄrzteG 1998 §2 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/11/0106
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/11/0150 E 18. Dezember 2006
Rechtssatz: § 109 Abs. 3 des ÄrzteG 1998 und die gemäß § 109 Abs. 5 ÄrzteG 1998 erlassenen Bestimmungen der Beitragsordnu... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs2 Z1 impl;ÄrzteG 1998 §2 Abs2 Z2;ÄrzteG 1998 §2 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/11/0106
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/11/0150 E 18. Dezember 2006
Rechtssatz: Aus dem Einleitungshalbsatz des § 2 Abs. 2 ÄrzteG 1998 lässt sich ableiten, dass... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. April 2003 setzte der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien den Fondsbeitrag des Beschwerdeführers für das Jahr 2002 "gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung" mit EUR 5.159,52 fest. Der noch bestehende Beitragsrückstand von EUR 2.580,-- sei bis zum 31. Juli 2003 einzuzahlen. Dieser Bescheid wurde wie folgt begründet: "Begründung: Auf Grund Ihrer Angaben und der von der Ärztekammer für Wien getroffenen Feststellungen wurde Ihre Be... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 19. Oktober 1999 schrieb der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien dem Beschwerdeführer den Beitrag zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1995 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung mit S 326.108,00 vor. Die Begründung: des Bescheides lautete wie folgt: "Auf Grund Ihrer Angaben und der von der Ärztekammer für Wien getroffenen Feststellungen wurde Ihre Beitragsbemessungsgrundlage auf Basis des Jahres 1992 wie ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz72/01 Hochschulorganisation82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §1 Abs2;ÄrzteG 1984 §75;ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §109;BDG 1979 §155 Abs6;GehG 1956 §49a;UOG 1975 §51;UOG 1975 §54;UOG 1975 §54b Abs1;UOG 1993 §46;UOG 1993 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/11/0121 E 19. Dezember 1996 RS 1 Stammrechtssatz Das Gehalt eines Arzt... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien72/01 Hochschulorganisation82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §1 Abs2;ÄrzteG 1984 §75 Abs1;ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §109;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1998;UOG 1975 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/11/0280 E 14. Dezember 1999 RS 1 Stammrechtssatz Lehre und Forschung auf medizinischen Gebieten durch Ärzte an Universitätskliniken und damit im... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz72/01 Hochschulorganisation82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §1 Abs2;ÄrzteG 1984 §75;ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ÄrzteG 1998 §68;BDG 1979 §155 Abs6;GehG 1956 §49a;UOG 1975 §51;UOG 1975 §54;UOG 1975 §54b Abs1;UOG 1993 §46;UOG 1993 §62; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/11/0087 Hinweis ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ÄrzteG 1998 §68;ÄrzteG 1998 §91 Abs3;UmlagenO ÄrzteK Wien 2002 §1;UmlagenO ÄrzteK Wien 2002 §3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/11/0087 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0275 E 6. Juli 2004 RS 1 Stammrechtssatz § 91 Abs. 3 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten der Ärztekammer für Wien vom 26. Mai 2003 wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Kammerumlage der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2002 gemäß § 1 der Umlagenordnung mit EUR 1.661,53 festgesetzt und - ausgehend von einer bereits entrichteten vorläufigen Kammerumlage für das Jahr 2002 in der Höhe von EUR 700,67 - eine Nachzahlungsverpflichtung von EUR 960,86 festgestellt. Gleichzeitig wurde die Kammerumlage zur Österreichischen Ärztekammer für das Jahr 20... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109 Abs3;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ÄrzteG 1998 §68;ÄrzteG 1998 §91 Abs3;UmlagenO ÄrzteK Wien 2002 §1;UmlagenO ÄrzteK Wien 2002 §3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/11/0276 E 14. September 2004 2003/11/0205 E 14. September 2004 2003/11/0206 E 14. September 2004 2003/11/0274 E 14. September 2004 2003/11/0282 E 14. September 2004 2003/11/0283 E 14. Se... mehr lesen...