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82/03 Ärzte Sonstiges SanitätspersonalNorm
ÄrzteG 1998 §109 Abs3;Rechtssatz
Gemäß § 2 Abs. 3 ÄrzteG 1998 zählt die Erstattung ärztlicher Gutachten zu den ärztlichen Tätigkeiten im engeren Sinne (Hinweis E vom 18. Dezember 2006, 2003/11/0292). Die Beurteilung im Rahmen der Vertragspartnerkontrolle, ob die Leistungen der freiberuflich tätigen Ärzte ordnungsgemäß erbracht werden, stellt nichts anderes als ein ärztliches Gutachten über erbrachte medizinische Leistungen seitens der niedergelassenen Ärzte dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012110212.X02Im RIS seit
11.12.2015Zuletzt aktualisiert am
14.12.2015