1.1. Mit Abgabenbescheiden des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 23. August 1995 wurden für zwei Liegenschaften des Beschwerdeführers Vorauszahlungen an Kanaleinmündungsabgaben gemäß § 3a Abs. 4 NÖ Kanalgesetz 1977 in der Höhe von 70 % der mit S 44.031,60 beziehungsweise von S 37.867,50 berechneten Abgabe, somit S 33.904,33 beziehungsweise S 29.157,98 (inklusive 10 % Umsatzsteuer) zur Zahlung vorgeschrieben. 1.2. Mit Bescheiden vom 15. Oktober 1998 schrieb der Bürger... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;AbgEO §13;AbgEO §15;KanalG NÖ 1977 §19;LAO NÖ 1977 §177;LAO NÖ 1977 §48;
Rechtssatz: Gemäß § 19 NÖ KanalG 1977 hat die Gemeinde ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
Der Bürgermeister der Stadt Bruck an der Mur stellte am 29. Oktober 1999 gegen die Beschwerdeführerin den Rückstandsausweis für die Einbringung der vollstreckbar gewordenen Getränkeabgabe von S 146.997,-- sowie Mahngebühr von S 200,-- aus und als betreibende Partei an das Bezirksgericht Bruck an der Mur den Antrag auf Fahrnisexekution. In den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten befindet sich eine "Letzte Mahnung" über "Getränkesteuer" mit Fälligkeiten 1. Jänner 1999... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §13;AbgEO §15;
Rechtssatz: Erkennt die Behörde, die den Exekutionstitel ausgestellt hat (Titelbehörde), von selbst, dass der Exekutionstitel an den im § 15 AbgEO angeführten Mängeln leidet (offenbare Unrichtigkeit, gesetzwidrig oder unrichtig erteilte Vollstreckbarkeitsklausel), so hat sie ihn von Amts wegen zu berichtigen, bzw. aufzuheben (formlos,... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;AbgEO §15;BAO §229;EO §35;LAO Stmk 1963 §174;
Rechtssatz: Bei Einwendungen gemäß § 12 AbgEO kommen ebenso wie bei der Oppositionsklage gemäß § 35 EO nur solche Tatsachen in Betracht, die erst nach Ausstellung des vollstreckbaren Rückstandsausweises eingetreten sind. Es wird also diesfalls - ... mehr lesen...
Der Gemeinderat der beschwerdeführenden Gemeinde wies die Einwendungen der mitbeteiligten Partei gegen den vom Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde ausgefertigten Rückstandsausweis vom 7. Juni 2000 nach Stellung eines Devolutionsantrages der mitbeteiligten Partei vom 24. Jänner 2001 mit Bescheid vom 29. Mai 2001 als unbegründet ab. Dies mit der Begründung: , der Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde habe gegen die mitbeteiligte Partei als "Abgabepflichtiger" eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §15;BAO §229;
Rechtssatz: Gegenstand der Anträge nach § 15 AbgEO können behauptete Fehler des Rückstandsausweises sein, wie etwa das Nichtübereinstimmen der Rückstandssumme mit dem Leistungsgebot bzw. mit der tatsächlich offenen Schuld oder die Nichtübereinstimmung des materiellen im Abgabenrecht ausgewiesenen Abgabenschuldners mit dem im Rückstands... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird insbesondere auf die hg Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, und vom 26. April 1994, 91/14/0129, 93/14/0015, 93/14/0082, (idF nur: Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989 und vom 26. April 1994) verwiesen, mit denen klargestellt wurde, dass der vom Beschwerdeführer am 20. März 1981 angeschaffte, zur Gänze betrieblich genutzte Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE (in der Folge: Mercedes) nicht als so genannter "Fiskal-Lkw" zu beurteilen ist, dass das Abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;
Rechtssatz: Um Vollstreckungsmaßnahmen als unzulässig anzusehen, reicht es keineswegs aus, auf beim Verfassungs- bzw Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden und auf Berufungen hinzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X01 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Einbringlichkeit von aushaftenden Abgabenschulden nicht mehr zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X04 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. November 1991 erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin einen Bescheid, mit welchem unter Bezugnahme auf die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für März 1991 (rd S 3 Mio) ein Säumniszuschlag von S 60.027,-- festgesetzt wurde. In einer dagegen erhobenen Berufung (vom 12. Dezember 1991) wandte die Beschwerdeführerin ein, dass die Umsatzsteuer 3/91, von welcher der verfahrensgegenständliche Säumniszuschlag festgesetzt worden sei, rechneris... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AbgEO;BAO §198;BAO §213;BAO §214;BAO §215;BAO §217;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21;VerfGG 1953 §85 Abs2;VerfGG 1953 §85 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 85 Abs 2, § 85 Abs 3 VerfGG und dem Inhalt des Beschlusses des VfGH vom 7.10.1991, B 692/91-6, trifft es zu, dass die Wirkung eines positiv erl... mehr lesen...
An den Magistrat der Stadt Wien wurde mit 20. Juni 1990 ein Schriftsatz gerichtet, in dem es im wesentlichen heißt, daß Getränke teilweise in den Verkauf gekommen seien, ohne der Getränkesteuer unterzogen worden zu sein. "Dieses irrtümliche Vergehen wollen wir mit der Selbstanzeige erledigen." Der Schriftsatz ist von der Ehegattin des Beschwerdeführers unterfertigt. Im Zuge einer sodann durchgeführten Revision (Nachschau) wurden jeweils mit 20. Juli 1990 datierte "Getränkesteuer-Gefro... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §15;AbgEO §16 Z7;AbgEO §32;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Erst die Einstellung der Vollstreckung führt zur Aufhebung aller bisher durchgeführten Vollstreckungshandlungen und daher auch zur Auflassung der erworbenen Pfandrechte. Eine Rechtsverletzungsmöglichkeit des Abgabepflichtigen durch die seine Anträge auf Aufhebung der V... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid vom 11. Jänner 1989 wurde dem Beschwerdeführer eine Müllbeseitigungsgebühr in der Höhe von insgesamt S 1.452,-- (Müllbeseitigungsgebühr S 1.320,--, 10 % Mehrwertsteuer S 132,--) vorgeschrieben. Infolge Nichtentrichtung und Vollstreckbarkeit dieser Abgaben wurde vom Bürgermeister der Marktgemeinde V der Rückstandsausweis vom 10. Juli 1990 über den Betrag von S 1.366,40 (S 1.320,-- Abgaben, S 46,40 Nebenansprüche) ausgestellt. Gegen diesen Rückstandsausw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12 Abs1;AbgEO §15;
Rechtssatz: Soweit sich die vorgebrachten Einwendungen gegen den Entstehungsgrund der Abgabenschuld (Abgabenbescheid) richten, ist die Titelbehörde berechtigt und verpflichtet, diese Einwendungen bescheidmäßig zurückzuweisen (Hinweis Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 46 und 47 zu § 12 soweit 56 zu § 15). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. September 1989 pfändete das Finanzamt eine dem Beschwerdeführer angeblich zustehende Forderung auf in Geld zahlbares Arbeitseinkommen. Für diese Amtshandlung wurden dem Beschwerdeführer Pfändungs- und Postgebühren in Höhe von insgesamt S 11.587,-- vorgeschrieben. Der Drittschuldner berief gegen das Zahlungsverbot; der Beschwerdeführer gegen die Festsetzung von Gebühren. Während der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel damit begründete, die betriebene Abgabenschuld se... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;AbgEO §13;AbgEO §14;AbgEO §15;AbgEO §16;AbgEO §26;
Rechtssatz: Die (spätere) Einstellung des Vollstreckungsverfahrens führt nicht zwangsläufig, sondern nur nach Maßgabe des dafür bestimmenden Sachverhaltes zum Entfall der Kostenpflicht. Wurde die Einstellung deshalb verfügt, weil sich herausstellte, daß der den Gebührenanspruch auslösende Vollst... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Stadt St. Pölten vom 16. Juli 1985 wurde dem Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung auf einen Rückstandsausweis betreffend Wasserabgaben für die Jahre 1982 und 1983 keine Folge gegeben. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei die beschwerdeführende Gesellschaft Inhaberin eines Wasserleitungsanschlusses in St. Pölten. Für den Wasserbezug in den Jahren 1982 und 1983 s... mehr lesen...
Index: L10103 Stadtrecht NiederösterreichL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §12 Abs2;AbgEO §13;AbgEO §15;AbgEO §2 Abs1;EO §35;GdwasserleitungsG NÖ 1978 §18;LAO NÖ 1977 §177 idF 3400-2 ;Statut Sankt Pölten 1977 §35;VVG §3 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 199... mehr lesen...