Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §12 Abs1;Rechtssatz
Soweit sich die vorgebrachten Einwendungen gegen den Entstehungsgrund der Abgabenschuld (Abgabenbescheid) richten, ist die Titelbehörde berechtigt und verpflichtet, diese Einwendungen bescheidmäßig zurückzuweisen (Hinweis Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 46 und 47 zu § 12 soweit 56 zu § 15).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992170129.X02Im RIS seit
20.11.2000