I. Mit dem angefochtenen Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, vom 29.01.2010, III-1.286.456/FrB/10 wurde gegen die Berufungswerberin ein Aufenthaltsverbot im Ausmaß von 5 Jahren verhängt und begründend ausgeführt, dass diese am 19.1.2010 aus Ungarn kommen nach Österreich eingereist sei und Zweck ihres Aufenthaltes die Ausübung der illegalen Prostitution gewesen sei. Die aufschiebende Wirkung wurde einer Berufung aberkannt. In der fristgerecht dagegen erhoben... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufungswerberin von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck als zuständige Fremdenpolizeibehörde gemäß den Bestimmungen des seinerzeit gültigen Fremdengesetzes 1997 aus dem Bundesgebiet der Republik Österreich ausgewiesen, da sie aufgrund der Art der Eheschließung und des seinerzeitigen anhängigen Scheidungsverfahrens die Ansicht vertrat, dass die Absicht der Berufungswerberin von Anfang an dahin gerichtet war, keinesfalls ein gemeinsames Familienleb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom wurde über den rumänischen Staatsangehörigen Christian C. unter Berufung auf § 36 Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 und § 39 Abs 1 des Fremdengesetzes, BGBl. I 75/1997 (FrG 1997) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot verhängt. Zudem wurde ausgesprochen, dass er nach Eintritt der Durchsetzbarkeit des Bescheides unverzüglich aus dem Bundesgebiet auszureisen hat. Gestützt wird dieses noch vor dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union erlassene Aufenthaltsverbot auf die ... mehr lesen...
Am 18.5.2007 langte bei der Bundespolizeidirektion Wien ein von der rumänischen Staatsangehörigen Frau Lavinia H., geb. am 25.5.1976, durch ihren anwaltlichen Vertreter gestellter Antrag auf Aufhebung des über Frau H. mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 18.6.2003 verhängten, auf die Dauer von zehn Jahren befristeten Aufenthaltsverbots ein. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, seit der Verhängung des Aufenthaltsverbots seien bereits vier Jahre vergangen und sei Rumänien... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den polnischen Staatsangehörigen Emir M., geb. am 28.7.1979, gemäß § 86 Abs 1 in Verbindung mit § 63 Abs 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 - FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot verhängt und gemäß § 86 Abs 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat gewährt. In der Begründung: führt die erstinstanzliche Behörde aus, dass sich Emir M. bereits seit seinem dritten Lebensmonat in Österreich aufhalte und bis zum EU-Beitritt Polens stets im Besitz einer ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über die rumänische Staatsangehörige, Frau Daniela F. (im Folgenden als Berufungswerberin bezeichnet), ein mit 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt. Gestützt wird dieses Aufenthaltsverbot auf die Rechtsvorschriften der §§ 63 Abs 1 sowie 60 Abs 1 und 60 Abs 2 Z 9 FPG. Die aufschiebende Wirkung einer Berufung wurde gemäß § 64 Abs 2 FPG ausgeschlossen. Begründend führt die erstinstanzliche Behörde im Wesentlichen aus, die Berufungswerberin habe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über die Berufungswerberin unter Berufung auf § 86 Abs 1 und § 63 Abs 1 Fremdenpolizeigesetz - FPG, BGBl. I 100/2005 idgF ein unbefristetes Aufenthaltsverbot verhängt. Ein Durchsetzungsaufschub wurde ihr gemäß § 86 Abs 3 FPG im Ausmaß von einem Monat erteilt. Begründend wird ausgeführt, die Berufungswerberin sei bulgarische Staatsbürgerin und sei ihr mit Gültigkeit vom 5.10.2004 bis 5.10.2005 eine quotenfreie Einreisebewilligung erteilt worden. Zur Erla... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 2.2.2006 wurde über den Rechtsmittelwerber unter Berufung auf § 60 Abs 1 iVm § 60 Abs 2 Z 8 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt. Begründend wird ausgeführt, dass der Berufungswerber ? er ist bulgarischer Staatsangehöriger - am 31.1.2006 von Beamten des Hauptzollamtes Wien im Zuge einer Kontrolle auf der Baustelle in Wien, T-gasse, dabei betreten worden sei, wie er ohne die erforderliche ... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl *** und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden und mazedonischer Staatsangehöriger zu sein. Er verfügt derzeit über keinen Reisepass oder ein sonstiges Reisedokument. Ob (noch) ein für ihn ausgestellter Reisepass existiert, und wo sich dieser allenfalls befindet, konnte in der Kürze der Entscheidungsfrist des Haftprüfungsverfahrens nicht... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See erließ mit dem angefochtenen Bescheid gegen den Berufungswerber ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot. Gleichzeitig schloss sie die aufschiebende Wirkung einer Berufung aus. In seiner rechtzeitig eingebrachten Berufung bestätigte der Berufungswerber, dass er am 10 05 2005 einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht hatte, wobei er auch zugestand, nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung gewesen zu sein, und ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See ist darin Recht zu geben, dass das Verursachen eines Verkehrsunfalles in alkoholisiertem Zustand und ohne im Besitz einer Lenkberechtigung zu sein, ein erhebliches Fehlverhalten darstellt. Es konnte jedoch aber auch festgestellt werden, dass der Berufungswerber sein Verhalten zu tiefst bereute und danach trachtet, den von ihm hervorgerufenen Schaden wieder gut zu machen. Außer dem vom Berufungswerber am 10 05 2005 gesetzten Fehlverhalt... mehr lesen...
Rechtssatz: Die erstinstanzliche Behörde geht bei der Erlassung des Aufenthaltsverbotes richtigerweise davon aus, dass dieses auf § 86 Abs 1 FPG zu stützen ist. Nach dieser Bestimmung ist allerdings der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen einen EWR-Bürger nur dann zulässig, wenn aufgrund seines persönlichen Verhaltens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist. Das persönliche Verhalten muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundint... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Eisenstadt erließ mit dem angefochtenen Bescheid ein unbefristetes Aufenthaltsverbot gegen den Berufungswerber nach den Bestimmungen des (zu dieser Zeit geltenden) Fremdengesetzes 1997 (FrG). Gleichzeitig schloss sie die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung aus und lehnte es ab, dem Berufungswerber einen Durchsetzungsaufschub zu erteilen. Zusammengefasst erachtete die erstinstanzliche Behörde die Erlassung des Aufenthaltsverbotes als geboten, weil d... mehr lesen...
Rechtssatz: Anders als zur Beurteilung der (sachlichen) Zuständigkeit der Berufungsbehörde war nach der hier relevanten Rechtslage (§ 91 Abs 1 FrG; wobei dies auch nach dem FPG so ist) für die örtliche Zuständigkeit zur Erlassung eines fremdenpolizeilichen Bescheides der Wohnsitz im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides maßgeblich (vgl VwGH v 15 12 2004, Zl 2001/18/0230 mwH). Im Fall der örtlichen Unzuständigkeit der erstinstanzlichen Behörde ist die Berufungsbehörde ver... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 1-1011080/FRB/06 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro. Er reiste erstmals im Jahr 1990 als Tourist nach Österreich ein und nahm in *** bei seiner Schwester Unterkunft. Anschließend arbeitete er als Dekorateur, Tankstellenangestellter, Chauffeur sowie Vorarbeiter bei verschiedenen Unternehmen. Etwa ein Jahr nach seiner erstmalige... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Entscheidung über einen Antrag auf ?sofortige Enthaftung, allenfalls unter Anwendung gelinderer Mittel gemäß §77 FPG? kommt dem Unabhängigen Verwaltungssenat eine Zuständigkeit nicht zu. Sollte der Unabhängige Verwaltungssenat im Falle einer noch andauernden Anhaltung gemäß §83 Abs4 FPG aussprechen, dass die weitere Anhaltung eines Fremden in Schubhaft nicht zulässig ist, so ist die Schubhaft durch Freilassung des Fremden gemäß §81 Abs1 Z2 FPG formlos aufzuheben. Diese ... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-115662-2006 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, ***zu heißen, am *** geboren worden sowie vietnamesischer Staatsangehöriger zu sein. Seine Identität und Staatsangehörigkeit stehen nicht fest. Er verfügt weder über einen Reisepass noch ein sonstiges Dokument zum Nachweis seiner Identität. Seinen Angaben zufolge reiste er ohne über Dokumente zu verfügen aus seinem... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See den Antrag der Berufungswerberin vom 14 07 2005 auf Aufhebung des gegen sie erlassenen Aufenthaltsverbotes gemäß (dem damals geltenden) § 44 FrG 1997 ab. In ihrer rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Berufungswerberin aus, vor ein paar Jahren versucht zu haben, aufgrund einer Zeitungsannonce Arbeit als Kellnerin zu bekommen. Im Zuge einer Kontrolle sei sie zu Unrecht festgenommen und wegen Verdachts d... mehr lesen...