Entscheidungsgründe: Der am 29.11.1920 geborenen Klägerin wurde mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 20.11.1995 ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 ab 1.1.1995 rechtskräftig zuerkannt. Am 25.4.1996 stellte die Klägerin einen Antrag auf Erhöhung dieses Pflegegeldes mit der
Begründung: , daß bei ihr nunmehr auch ein deutlicher Ausfall von Funktionen der oberen Extremitäten gegeben sei. Derzeit leidet die Klägerin an einem Zustand nach Schlaganfal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 6.7.1904 geborene und somit derzeit im 93. Lebensjahr stehende Klägerin bezieht das Pflegegeld der Stufe 3 und stellte am 13.11.1995 den Antrag auf Erhöhung desselben, welcher mit dem bekämpften Bescheid der beklagten Partei vom 8.1.1996 abgelehnt wurde. Mit ihrer Klage stellte die Klägerin das Begehren auf Erhöhung des Pflegegeldes. Das Erstgericht verurteilte die beklagte Partei zur Zahlung eines Pflegegeldes der Stufe 5 ab dem 1.11.1995 und tra... mehr lesen...
Norm: ASVG §31 Abs5 Z23BPGG §4EinstV allgRL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG allg
Rechtssatz: Die vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger erlassenen Richtlinien für die einheitliche Anwendung des BPGG nach § 31 Abs 5 Z 23 ASVG, veröffentlicht in SozSi 1994, 686 ff - Amtliche Verlautbarung Nr 120/1994, haben als generelle rechtsverbindliche Anordnung einer Verwaltung... mehr lesen...
Norm: ASVG §31 Abs5 Z23BPGG §4EinstV allgRL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG allg
Rechtssatz: Wenngleich sich die Richtlinien für die einheitliche Anwendung des BPGG auf die Versicherten bzw Pflegegeldbeansprucher als davon Betroffene auswirken mögen, so sind doch die genannten Personenkreise nicht Adressaten der Richtlinien; der Hauptverband hat keine generelle gesetzlich... mehr lesen...
Norm: BPGG §1KrntPGG §4SbgPGG §1EinstV allgSbgEinstV allg
Rechtssatz: Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe sichern. Was unter Pflegebedarf beziehungsweise Betreuung und Hilfe zu verstehen ist, wird zwar nicht im Gesetz, wohl aber in der Einstufungsverordnung definiert. Es muss sich hierbei um zumindest im weiteren Sinn lebenswichtige Verrichtungen nichtmedizinischer Art handeln. ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4JN §42 Abs1 AbZPO §240 Abs3 CIIdZPO §477 Abs1 Z6 A3ZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: Für die Zeit vor dem 1.7.1995 ist hinsichtlich des Differenzbetrages zwischen der Stufe 2 und einer höheren Stufe der Rechtsweg verschlossen ("Rechtswegsperre"). Insoweit handelt es sich um eine Prozessvoraussetzung, die gemäß § 42 Abs 1 JN in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft der Entscheidung von Amts wegen oder auf Antrag wahrzunehmen i... mehr lesen...
Norm: BPGG §4BPGG §25 Abs2
Rechtssatz: Durch Art I Z 2 der am 1.7.1995 in Kraft getretenen BPGG-Novelle BGBl 1995/131 wurde § 4 Abs 4 BPGG ersatzlos aufgehoben. Damit wurde die Klagemöglichkeit bei den Arbeitsgerichten und Sozialgerichten für alle Pflegegeldstufen zu einem früheren als dem zunächst vorgesehenen Zeitpunkt eingeführt. Gleichzeitig wurde allerdings in Art II Abs 1 der Novelle normiert, daß der Rechtsweg in bezug auf das Pflegegeld... mehr lesen...
Norm: BPGG §4EinstV §8oöEinstV §8oöPGG §4
Rechtssatz: Der Ausdruck "ohne weitere Prüfung" in § 8 in den Einstufungsverordnungen des Bundes wie auch des Landes Oberösterreich ist auf die vom Gesetzgeber (Verordnungsgeber) gewünschte Rechtsfolgenanordnung teleologisch zu reduzieren. Der Ausdruck "ohne weitere Prüfung" bezieht sich erkennbar zwar auf die Prüfung nach den §§ 1 und 2 EinstV, darf aber den dem Gesetz beziehungsweise der Verordnung in... mehr lesen...
Norm: BPGG §4BPGG §9
Rechtssatz: Ein Pflegebedarf besteht nur vorübergehend, wenn die ihn begründende körperliche Behinderung durch eine zumutbare Operation beendet werden kann. Entscheidungstexte 10 ObS 27/96 Entscheidungstext OGH 12.03.1996 10 ObS 27/96 Veröff: SZ 69/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: BPGG §4BPGG §9
Rechtssatz: Das Bundespflegegeldgesetz regelt den befristeten Zuspruch von Pflegegeld nicht ausdrücklich. Wenn aber im Zeitpunkt der Entscheidung beziehungsweise bei Schluß der Verhandlung erster Instanz das Ende des Pflegebedarfes zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits mit Sicherheit oder sehr hoher Wahrscheinlichkeit vorhergesagt werden kann, wie etwa auch bei Zuerkennung einer zeitlich begrenzten Pension nach §§ 256, 271 ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4EinstV §2
Rechtssatz: Schon in der zu § 105a ASVG ergangenen Grundsatzentscheidung SSV-NF 1/46 wurde ausgeführt, daß der Hilflosenzuschuß, wenn die Hilflosigkeit das im Abs 1 der zit Gesetzesstelle umschriebene Ausmaß erreicht hat, auch dann gebührt, wenn die Kosten der ständigen Wartung und Hilfe im konkreten Fall nur deshalb geringer sind als der (begehrte) Zuschuß, weil die Pflegeperson für die (an sich) notwendigen Dienstleistu... mehr lesen...
Norm: BPGG §4EinstV §2RL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG §13
Rechtssatz: Ein Hilfsbedarf für die Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung von Heizmaterial ist nur dann nicht anzunehmen, wenn dies keinen ins Gewicht fallenden Mehraufwand an Zeit und Mühe einer dritten Person erfordert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4EinstV §3
Rechtssatz: Dass der Anspruchswerber wegen seiner Behinderungen die notwendigen Verrichtungen nur umständlich und mit überdurchschnittlichem Zeitaufwand durchführen kann, rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Pflegebedarfes. Entscheidungstexte 10 ObS 108/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 10 ObS 108/94 10 ObS 43/... mehr lesen...
Norm: LPG §4LPG §11
Rechtssatz: Ausgangspunkt bei der Entscheidung über den Pachtzins ist der bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Pachtgegenstandes erzielbare Ertrag. Dieser ist zu ermitteln und sodann so zu verteilen, daß jedem Vertragsteil der Anteil zukommt, der dem Wert der beiderseitigen Leistungen entspricht. Entscheidungstexte 7 Ob 565/76 Entscheidungstext OGH 08.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §986 AABGB §986 C1LPG §3LPG §4LPG §11
Rechtssatz: Das Gericht hat in einem Verfahren nach dem LPG den Pachtzins immer in einer absoluten Höhe festzusetzen. Errechnet sich der vereinbarte Pachtzins aus einem Grundbetrag und einem Wertsicherungsbetrag, so ist der gesamte sich hieraus ergebende Zins der Entscheidung zu unterwerfen. Entscheidungstexte 7 Ob 565/76 Entscheidungs... mehr lesen...