Norm
BPGG §4Rechtssatz
Dass der Anspruchswerber wegen seiner Behinderungen die notwendigen Verrichtungen nur umständlich und mit überdurchschnittlichem Zeitaufwand durchführen kann, rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Pflegebedarfes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053115Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.06.2011