Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Amtes der burgenländischen Landesregierung vom 13. 3. 1995 war dem am 3. 7. 1946 geborenen Kläger gemäß § 4 Abs 4 des burgenländischen Pflegegeldgesetzes ab 1. 9. 1993 ein Pflegegeld der Stufe 1 zuerkannt worden, weil laut amtsärztlichem Gutachten vom 28. 12. 1994 bei ihm ein Pflegebedarf von mehr als 50 Stunden monatlich angenommen wurde. Mit Bescheid des Amtes der burgenländischen Landesregierung vom 13. 3. 1995 war dem am 3. 7. 1946 gebo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 23.12.1995 geborene Kläger ist als blind zu bezeichnen. Beide Augen sind in fast konstanter Schielstellung nach rechts oben gerichtet. Das Auslösen einer Augenbewegung ist auch mit Licht nicht möglich; es kann nicht fixiert werden. Bei der Untersuchung auf die Sehschärfe kann bestenfalls das Vorhandensein einer Lichtreaktion festgestellt werden. Überdies leidet das Kind an einer Tetraspastik, einer Mikrocephalie, einer Hypoplasie und einem Anfallsleid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. 12. 1986 geborene Kläger bezog seit 1. 7. 1993 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 19. 9. 1994 (hinsichtlich der Stufe 2) sowie einer Mitteilung vom selben Tag (hinsichtlich der Stufe 5) ein Pflegegeld nach dem WPGG in Höhe der Stufe 5. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 1. 7. 1997 wurde der Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes abgewiesen und ausgesprochen, dass dem Kläger ab 1. 9. 1997 ein Pflegegeld der Stufe 4 von monatlich S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 8. 8. 1995 geborene Klägerin leidet an einem chronischen Nierenversagen infolge chronischer Nierenentzündung und einer durch das Nierenversagen bedingten chronischen Blutarmut. Diese Leiden machen eine ständige Peritonealdialyse notwendig, die nach entsprechender Einschulung von der Mutter der Klägerin ambulant durchgeführt wird. Dabei wird computergesteuert eine bestimmte Lösung, die von der Mutter mit dem Arzt abgesprochen werden muß, mittels Kathet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hinzuweisen ist (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hinzuweisen ist (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Der Revisi... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger wurde mit Bescheid vom 29. 7. 1995 Pflegegeld der Stufe 2 ab 1. 3. 1995 und mit Mitteilung vom 4. 9. 1995 der Differenzbetrag zwischen dem Pflegegeld der Stufe 2 und dem Pflegegeld der Stufe 6 gewährt. Mit Bescheid vom 14. 11. 1997 wurde das gewährte Pflegegeld der Stufe 6 herabgesetzt und ab 1. 1. 1998 Pflegegeld der Stufe 5 gewährt. Dagegen richtet sich die vorliegende Klage mit dem sinngemäßen Begehren, die beklagte Partei zu verpflichten, dem Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Es sei nur angemerkt, daß Mängel erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg gerügt werd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 6. 4. 1955 geborene Klägerin erlitt am 6. 1. 1995, also im Alter von 40 Jahren, einen Schlaganfall. Sie hat Lähmungserscheinungen an allen vier Extremitäten, Sprech- und Schluckstörungen und kann weder das Bett selbständig verlassen noch ihre Körperposition eigenmächtig ändern und sich auch nicht mit einem Rollstuhl selbständig fortbewegen. Es besteht aber ein geringer Grad an Restmotorik, die allerdings wegen der raschen Muskelermüdung immer nur für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 9. 6. 1917 geborene Klägerin befindet sich seit 29. 4. 1997 im Alten- und Pflegeheim M***** in I*****. Sie leidet insbesondere an Diabetes-mellitus Typ II (oral medikamentös eingestellt), arterieller Hypertonie, Verdacht auf frontale Gangstörung, vaskulärer Encephalopathie, Schwindelneigung sowie kompletter Harn- und fallweiser Stuhlinkontinenz (Durchfallneigung). Ihr monatlicher Gesamtbedarf an Betreuung und Hilfe beträgt jedenfalls 153 Stunden. Sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht gab dem von der ursprünglichen Klägerin Gertrude F***** erhobenen Klagebegehren statt und erkannte die Beklagte schuldig, ihr ab 1. 1. 1996 Pflegegeld der Stufe 6 im gesetzlichen Ausmaß zu zahlen. Es stellte fest, daß sie sich seit 15. 12. 1995 in einem Pflegeheim befinde, noch allein essen könne, jedoch zum Essen angehalten werden müsse. Sie bedürfe der ständigen Hilfe und Beaufsichtigung, eine Rufbereitschaft sei nicht ausreichend. Sie habe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Wiedergabe des Parteivorbringens und der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen kann sich auf das beschränken, was zum Verständnis der Rechtsausführungen des Revisionsgerichtes erforderlich ist (§ 510 Abs 3 Satz 1 ZPO). Die Wiedergabe des Parteivorbringens und der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen kann sich auf das beschränken, was zum Verständnis der Rechtsausführungen des Revisionsgerichtes erforderlich ist (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 1 ZPO). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 14.3.1956 geborene Kläger leidet an einem Zustand nach Virusenzephalitis im 3. Lebensmonat mit Imbezillität. Er ist örtlich und zeitlich desorientiert und nicht in der Lage, verbal zu kommunizieren. Er geht breitbeinig-ataktisch und hält die Arme in spastischer Beugestellung. Er weist dyskinetische, parkinsonhafte Bewegungsstörungen und Gleichgewichtsstörungen auf, gelegentlich kommt es zu Bewegungsstürmen. Es besteht eine chronische Obstipation. Da d... mehr lesen...
Norm: EinstV §1EinstV §3EinstV §5EinstV §6BPGG §4
Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen dem anzurechnenden Pflegeaufwand und den nicht im Rahmen des Bundespflegegeldgesetz zu ersetzenden medizinischen Behandlungen ist so vorzunehmen, dass ein Pflegeaufwand jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die ein nicht behinderter Mensch gewöhnlich selbst vornimmt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Wenn die Revision unter diesem Rechtsmittelgrund die Unvollständigkeit der Feststellungen rügt, macht sie einen Aspekt der rechtlichen Beurteilung geltend (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 5 zu § 503). Soweit sie beanstandet, die kaum mehr vorhandene Gehfähigkeit der Kläger... mehr lesen...
Begründung: Die am 4.4.1991 geborene Klägerin erlitt am 18.11.1994 bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen insbesondere eine schwere Schädel- und Hirnverletzung. Das Kind ist seit diesem Unfall teilweise gelähmt und schwerst behindert. Im Jänner 1996 ist zudem eine fokale Epilepsie aufgetreten. Das Kind ist wach und gut orientiert; es zeigt sich bei ihm eine deutliche Hemiparese rechts, wechselnd arm-, jedoch eher beinbetont. Es weist einen Schädeldachdefekt ohne Irritatio... mehr lesen...
Norm: BPGG §1BPGG §4EinstV §1EinstV §2WrEinstV §1WrEinstV §2WrEinstV §4WPGG §1Tir PBV §4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4 WrEinstV (§ 4 EinstV) mit der Anordnung der "Gleichsetzung" zeigt, daß zwischen Anleitung und Beaufsichtigung auf der einen Seite und Betreuung und Hilfe auf der anderen Seite grundsätzlich ein qualitativer Unterschied besteht. Die Vermeidung der Selbstgefährdung an sich stellt eine "Eigenleistung" jedes - auch behinderten... mehr lesen...
Norm: EinstV §1EinstV §2EinstV §4EinstV nF §4 Abs1WrEinstV §1WrEinstV §2WrEinstV §4TirPGG §4
Rechtssatz: § 4 WrEinstV (§ 4 EinstV) ist für die Berücksichtigung des Aufwandes für die Beaufsichtigung bei der Vornahme der in den §§ 1 und 2 WrEinstV (§§ 1 und 2 EinstV) genannten Verrichtungen erforderlich, weil die letztgenannten Bestimmungen nur Werte für den Betreuungs- und Hilfsbedarf bei tatsächlicher Verrichtung der Tätigkeit durch eine vom Pf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5.3.1973 geborene Kläger ist seit seiner Geburt geistig behindert (Mongolismus, Down-Syndrom). Er befindet sich bei Jugend am Werk zur Therapie und lebt im elterlichen Haushalt. Der Kläger ist in der Lage, allein zu essen, zu trinken und die Toilette aufzusuchen und sich danach zu reinigen. Medikamente müssen ihm gereicht werden. Den Thermostat der Zentralheizung in der elterlichen Wohnung kann er nicht einstellen. Der Kläger ist situativ gut orient... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22.8.1991 geborene Kläger bezieht sei 1.8.1994 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 31.1.1995 (hinsichtlich der Stufe 2) sowie einer Mitteilung vom selben Tag (hinsichtlich der Stufe 3) ein Pflegegeld nach dem WPGG in Höhe der Stufe 3. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 29.1.1996 wurde der Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes ab 1.9.1995 abgewiesen und ausgesprochen, daß dem Kläger ab 1.9.1995 ein Pflegegeld der Stufe 3 von monatlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 15.2.1987 geborene Klägerin leidet an einer angeborenen praktischen Taubheit beidseits. Aufgrund fehlender Sprach- und Hörleistungen trotz intensiven Trainings im Sonderkindergarten und trotz Versuchen mit entsprechenden Hörgeräten wurde sie am 3.5.1993 einer Cochlearimplantationsoperation links unterzogen. Postoperativ ist ein entsprechendes Sprach- und Hörtraining unbedingt erforderlich und wurde in diesem speziellen Fall auch im vollen Umfang ausge... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des damaligen Bundesrechenamtes vom 3.4.1996 wurde ausgesprochen, daß dem Kläger ab 1.12.1995 ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 4 von monatlich S 8.535,-- anstelle des bisherigen Pflegegeldes in Höhe der Stufe 3 gebührt. Das Erstgericht gab dem dagegen erhobenen Klagebegehren statt und erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger ab 1.12.1995 das Pflegegeld der Stufe 7 zu gewähren. Es stellte fest, daß der am 17.4.1938 geborene Kläger seit seinem 9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der am 15.9.1987 geborenen Klägerin liegt eine angeborene hochgradige, an Taubheit grenzende sensoneurale Schwerhörigkeit beiderseits vor. Nach Hörgeräteversorgung beiderseits ohne nennenswerte Sprachperzeption erfolgte im April 1993 eine Cochlearimplantation rechts. Ein Cochlearimplantat vermittelt elektrische Reizimpulse, die verwertet werden müssen. Hiezu ist ein intensives Training notwendig, welches bewirkt, daß das Kind auch sprechen lernt. Bei der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25.1.1943 geborenen Klägerin wurde mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 14.11.1995 ab 1.7.1995 ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 2 von S 3.688,- monatlich zuerkannt. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt die Klägerin ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 5: Ihr Pflegebedarf liege über 180 Stunden im Monat, sie sei halbseitig gelähmt und auch sprachgestört. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehre... mehr lesen...
Begründung: Der am 23.2.1912 geborene Kläger leidet an langjähriger Zuckerkrankheit mit daraus resultierender Unterschenkelamputation links im Jahre 1985. Da es ihm nicht möglich ist, mit einer Prothese zu gehen, ist er auf den Rollstuhl angewiesen. Die oberen Extremitäten zeigen keine Einschränkungen, sodaß der Kläger in der Lage ist, sich im Rollstuhl innerhalb und außerhalb des Hauses fortzubewegen. Überdies besteht eine Stuhl- und Harninkontinenz. Es ist (nunmehr im Verfahre... mehr lesen...
Begründung: Der am 24.4.1952 geborene Kläger, der seit 1.9.1995 eine Invaliditätspension von der beklagten Partei bezieht, leidet an einer Athrophie der Sehnerven beider Augen. Das rechte Auge weist eine Sehschärfe von 0,1 und das linke Auge eine solche von 0,15 auf, wobei die Gesichtsfeldaußengrenzen fransig, konzentrisch auf ca 30o bis 40o nasal und 40o bis 50o temporal eingeschränkt sind; das zentrale Gesichtsfeld konnte "aufgrund der hohen Anzahl an falsch negativen Antworte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 18.1.1916 geborene Klägerin lebt im Familienverband in einem städtischen Einfamilienhaus, das mit modernen Sanitäranlagen ausgestattet ist und über Zentralheizung und eine elektrische Kochstelle verfügt. Die erforderliche Pflege wird von den Töchtern und der Schwiegertochter erbracht. Bei der Klägerin besteht ein Zustand nach Unterschenkelamputation links bei arterieller Durchblutungsstörung und diabetischer Angiopathie infolge eines langjährigen insu... mehr lesen...