RS OGH 1999/1/8 1R189/98v

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Veröffentlicht am 08.01.1999
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Norm

NÖ GVG §2 Abs1
GBG §94 Eine Schenkung auf den Todesfall, die unter der Bedingung des Überlebens des Geschenknehmers abgeschlossen wird, ist im Lichte des NÖ GVG jedenfalls ein Rechtsgeschäft unter Lebenden. Die Frage, ob das Rechtsgeschäft unter Lebenden eine Rechtslage vergleichbar einer solchen von Todes wegen schafft, kann nur auf die Frage einer allenfalls positiven grundverkehrsbehördlichen Erledigung Einfluß haben, ändert aber nichts daran, daß dieser Vorgang dem sachlichen Geltungsbereich des NÖ GVG unterfällt.

Rechtssatz

535JJT/19990108/LG&&129/&&1&&R&&189/98V&&&&/000

RS U LG Krems/Donau 1999/01/08 1 R 189/98v

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00129:1999:RKR0000014

Dokumentnummer

JJR_19990108_LG00129_00100R00189_98V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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