Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist die Erblasserin Leopoldine Wenighofer als grundbücherliche Eigentümerin eingetragen. Die Antragstellerin (= Verlassenschaft nach Leopoldine W*****) begehrte unter Vorlage der Amtsbestätigung gemäß § 172 AußStrG vom 19. 7. 2007 die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist die Erblasserin Leopoldine Wenighofer als grundbücherliche Eige... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist der Erblasser Josef K*****, geboren *****, als grundbücherlicher Eigentümer eingetragen. Der Antragsteller (= Ruhender Nachlass nach Josef K*****, geboren *****) begehrte unter Vorlage der vom öffentlichen Notar als Gerichtskommissär Dr. Dieter N***** ausgestellten Amtsbestätigung gemäß § 172 AußStrG vom 26. 7. 2007 die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Der Antragst... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, welche aus den Grundstücken 521/5, 521/6, 521/27 und 521/30 besteht. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Liegenschaftseigentümer, ihm die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Grundstücke 521/5 und 525/6 zu bewilligen. Beide Vorinstanzen wiesen das Grundbuchsgesuch zur Gänze ab. Gemäß § 94 Abs 1 GBG habe das Grundbuchsgericht ein Ansuchen und dessen Beilagen einer gena... mehr lesen...
Begründung: Tahir P***** begehrte mit seiner als „Gesuch II im Rang nach Gesuch I" titulierten Grundbuchseingabe ua die Einverleibung seines Eigentumsrechtes im Range der Anmerkung für die beabsichtigte Veräußerung TZ 894/06 sowie gemäß § 57 GBG die Löschung der Anmerkung der Zwangsverwaltung zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung des Matthäus R***** C-LNR 11 a. Tahir P***** begehrte mit seiner als „Gesuch römisch II im Rang nach Gesuch I" titulierten Grundbuchseingabe ua... mehr lesen...
Norm: EO §103EO §104 Abs1EO §129 Abs4GBG §54
Rechtssatz: § 103 Abs 2 EO bezieht sich nur auf die Einheitlichkeit des Verwertungsverfahrens. Keinesfalls kann darin die Normierung einer Änderung der bücherlichen Rangordnung des zeitlich und daher in der bücherlichen Rangordnung nachfolgenden betreibenden Gläubigers erblickt werden. Der Beitritt weiterer Gläubiger zu einer Zwangsverwaltung schafft eigene Befriedigungsrechte im Rang der jeweiligen... mehr lesen...
Begründung: Dem am 22. 12. 2002 verstorbenen Rüdiger ***** H*****, geboren am 25. 12. 1939 ist das Hälfteeigentum an der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bücherlich zugeschrieben. Wohnungseigentum ist auf dieser Liegenschaft nicht begründet. Beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz wurde zu 16 A 11/03g das Verlassenschaftsverfahren geführt. Mit Einantwortungsurkunde vom 4. 4. 2003, rechtskräftig seit 4. 6. 2003, wurde der Nachlass nach Rüdiger ***** H***** auf Grund des Gesetz... mehr lesen...
Begründung: Rudolf F*****, ist grundbücherlicher Eigentümer des 1/3-Anteiles BLNR 2 der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Auf diesem Anteil ist in CLNR 1a ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten gemäß Punkt III des Übergabsvertrages vom 23. 9. 1991 für Theresia U***** und Apollonia F***** einverleibt. Rudolf F*****, ist grundbücherlicher Eigentümer des 1/3-Anteiles BLNR 2 der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Auf diesem Anteil ist in CLNR 1a ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerun... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene Johann H***** ist grundbücherlicher Eigentümer von 651/10000 mit Wohnungseigentum an W 11 verbundenen Anteilen der Liegenschaft EZ ***** (B-LNR 19). Am 5. 2. 1999 stellte er der R***** reg. GenmbH folgende notariell beglaubigte "Vollmacht zur Veräußerung von Liegenschaften" aus: "Johann H***** ... ist Eigentümer der ... Liegenschaft ... Der Genannte bevollmächtigt und ermächtigt nunmehr für sich und seine Rechtsnachfolger die R***** reg. GenmbH, im ... mehr lesen...
Norm: GBG §53GBG §54UHG §1 Abs1 Z2 litfUHG §12
Rechtssatz: Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung eines Superädifikats zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 284/01b Entscheidungstext OGH 11.12.2001 5 Ob 284/01b Veröff: SZ 74/196 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116024 ... mehr lesen...
Begründung: Mit einem beglaubigt unterfertigten Gesuch begehrte die Antragstellerin die Bewilligung der Anmerkung der Rangordnung bis zu dem vom Erstgericht festzusetzenden Zeitpunkt für die bis zu einem Höchstbetrag von S 450,000.000,-- beabsichtigte Verpfändung des angeblich ihr gehörigen Superädifikats, nämlich eines Einrichtungshauses, das auf den jeweils der S***** Leasing GesmbH zur Gänze gehörigen Liegenschaften EZ ***** Grundbuch ***** errichtet wurde, durch Einreihung dies... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist auf Grund eines Kaufvertrages vom 6. 6. 2000 im Rang 1664/1997 als Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** vorgemerkt; einverleibt ist das Eigentumsrecht noch für Stefan W*****. Am 21. 3. 2001 beantragte die vorgemerkte Eigentümerin mit beglaubigt unterfertigtem Gesuch die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung. Beide Vorinstanzen wiesen dieses Eintragungsgesuch mit der
Begründung: ab, dass gemäß § 53 Abs 1 GBG nur der ... mehr lesen...
Norm: GBG §49GBG §53GBG §54
Rechtssatz: § 53 Abs 1 GBG eröffnet dem Eigentümer der Liegenschaft die Möglichkeit einer Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, ohne zwischen dem einverleibten und bloß vorgemerkten Eigentümer zu unterscheiden. Letzterer erwirbt das Eigentumsrecht unter der Bedingung der späteren Rechtfertigung seiner Eintragung (§ 40 GBG), wobei die Rechtfertigung ex tunc wirkt. § 49 Abs 1 GBG ermöglicht alle... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1998 im Rang 1664/1997 vorgemerkte Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****; einverleibt ist das Eigentumsrecht noch für die T***** Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Am 28. 2. 2001 beantragte die vorgemerkte Eigentümerin mit beglaubigt unterfertigtem Gesuch die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung und die Zustellung der einzigen Beschlussausfertigung an Rechtsanwalt Dr. Alois E*****. Beide Vorinstanzen wiesen... mehr lesen...
Norm: GBG §54
Rechtssatz: Gemäß § 54 GBG darf von einem solchen Beschluss nur eine einzige Ausfertigung erteilt werden; diese ist, was § 56 Abs 1 GBG nochmals wiederholt und deshalb ausdrücklich die Vorlage der (einzigen) Beschlussausfertigung verlangt, mit der Bestätigung der vollzogenen Anmerkung zu versehen. Damit sollte sichergestellt werden, dass nur derjenige den angemerkten Rang ausnützen kann, der sich im körperlichen Besitz der Beschlu... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge: klagende Partei) erwarb mit Kaufvertrag vom 29. 9. 1998 die Liegenschaft EZ *****, KG ***** S***** von der R***** GesmbH als Verkäuferin. Der Kaufschilling von 22,000.000 S wurde vereinbarungsgemäß auf ein als Treuhandkonto bezeichneten Konto des Treuhänders Rechtsanwalt Dr. Wolfgang J*****, in dessen Händen sich auch eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit Rechtswirksamkeit bis 24. 9. 1999, TZ *****, b... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer beglaubigten Kopie des Kaufvertrages, den die Antragstellerin am 29. September 1998 mit der Rechtsmittelwerberin abgeschlossen hat, sowie einer ebenfalls beglaubigten Kopie des zu TZ 2608/1998 ergangenen, bis 24. September 1999 befristeten Rangordnungsbeschlusses für die beabsichtigte Veräußerung und weiterer hier nicht interessierender Urkunden begehrte die Antragstellerin am 9. August 1999 die "Anmerkung des Gesuches um Einverleibung ihres Eige... mehr lesen...
Begründung: Die spätere Erblasserin schenkte mit dem in Notariatsaktsform errichteten Vertrag vom 30. Dezember 1991 dem statutengemäß durch dessen Präsidenten und dessen Kassier vertretenen klagenden und gefährdeten Verein (im folgenden nur klagende Partei) ihre Liegenschaft in Gersthof auf den Todesfall. Der Notar schloß dem Notariatsakt keine Beilagen über die Vertretungsbefugnis der beiden organschaftlichen Vertreter der klagenden Partei an. Nach dem Tod der Erblasserin erwirkt... mehr lesen...
Norm: GBG §53GBG §54GBG §57aGBG §122 A
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Anmerkung der Rangordnung zu Unrecht abgewiesen, so kann das Rechtsmittelgericht dem Antrag nicht selbst stattgeben, weil nur eine Ausfertigung des Rangordnungsbeschlusses erlassen werden darf. Das Rechtsmittelgericht hat in einem solchen Fall unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses einen Auftrag zur Beschlussfassung im Sinne der Stattgebung des Antrages zu erteilen. ... mehr lesen...
Norm: GBG §29GBG §53 Abs1GBG §54
Rechtssatz: Der Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung schließt die Anführung des Namens des Begünstigten und des Rechtsgrundes der Schuld nicht aus. Da er die
Begründung: der Rangordnung für jede beliebige Verpfändung zuläßt, ist nicht einzusehen, warum die Anmerkung der Rangordnung nicht für eine durch die Person des Gläubigers oder durch den Rechtsgrund der zu sichernden Forderung präzisierte beabsichtigte Verpfän... mehr lesen...
Norm: GBG §29GBG §53 Abs1GBG §54
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken, die Anmerkung der Rangordnung zugunsten eines bestimmten Gläubigers als Minus gegenüber einer nicht in derartiger Weise beschränkt begehrten Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung als zulässig anzusehen. Dieselben Erwägungen gelten auch für die Anführung des Rechtsgrundes der Schuld im Ranganmerkungsbeschluß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der damalige Eigentümer der Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** KG *****, EZ ***** und EZ ***** KG ***** und EZ ***** KG ***** verlangte am 2. Mai 1991 die bücherliche Anmerkung für die beabsichtigte Veräußerung und beantragte, die einzige Ausfertigung des Beschlusses, mit dem das Gesuch bewilligt wird, an Dr. Wolfgang M*****, Rechtsanwalt in 5020 Salzburg, ***** als Schriftenempfänger zuzustellen. Das Erstgericht bewilligte das Gesuch zu TZ 1522/91 am 2. Mai 1991, sp... mehr lesen...
Norm: GBG §54
Rechtssatz: Die abhanden gekommene Ausfertigung kann nicht durch eine Zweitausfertigung ersetzt werden, sobald das Original der Ausfertigung nicht mehr der Verfügung des Grundbuchsgerichtes unterworfen ist. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die erteilte Ausfertigung noch bei der Zustellabteilung, auf dem Postwege oder etwa infolge bei der Zustellung unterlaufener Fehler nicht in die richtigen Hände gelangt ist, weil sonst ein ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank nimmt die Beklagte als Bürgin und Pfandschuldnerin für der A***** in Graz, gewährte Darlehen in Anspruch. Sie begehrte, die Beklagte, die Geschäftsführerin und Gesellschafterin (zu 98 %) der genannten Gesellschaft gewesen sei, schuldig zu erkennen, daß sie 1.) zur Besicherung dieser Darlehen in die Einverleibung des Pfandrechtes a) bis zum Höchstbetrag von S 2,500.000,-- und b) bis zum Höchstbetrag von S 4,900.000,-- sowie für eine Nebengebührenka... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei, im folgenden Beklagter, und Margrit K***** sind je zur Hälfte Miteigentümer unter anderem der Liegenschaften EZ 17 Grundbuch ***** des Bezirksgerichtes ***** und EZ 88 Grundbuch ***** des Bezirksgerichtes *****. Zum Gutsbestand der ersteren gehören die Grundstücke 11 Alpe, 12 Wald, 13 Alpe, 14 Alpe, 15/1 Alpe, 15/2 Sonstige (Unproduktiv), 16 Wald, 17 Wald, 19 Wald, 20 Wald, 21 Alpe, 22 Wald, 23 Wald, 24 Wald, 25 Wald, 26 Wa... mehr lesen...
Norm: GBG §54
Rechtssatz: Die einzige Ausfertigung eines Rangordnungsbescheides kann über Antrag des ansuchenden Eigentümers auch einer anderen Person als ihm zugestellt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 505/91 Entscheidungstext OGH 16.01.1991 1 Ob 505/91 6 Ob 306/99i Entscheidungstext OGH 24.02.2000 6 Ob 306/99i Vgl; Beisa... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 4. Juni 1985 geschieden; dieses Urteil ist lediglich in seinem Ausspruch über das Verschulden noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Der Ehe entstammen die beiden mj. Söhne Sascha und Oliver. Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen befand sich die Ehewohnung in Klosterneuburg, In der Gugl 9. Das Alleineigentum an der dortigen Liegenschaft EZ 3106 KG Klosterneuburg samt Einfamil... mehr lesen...
Begründung: Am 21.10.1974 ist Ing. Ernst K***, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Firma "A*** I***-W*** ING. K*** KG" ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Zu seinen Erben waren nach dem Gesetz zu 1/4 die Witwe Katharina K*** und zu je 3/8 die Kinder Horst Ernst K*** und Christel Ingrid E*** geb. K*** berufen. Diese Gesetzeserben haben am 6.12.1974 die unbedingte Erbserklärung abgegeben und vorgebracht: "Die Erben haben noch nicht vereinbart, ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekurses ist nur noch die Abweisung des aus dem
Spruch: ersichtlichen Antrages der Klägerin durch das Rekursgericht. Das Erstgericht hatte diesem Antrag der Klägerin ebenso wie dem Antrag stattgegeben, dem Beklagten zu verbieten, diese Liegenschaft zu belasten oder zu veräußern. Es nahm als bescheinigt an, daß der Beklagte bzw. dessen Vertreter in der mündlichen Berufungsverhandlung über die Ehescheidungsklage erklärt hat, er werde die Liegenscha... mehr lesen...
Norm: ABGB §430 AABGB §1053GBG §54
Rechtssatz: Der Käufer einer Liegenschaft hat gegenüber dem Verkäufer den Anspruch auf Ausfolgung eines nachher vertragswidrig zugunsten eines späteren Käufers vom Verkäufer erwirkten Rangordnungsbeschlußes. Entscheidungstexte 1 Ob 410/60 Entscheidungstext OGH 15.03.1961 1 Ob 410/60 JBl 1961,595 6 Ob ... mehr lesen...