Begründung: Der Erstantragsteller war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****. Auf dieser Liegenschaft sollte eine Wohnanlage mit insgesamt 13 Wohnungseigentumsobjekten (12 Wohnungen und 1 Kellerlager) errichtet werden. Einige der Objekte wollte der Erstantragsteller behalten, die restlichen an Dritte verkaufen. In insgesamt acht "Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen" veräußerte er daher insgesamt 462/1000 Anteile der Liegenschaft an die weiteren Antragsteller bzw - in einem Fal... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist durch Ersitzung Eigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** des Grundbuchs *****. Auf beiden Liegenschaften ist die Dienstbarkeit der Weide für Fraktion A***** der Stadt B***** auf Grund der Ersitzung (dies ergibt sich aus der Grundbuchseintragung aus dem Jahr 1928) seit 1928 einverleibt. Die Antragstellerin begehrt nun auf Grund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt B***** vom 6. 7. 2000 Punkt 15 die Bewilligung der Einverleibung de... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar nachträglich den Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 28. 9. 2000 für zulässig erklärt, weil es meinte, im Rechtsmittel des Dr. Herbert J***** würden Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung iSd § 14 Abs 1 AußStrG angesprochen, doch liegen die Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Die Entscheidung des Rekursgerichtes, wonach eine Berichtigung des zu 3 Nc 33/96-2 (TZ 1283/96) des Bezirksgerichtes Schla... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig erachtet, weil eine oberstgerichtliche Judikatur zur Frage, ob die Löschung einer grundbuchswidrigen Eintragung im Sinne des § 130 GBG (hier: Einverleibung eines Wiederkaufsrechts auch für de... mehr lesen...
Begründung: Die vom vorliegenden Revisionsrekurs allein noch betroffene Liegenschaft EZ 172 GB ***** steht im ideellen Miteigentum der erstbis 20. beklagten Parteien, wobei mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen (laut offenem Grundbuch insgesamt 1858/2183 Anteile) Wohnungseigentum an bestimmten Einheiten jeweils untrennbar verbunden ist. Darüber hinaus bestehen noch drei weitere Mit- und Wohnungseigentümer (B-LNr 9, 39 und 40 des offenen Grundbuchs), die zusammen 325/2183 Antei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Nach Auffassung des Rekursgerichtes w... mehr lesen...
Begründung: In dem von der Agrarbezirksbehörde Linz durchgeführten landwirtschaftlichen Siedlungsverfahren (zum Zweck der Aufstockung eines bestehenden, von den Eigentümern selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebes mit Grundstücken) einigten sich die Parteien Hermine Z*****, geboren *****, vertreten durch ihre Bevollmächtigten Gerhard E***** und Manfred Ü***** sowie die Ehegatten Manfred und Renate F***** in der Verhandlung am 12. 4. 1999 auf den Übergang des Eigent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IEO §65 EEO §237GBG §122 CGBG §136
Rechtssatz: Der Eigentümer hat grundsätzlich das Recht, sich gegen unzulässige Eintragungen auf der ihm zugeschriebenen Grundbuchseinlage zur Wehr zu setzen (hier gegen die Löschung von Lasten gemäß § 237 EO). Entscheidungstexte 3 Ob 96/99k Entscheidungstext OGH 14.07.1999 3 Ob 96/99k 3 Ob... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Zwangsversteigerungsverfahren gemäß § 119 KO wurde eine Liegenschaft des Verpflichteten einer Bank zugeschlagen, für welche zu CLNR 9a ein Pfandrecht einverleibt war, welchem ebenso wie dem Pfandrecht einer weiteren Bank der Vorrang vor dem in CLNR 5a eingetragenen Wohnungsrecht der Maria G***** und deren in CLNR 6a eingetragener Ausgedingen eingeräumt worden war. Nach den genehmigten Versteigerungsbedingungen, die in diesem Punkt von den vorgeschlag... mehr lesen...
Begründung: Im Lastenblatt der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** ist in CLNr 2a zu TZ 7708/1883, TZ 390/1899 für F*****M***** das Fischereirecht gemäß Punkt 3. bis 7., 9. des Kaufvertrages vom 21. 8. 1861 einverleibt. Am 28. 5. 1998 begehrte die Liegenschaftseigentümerin die Löschung der Dienstbarkeit des Fischereirechts mit folgender
Begründung: Das ursprünglich F***** M***** mit Kaufvertrag vom 21. 8. 1861 eingeräumte Fischereire... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im Grundbuchsverfahren ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Rekursgerichtes, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig, nicht gebunden (RZ 1992, 44/20 ua). Die Zurückweisung des Revisionsrekurses kann unter Inanspruchnahme der Begründungserleichterung des § 126 Abs 3 GBG so erfolgen, daß nur die Zurückweisungsgründe ausgeführt werden (vgl RPflSlgG 2547; RPflSlgG 2573 ua). Auch im Grundbuchsverfahren ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 15. 4. 1991, TZ 509/91, wurde antragsgemäß aufgrund der Bestellungsurkunde vom 17. 1. 1989 ein Höchstbetragspfandrecht von S 1,5 Millionen zugunsten der Gesamtrechtsvorgängerin der nunmehrigen Rechtsmittelwerberin ob der der A***** GmbH gehörigen Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** einverleibt. Am 25. 7. 1997 regte der im Konkurs über das Vermögen der Liegenschaftseigentümerin bestellte Masseverwalter die Einleitung des Verfahr... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung im Hinblick darauf als zulässig erachtet, daß noch keine Judikatur zur Frage vorliege, ob - wie im gegenständlichen Fall praktiziert - bei einer Berichtigung des Grundbuchs nach § 104 Abs 3 GBG auf die Einvernahme nachrangiger Buchberechtigter verzichtet werden kann, wenn diesen Personen aus der Berichtigung kein erkennbarer Rechtsnachteil droht bzw der Gutglaubensschutz des Grundbuchs n... mehr lesen...
Norm: GBG §136LiegTeilG §28
Rechtssatz: Für Personen, die zwar an der Ausübung des amtwegigen Verbücherungszwangs nach § 28 LiegTeilG interessiert sind, aber keinen Berichtigungsanspruch iSd § 136 GBG geltend machen können, kommt kein Rekursrecht in Betracht, wenn das Gericht die Einleitung eines Verfahrens nach § 28 LiegTeilG ablehnt oder ein solches Verfahren einstellt. Angefochten werden kann in einem Verfahren nach § 28 LiegTeilG überhaupt ... mehr lesen...
Norm: GBG §136LiegTeilG §28
Rechtssatz: Das in § 28 LiegTeilG vorgesehene Verfahren zur Herstellung der Grundbuchsordnung ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von Amts wegen einzuleiten und durchzuführen. Ein Antragsrecht und damit eine Beteiligtenstellung von Personen, die ein Interesse daran haben, daß das Grundbuch die Rechtslage richtig und vollständig wiedergibt, sieht diese Gesetzesbestimmung nicht vor. Die Fälle eines subje... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den amtswegig erlassenen Auftrag des Erstgerichters an die S***** AG, bei sonstiger Ordnungsstrafe in den eingangs angeführten bücherlichen Einlagen die Grundbuchsordnung herzustellen (konkret die Eintragung ihres Eigentums an den genannten Liegenschaften zu bewirken) über Rekurs der betroffenen Bank AG ersatzlos aufgehoben. Diese Entscheidung enthält den Ausspruch, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.... mehr lesen...
Norm: EO §350EO §382 Abs1 Z6 II6EO §384 Abs3GBG §21GBG §136
Rechtssatz: § 21 GBG ist auch in einem Exekutionsverfahren nach § 350 EO anzuwenden. Ist grundbücherliche Eigentümerin auf Grund einer Einzelrechtsnachfolge bereits eine andere als die im Titel genannte Person, muss der durch ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot nach § 382 Abs 1 Z 6 EO geschützte siegreiche Erstkäufer die Wiederherstellung des früheren Grundbuchstandes erreiche... mehr lesen...
Norm: GBG §136WEG 1975 §1
Rechtssatz: Die
Begründung: von Wohnungseigentum und die dabei erforderliche Zuordnung von Miteigentumsanteilen zu bestimmten Objekten stellt keine Berichtigung des Grundbuches nach § 136 GBG dar; daher auch keine Anmerkung, daß sich die einverleibten Pfandrechte auf die nunmehr berichtigten Anteile beziehen mögen. Entscheidungstexte 5 Ob 138/95 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: GBG §61 AGBG §136
Rechtssatz: Sieht das Gesetz im einzelnen Fall mehrere Rechtsbehelfe vor ("Konkurrenz"), dann hat die Partei das Recht, zwischen ihnen zu wählen oder sie auch gehäuft zu ergreifen. Dies gilt auch, wenn ein Berichtigungsantrag nach § 136 GBG und eine Löschungsklage nach §§ 61 ff GBG zur Wahl stehen. Entscheidungstexte 4 Ob 516/96 Entscheidungstext OGH 26.02.1... mehr lesen...
Norm: GBG §136TirGVG §2TirGVG §3 Abs1
Rechtssatz: Eine Berichtigung des Grundbuches nach § 136 GBG hat zur Voraussetzung, dass nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten ist. Daraus folgt, dass auch eine Einverleibung im Sinne des § 136 GBG eine Eintragung in das Grundbuch darstellt, die einen Rechtserwerb im Sinne des § 3 Abs 1 TirGVG 1983 zum Gegenstand hat. Damit darf auch eine solche Eintragung nur bei Vorliegen der in § 2... mehr lesen...
Norm: GBG §136
Rechtssatz: In den Fällen der übertragenden Umwandlung von Kapitalgesellschaften kann eine Berichtigung des Grundbuches nach § 136 GBG erfolgen (4 Ob 528/93). Entscheidungstexte 5 Ob 131/94 Entscheidungstext OGH 19.12.1995 5 Ob 131/94 5 Ob 105/03g Entscheidungstext OGH 26.08.2003 5 Ob 105/03g Vgl; Beisat... mehr lesen...
Norm: EO §10GBG §32 Abs1 litbGBG §136
Rechtssatz: Auch die erleichterten Eintragungsvoraussetzungen für eine Grundbuchsberichtigung im Sinne des § 136 GBG erlauben es jedoch nicht, sich ohne urkundlichen Nachweis der Zustimmung eines von der Eintragung betroffenen Buchberechtigten oder ein diese Zustimmung ersetzendes Urteil über bücherliche Rechtspositionen hinwegzusetzen (hier: durch die Einverleibung des Forderungsüberganges würde die bisher... mehr lesen...