Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Grundbuchsache des Antragstellers Franz G*****, geboren am *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Hackenbuchner, öffentlicher Notar in Salzburg, wegen Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 136 GBG, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin U***** AG, *****, vertreten durch Themmer, Toth & Partner, Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 136 GBG ob der Liegenschaft EZ 2566 GB *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Ant... mehr lesen...
Begründung: An die Antragstellerin wurden von ihrem Vater mit einem in Notariatsaktform errichteten Schenkungsvertrag insgesamt drei Darlehensforderungen samt den dafür jeweils zugunsten des Geschenkgebers einverleibten Pfandrechten C-LNR 10a, 11a, 12a abgetreten. Mit der Aufsandungserklärung erklärten die Vertragsparteien, die Einverleibung der Übertragung der unter C-LNR 10a, 11a, 12a eingetragenen Pfandrechte vom Geschenkgeber an die Antragstellerin als Geschenknehmerin zu bewill... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 703 KG ***** R***** mit dem Grundstück .268. Sie hat die Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 21. 12. 2006 erworben. Zuvor war dem Grundstück .268 ein Trennstück („Teilstück 1“) des mit Teilungsplan vom 2. 11. 2005 geteilten, der EZ 89 KG R***** inneliegenden, Grundstücks 693/2 zugeschrieben worden. Der nach Schluss des erstinstanzlichen Verfahrens verstorbene, ursprünglich beklagte Dr. W***** A***** (im Folgen... mehr lesen...
Begründung: Ob der EZ ***** GB 83020 Wörgl-Kufstein ist zu B-LNR 60 und 61 das mit Wohnungseigentum an Top 44 verbundene Eigentumsrecht für Petra und Helmut F***** einverleibt. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist ob diesen Anteilen zu C-LNR 120a zu Gunsten der Antragstellerin das Pfandrecht im Höchstbetrag von 97.500 EUR einverleibt. Unter Vorlage einer als „Berichtigungsurkunde" bezeichneten Erklärung vom 2. Mai 2008 begehrt die Antragstellerin, beim Pfandrecht C-LNR 120a die ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein eingetragenes Bestandrecht kann jedenfalls vor Ablauf der vertraglich festgelegten Bestandzeit gemäß § 136 GBG (nur) gelöscht werden, wenn die Auflösung des Bestandvertrags durch ein auf Räumung lautendes Urteil nachgewiesen wird. Der Tod des Bestandnehmers reicht für sich allein nicht zur Löschung des Bestandrechts im Grundbuch aus, weil es gemäß § 1116a ABGB zur Fortsetzung des eingetragenen Bestandverhältnisses kommt. Entscheidungstexte 5 Ob 258/08b Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095ABGB §1116aGBG §136MRG §14
Rechtssatz: Ein eingetragenes Bestandrecht kann jedenfalls vor Ablauf der vertraglich festgelegten Bestandzeit gemäß § 136 GBG (nur) gelöscht werden, wenn die Auflösung des Bestandvertrags durch ein auf Räumung lautendes Urteil nachgewiesen wird. Der Tod des Bestandnehmers reicht für sich allein nicht zur Löschung des Bestandrechts im Grundbuch aus, weil es gemäß § 1116a ABGB zur Fortsetzung des einget... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte im Sinn des § 136 Abs 1 GBG bei mehreren, näher bezeichneten, im Eigentum der E***** G***** V. F***** GmbH (FN *****) stehenden Liegenschaften die „Einverleibung des Eigentumsrechtes". Die Antragstellerin legte dazu den als Notariatsakt errichteten Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 20. 8. 2004, eine Amtsbestätigung des öffentlichen Notars Dr. Harald P***** vom 28. 1. 2005, einen beglaubigten Firmenbuchauszug (mit historischen Daten) vom ... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §32GBG §94 Abs1 Z3 DGBG §94 Abs1 Z4 EGBG §136 Abs1WEG 2002 §10 Abs3 idF WRN 2006WEG 2002 §10 Abs4 idF WRN 2006
Rechtssatz: Zur Änderung der Miteigentumsanteile nach § 10 Abs 4 Satz 1 bis 3 WEG 2002 (idF WRN 2006) bedarf es bei Nichtanwendbarkeit des § 136 GBG einer grundbuchsfähigen Urkunde, in der insbesondere einzelne Miteigentümer bestimmte Miteigentumsanteile an bestimmte andere Miteigentümer übertragen, entsprechende Aufsa... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind verbücherte Mit- und Wohnungseigentümer. Sie begehrten (ua) aufgrund des Nachtrags vom 7. 9. 2007 zum Wohnungseigentumsvertrag vom 19. 3. 2007, dass im Eigentumsblatt der Liegenschaft „das gemäß § 10 Abs 4 WEG 2002 (idF WRN 2006) berichtigte Eigentumsrecht für die (nachangeführten) Eigentümer zu den berichtigten Anteilen einverleibt (wird) ...". Folgend enthält der Antrag eine Liste der einzelnen Mit- und Wohnungseigentümer samt Angabe der B-LNR... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat der Beklagten ein Haus vermietet. Mit einer der Beklagten am 17. Dezember 2004 zugestellten Klage begehrte er rückständigen Mietzins von 173.869,06 EUR und die Räumung des Mietobjekts. Die Beklagte habe von Jänner bis November 2004 keinen Mietzins geleistet, weswegen er gemäß § 1118 ABGB die Auflösung des Mietvertrags erkläre. Während des Verfahrens brachte er ergänzend vor, dass die Beklagte den Mietzins auch weiterhin nicht leiste. Auf dieser Grundlage ... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ 222 Grundbuch ***** ist das Eigentumsrecht der V*****-Pensionskasse Aktiengesellschaft einverleibt sowie sub B-LNR 1b zu TZ 826/1952 die „Widmung für den Deckungsstock" und sub B-LNR 1f zu TZ 10069/1997 die „Zugehörigkeit zum Deckungsstock" angemerkt. Die Antragstellerin begehrte mit ihrem am 20. März 2006 beim Erstgericht eingelangten Grundbuchsgesuch aufgrund des Kaufvertrags vom 16. 12. 2004, der Erklärung über die Selbstberechnung der Grunderwe... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ 25 GB ***** ist ob 65/1120-Anteilen samt Wohnungseigentum an W 4 sub B-LNR 8, ob 6/1120-Anteilen samt Wohnungseigentum an Magazin sub B-LNR 23 und ob 118/1120-Anteilen samt Wohnungseigentum an Geschäftslokal 2 sub B-LNR 24 jeweils das Eigentumsrecht für die M*****gesellschaft m.b.H. & Co. KG. einverleibt. Die Antragstellerin begehrte ob den zuvor genannten Anteilen unter Vorlage einer Amtsbestätigung vom 3. April 2006 die Einverleibung des Eige... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 66 Grundbuch *****, bestehend aus der Bauparzelle 156. Dr. Karl Heinz M***** ist aufgrund des Kaufvertrages vom 28. 7. 1977 zu 5/1769-Anteilen grundbücherlicher Miteigentümer an der Liegenschaft EZ 1304 Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken Nr 598 und 154. Mit seinen Anteilen ist Wohnungseigentum an G 46 verbunden. Heidi Adelheid B***** und Wolfgang Alfred S***** sind aufgrund des Kaufvertrages vom 14. 2.... mehr lesen...
Norm: GBG §104 Abs3GBG §136
Rechtssatz: Es liegt kein Fall der Berichtigung nach § 104 Abs 3 GBG vor, wenn im Zug einer Berichtigung des Grundbuchs nach §136 GBG unter Abweichung vom Bewilligungsbeschluss beim Vollzug die richtige Eintragungsart gewählt wurde und daher das Grundbuch nunmehr die tatsächliche Rechtslage richtig wiedergibt. Entscheidungstexte 5 Ob 12/06k Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Unter C-LNR 7 war ein Pfandrecht im Betrag von S 2,928.295,11 samt 6 % Zinsen seit 1. 4. 1989 zuzüglich S 42.520 und S 14.190,70 Kosten zugunsten der B***** AG einverleibt. In der Aufsandungserklärung und Teillöschungserklärung vom 29. 3. 1995 wurde dieses Pfandrecht um S 776.304,14 auf den Forderungsbetrag von S 2,151.990,97 samt Nebengebühren eingeschränkt und der Übergang des Pfandrechtes von ... mehr lesen...
Begründung: Die Zweit- und Drittantragstellerin sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümerinnen der EZ ***** Grundbuch *****. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist unter C-LNR 4 a zu TZ 3105/1996 ein Pfandrecht zu Gunsten der Bank A***** AG im Höchstbetrag von S 3,750.000,-- (EUR 272.523,13) einverleibt. Gleichzeitig ist unter C-LNR 5 a zu TZ 3106/1996 ein Pfandrecht der B***** K***** S***** AG im Höchstbetrag von S 768.000,-- einverleibt. Zu C-LNR 4 b und 4 e sind jeweils Lösc... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ ***** und EZ *****, je Grundbuch ***** N*****, Bezirksgericht I*****, ist jeweils zu TZ 305/1961 die Einleitung des Regulierungsverfahrens angemerkt und zu TZ 5183/1964 ist jeweils auf Grund des Bescheids des Amts der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz vom 17. 11. 1961, IIIb1-1169/17, das Eigentumsrecht der Agrargemeinschaft N***** einverleibt. In diesem Bescheid des Amts der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz... mehr lesen...
Begründung: Die A. H***** & Co, eine Kommanditgesellschaft, ist als Alleineigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft im Grundbuch eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Antragstellerin, einziger Kommanditist (mit einer Vermögenseinlage von S 3,000.000) war zuletzt Dkfm. Wolfgang H*****. Mit Sacheinlagenvertrag vom 25. 9. 2003 brachte dieser den Kommanditanteil (einschließlich des zu diesem Kommanditanteil gehörenden Sonderbetriebsvermögens) an... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist unter C-LNr 2a aufgrund der Pfandurkunde vom 29. 9. 1981 das Pfandrecht im Höchstbetrag von S 2,000.000 zugunsten der Pfandgläubigerin P***** GmbH einverleibt. Im Spaltungsplan vom 17. 10. 2002 wurde durch Abspaltung von der bisherigen Pfandgläubigerin eine neue Kapitalgesellschaft mit dem Namen "P***** GmbH", das ist die Antragstellerin, mit Sitz in W***** gegründet. Unter Punkt II des Spaltungsplanes (Beschreibung des auf di... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften EZ *****, ***** und ***** jeweils Grundbuch ***** mit den Grundstücksadressen ***** bzw *****, ist die "Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken". Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrt die Antragstellerin die Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 136 Abs 1 GBG dahin, dass bei den bezeichneten Liegenschaften anstelle der "Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken" als Liegenschaftseigentümerin die "Russische Föd... mehr lesen...
Norm: GBG §136
Rechtssatz: Der eingeantwortete, aber noch nicht verbücherte Erbe hat das Recht, zur Vorbereitung eines Verkaufs der Liegenschaft nicht mehr bestehende Lasten gemäß § 136 GBG löschen zu lassen. Entscheidungstexte 5 Ob 222/03p Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 222/03p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §136GmbHG §96WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Eine Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG 2002 ist auch gegen eine in einem Verschmelzungsvorgang übernehmende Gesellschaft zulässig, selbst wenn grundbücherlich noch keine Berichtigung nach § 136 GBG durchgeführt wurde, wobei der Verschmelzungsvorgang durch eine Amtsbestätigung des Firmenbuchgerichts nachgewiesen werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage vom 26. 2. 2003 begehrt die Klägerin von der H***** & B***** gesellschaft mbH, ***** die Zahlung eines Betrages von EUR 5.152,87 an rückständigen Bewirtschaftungskosten für den Zeitraum 1. 10. 2002 bis 1. 2. 2003. Unter Vorlage eines Firmenbuchauszuges vom 27. 2. 2003 brachte die klagende Partei vor, die Beklagte sei gemäß § 5 WEG sowie aufgrund des Generalversammlungsbeschlusses vom 26. 3. 1997, wonach sie (FN 47745w) als übernehmende G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin B***** Aktiengesellschaft & Co, ***** vertreten durch Univ. Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittner, öffentlicher Notar in Hollabrunn, wegen Einverleibun... mehr lesen...
Begründung: Die mit dem am 1. 9. 1997 abgeschlossenen Zusammenlegungsverfahren Bad ***** befasste NÖ Agrarbezirksbehörde teilte dem Erstgericht am 3. 9. 2001 mit, dass wegen eines Fehlers im seinerzeit übermittelten Änderungsausweis zur Neuanlegung des Grundbuchs das Abfindungsgrundstück 5179 irrtümlich der im Eigentum der Anna E***** stehenden Einlage EZ 97 zugeschrieben wurde, obwohl es der Gemeinde Bad P***** übertragen und deren Einlage EZ 363 hätte zugeschrieben werden sollen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung, dass nicht jeder Fall einer mangelnden Übereinstimmung des Grundbuchs mit der wirklichen Rechtslage mit einer Grundbuchsberichtigung nach § 136 GBG gelöst werden kann. Eine solche Berichtigung kommt nur dann in Frage, wenn nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten ist, grundbücherlich aber noch nicht durchgeführt worden ist, die begehrte Eintragu... mehr lesen...
Begründung: Das gegenständliche Eintragungsbegehren stützt sich, wie dem vorgelegten Firmenbuchauszug entnommen werden kann, auf einen Verschmelzungsvorgang; demnach ist die S***** GmbH, die vormalige Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, von der Antragstellerin übernommen. Eine finanzamtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt vor. Das Erstgericht wies das Eintragungsbegehren ab, weil dem Gesuch weder der Verschmelzungsvertrag vom 27. 9. 2001 noch eine Genehmigung bzw Negativbe... mehr lesen...
Begründung: Die drei Liegenschaftseigentümer (und früheren Verpflichteten) stützen ihren - vom Erstgericht als Exekutionssache in einem (bereits eingestellten) Zwangsversteigerungsverfahren behandelten - Antrag auf Löschung eines auf den Anteilen der Erst- und Zweitantragsteller einverleibten Zwangspfandrechts darauf, es sei wegen amtswegiger Löschung der Pfandgläubigerin, einer GmbH, gemäß § 131 Abs 2 lit a GBG gegenstandslos. Diese Löschung der Pfandgläubigerin gemäß § 2 AmtsLG i... mehr lesen...
Norm: GBG §136WEG §24a Abs2
Rechtssatz: Zur Ausnützung des Rangs einer Anmerkung nach §24a Abs2 WEG, die für ein anderes als im Eintragungsgesuch bezeichnetes Wohnungseigentums-Objekt erwirkt wude, bedarf es einer vorherigen Grundbuchsberichtigung nach Maßgabe des §136 GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 83/02w Entscheidungstext OGH 14.05.2002 5 Ob 83/02w ... mehr lesen...