Norm: GBG §136
Rechtssatz: Die Anwendung des § 136 GBG setzt voraus, dass nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten und grundbücherlich noch nicht durchgeführt ist. Eine Änderung der Rechtsprechung stellt keine derartige Rechtsänderung dar. Entscheidungstexte 5 Ob 109/69 Entscheidungstext OGH 23.04.1969 5 Ob 109/69 Veröff: EvBl 1969/348 S 522 ... mehr lesen...
Norm: GBG §104GBG §130 ffGBG §136LiegTeilG §15 ffZPO §430
Rechtssatz: Für die Berichtigung der unrichtig angeordneten Verbücherung eines Anmeldungsbogens sind die Bestimmungen des GBG (§§ 104, 130 ff) maßgebend. Entscheidungstexte 5 Ob 19/69 Entscheidungstext OGH 12.02.1969 5 Ob 19/69 Veröff: EvBl 1969/270 S 400 5 Ob 129/01h ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt Räumung der von den Beklagten im Hause Wien, H.-Straße 417, benützten Wohnung, weil diese ohne Rechtstitel benützt wurde. Die Beklagten wendeten ein ihnen vom Voreigentümer des Hauses eingeräumtes Wohnungsrecht ein, von dem die klagende Partei bei Erwerb des Hauses Kenntnis gehabt und das sie anerkannt habe. Das Erstgericht gab dem Räumungsbegehren statt. Es führte aus, das dingliche Recht der Dienstbarkeit könne nur durch Eintragung im Grundbuch erworben... mehr lesen...
Norm: GBG §136WEG 1948 §2WEG 1975 §4 Abs2WEG 1975 §12 Abs3
Rechtssatz: Berichtigung der Grundbuchseintragungen gemäß § 136 GBG nach der Parifizierung gemäß § 2 WEG (vgl Angerbauer in NZ 1954,5 ff und EvBl 1963/163). Entscheidungstexte 6 Ob 116/65 Entscheidungstext OGH 28.04.1965 6 Ob 116/65 Veröff: MietSlg 17704(22) 6 Ob 217/66 ... mehr lesen...
Norm: GBG §104GBG §126GBG §136
Rechtssatz: Kein außerordentlicher Revisionsrekurs im Verfahren nach §§ 104 und 136 GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 160/63 Entscheidungstext OGH 09.05.1963 5 Ob 160/63 Veröff: EvBl 1963/471 S 634 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0060697 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E7GBG §122 BGBG §136
Rechtssatz: Zur Frage der Einschreiterbefugnis des fideikommissarischen Nacherben auf Löschung von zugunsten des fideikommissarischen Vorerben eingetragenen Eigentumsbeschränkungen. Entscheidungstexte 5 Ob 441/61 Entscheidungstext OGH 22.03.1962 5 Ob 441/61 RZ 1962,174 = EvBl 1962/426 S 526 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: GBG §136
Rechtssatz: Der Rekurs (Revisionsrekurs) gegen die Abweisung eines Antrages nach § 136 GBG ist zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 33/61 Entscheidungstext OGH 01.03.1961 5 Ob 33/61 Veröff: EvBl 1961/377 S 487 5 Ob 441/61 Entscheidungstext OGH 22.03.1962 5 Ob 441/61 Veröff: EvBl 1962/426 S 526 ... mehr lesen...
Die am 28. Juni 1938 verstorbene Josefa K. und ihr am 9. Juni 1946 verstorbener Gatte Leopold K. waren seinerzeit je zur Hälfte Eigentümer mehrerer Liegenschaften, darunter auch der EZ. 15 GB. L., zu deren Gutsbestand unter anderem die Parzellen 592/2 Wiese, 592/3 Acker, 810/4 Weide und 810/5 Wald zählten. Diese vier Parzellen bildeten zwei etwa eine Stunde voneinander entfernte Komplexe, und zwar die Parzellen 592/2 und 592/3 die sogenannte "Spitzwiese" (tatsächlich teils Wiese, teil... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 25. November 1880 verkaufte Johann H. das sogenannte T.-Gut, Haus Nr. 3 in S. samt dazugehörigen Gründen, an die Ehegatten Paul und Magdalena W. Ein Teil dieser Liegenschaft bildet heute die EZ. 252 GB. St. L., die seit 1950 im Eigentum der Klägerin, der Republik Österreich, steht. Die Klägerin hat dort im Jahre 1952 das Bundesinstitut für Gewässerforschung und Fischereiwissenschaft errichtet. Johann K. war außerdem Eigentümer der EZ. 22 GB. W. mit den Parzellen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ABGB §547GBG §136
Rechtssatz: Der durch eine unregelmäßige Servitut i.S. des § 479 ABGB. Belastete kann nach dem Tod des Berechtigten in der Regel schon gemäß § 136 GBG. 1955 (früher § 7 der GBNov. 1942) die Servitutenlöschung erreichen. Zumindest in besonders gelagerten Fällen ist ihm aber auch ein Anspruch auf Ausstellung einer Löschungsquittung oder sonstigen Zustimmungserklärungen zur Einverleibung der Löschung zuzubilligen. ... mehr lesen...
Norm: GBG §136
Rechtssatz: Zur Frage der Voraussetzungen für eine Grundbuchsberichtigung auf Ansuchen (Offenkundigkeit; Erklärung eines Beteiligten). Entscheidungstexte 7 Ob 503/57 Entscheidungstext OGH 30.10.1957 7 Ob 503/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0061002 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: GBG §136
Rechtssatz: § 136 GBG kann keine Handhabe dafür bieten, unter Berufung auf den Wortlaut der Urkunde einen Erfolg herbeizuführen, den der die Eintragung Anfechtende auch durch die rechtzeitige Erhebung eines zulässigen Rekurses auf Grund des von ihm im Rekurse herangezogenen Wortlautes der Urkunde nicht hätte herbeiführen können. Entscheidungstexte 7 Ob 404/57 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: GBG §136
Rechtssatz: Daß die "scheinbare Lastenfreiheit" auf ein offenkundiges Versehen des Grundbuchsgerichtes zurückzuführen ist, vermag für sich allein die Berichtigung des Grundbuches nicht zu rechtfertigen. Entscheidungstexte 7 Ob 159/56 Entscheidungstext OGH 11.04.1956 7 Ob 159/56 5 Ob 252/73 Entscheidungstext OGH 19... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §130GBG 1955 §136
Rechtssatz: (Zur GBGNov 1942). Die offenbare Unrichtigkeit einer bücherlichen Eintragung kann auch mit Hilfe der Urkunde nachgewiesen werden, auf Grund deren die Eintragung vorgenommen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 694/54 Entscheidungstext OGH 10.11.1954 3 Ob 694/54 5 Ob 29/79 Entscheidungstext OGH 25.09... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §136
Rechtssatz: (Zur GBGNov 1942) Ein Ansuchen um Berichtigung im Sinne des § 7 der GBGNov 1942 steht neben der Möglichkeit der Anfechtung einer Eintragung im Rekursweg offen; ein Berichtigungsansuchen kann daher auch nach Versäumung der Rekursfrist oder nach Zurückweisung eines Rekurses aus formalen Gründen erhoben werden. Entscheidungstexte 3 Ob 694/54 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: GBG §130GBG §136ZPO §1 Ab
Rechtssatz: Die unrichtige Bezeichnung eines Vertragspartners ("Wassergenossenschaft M. "anstatt" Gemeinde M.") kann nicht zum Anlaß genommen werden, um einen vor langer Zeit abgeschlossenen Kaufvertrag im Wege einer Grundbuchsberichtigung zu annullieren. Entscheidungstexte 2 Ob 290/54 Entscheidungstext OGH 14.07.1954 2 Ob 290/54 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1236GBG 1955 §136
Rechtssatz: Keine Einverleibung nach § 7 GBNov 1942 einer 1940 vereinbarten allgemeinen zwischen Ehegatten schon unter Lebenden wirkenden Gütergemeinschaft auf Grund des Notariatsaktes allein. Entscheidungstexte 3 Ob 183/54 Entscheidungstext OGH 14.04.1954 3 Ob 183/54 1 Ob 804/54 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §431GBG §22GBG §136
Rechtssatz: Aus § 22 GBG und § 7 Grundbuchsnovelle 1942 ergibt sich, dass entgegen § 431 ABGB die außerbücherliche Übertragung einer Liegenschaft nicht rechtlich bedeutungslos ist. Der außerbücherliche Übernehmer kann seine Rechte übertragen und sie auch sowohl dem ursprünglichen Überträger wie dessen Rechtsnachfolger gegenüber geltend machen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG §130GBG §134GBG §136
Rechtssatz: Im Verfahren nach der GBNov 1942 sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 126 ff GBG anzuwenden. § 16 AußStrG ist unanwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 9/51 Entscheidungstext OGH 17.01.1951 3 Ob 9/51 Veröff: SZ 29/20 2 Ob 560/54 Entscheidungstext OGH 01.0... mehr lesen...
Das Grundbuchsgericht bewilligte die Einverleibung des Eigentumsrechtes der antragstellenden Gemeinde ob der Liegenschaft EZ. 55, Katastralgemeinde W. Über Rekurs der Freiwilligen Feuerwehr W., der früheren Eigentümerin, bestätigte das Rekursgericht diesen Beschluß. Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs der Freiwilligen Feuerwehr W. zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs richtet sich gegen den Beschluß des Rekurs... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §130GBG 1955 §136
Rechtssatz: (Zur GBGNov 1942) Über die Grenzen des Anwendungsbereiches der GBGNov 192 (Eintragungen aus der ns Zeit). Entscheidungstexte 2 Ob 245/50 Entscheidungstext OGH 19.07.1950 2 Ob 245/50 Schlagworte SW: Nationalsozialismus European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: GBG §60GBG §61 B1GBG §136
Rechtssatz: Unzulässigkeit der bücherlichen Anmerkung der Klage auf Feststellung des Bestandes eines Ausgedinges. Entscheidungstexte 1 Ob 1100/28 Entscheidungstext OGH 02.01.1929 1 Ob 1100/28 Veröff: SZ 11/2 2 Ob 223/51 Entscheidungstext OGH 11.04.1951 2 Ob 223/51 Abweichend; Beisatz: Klage ... mehr lesen...